Erneuerbare-Energien-Gesetz: Reiche rudert bei Kürzungsplänen für Ökostromförderung zurück
Die Förderung erneuerbarer Energien soll laut einem neuen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums doch nicht so stark beschnitten werden wie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ursprünglich geplant. So soll die Einspeisevergütung für Strom aus ab 2027 neu installierten kleinen Solaranlagen nicht abrupt abgeschafft, sondern bis 2030 schrittweise zurückgefahren werden. Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung müssen die Anlagenbetreiber den produzierten Strom direkt auf dem Markt verkaufen. Auch die Kürzung von Ausgleichszahlungen an Anlagenbetreiber in Gebieten, in denen wegen zu geringer Netzkapazität Ökostromanlagen zeitweise abgeschaltet werden müssen, fällt nach dem Gesetzentwurf geringer aus als zuerst vorgesehen. Künftig fällt diese Entschädigung erst dann aus, wenn in einer Gegend die Stromproduktion aufgrund einer Überlastung des Stromnetzes um mehr als fünf Prozent gedrosselt werden muss. Bisher war geplant, dass Ausgleichszahlungen bereits eingestellt werden, wenn die Produktion nur um drei Prozent heruntergefahren werden muss. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren kommen Ziel ist es, den Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen besser zu steuern, sodass die Netze nicht durch zu hohe Stromproduktion in bestimmten Gegenden überlastet werden. Hintergrund ist, dass die Netze mitunter nicht schnell genug ausgebaut werden. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass »eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird«, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden. Insgesamt sollen bis 2029 zwölf Gigawatt an Windenergie hinzukommen. Auch die Ausbauziele für Stromerzeugung aus Biomasse sollen mit dem Entwurf erhöht werden. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. Für die Grünen gehen die Änderungen noch nicht weit genug. Ihr Energieexperte Michael Kellner kritisierte das geplante Energiegesetz als »Netzpaket für Netzbetreiber«. Das gezielte Reduzieren der Stromeinspeisung bei Überlastung würde den Ausbau der Erneuerbaren erschweren und den Netzausbau lähmen. »Verlierer sind die Dachsolaranlagen, statt Anreize zu halten, müssen die Menschen sich zukünftig um eine Direktvermarktung kümmern«, sagte Kellner. Das sei eine »Bremse in Zeiten von Hitzewellen mit ihren tragischen Folgen«. Die Regierung lasse die Menschen an dieser Stelle allein. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren. Vor allem die SPD hatte sich gegen die aus ihrer Sicht zu radikalen Kürzungen gestemmt, die Reiches ursprüngliche Vorschläge beinhalteten. Sie befürchtete eine Gefährdung der Energiewende. Insbesondere Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellten sich dagegen. Nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung hat man nun offenbar eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt. Der Entwurf wurde zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit, dazu Stellung zu nehmen.