Erste Bundesländer lockern wegen des Niedrigwassers Lkw-Sonntagsfahrverbot
Als Reaktion auf das Niedrigwasser im Rhein lockern erste Bundesländer das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen. Die Regierung in Rheinland-Pfalz teilte mit, damit sollen Güter, die derzeit wegen niedriger Pegelstände kaum oder gar nicht über Schiffe transportiert werden können, einfacher per Lkw befördert werden. Die Ausnahmeregelung greife bereits an diesem Wochenende, sagte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf (CDU). Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich seien, müssten andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können, sagte Wolf. "Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume". Neben Rheinland-Pfalz kündigte auch das Saarland eine Lockerung an. Wie das dortige Ministerium mitteilte, solle das Verbot ab sofort bis maximal Ende September ausgesetzt werden. "Gerade für das Saarland als Industriestandort ist es entscheidend, dass notwendige Waren und Rohstoffe zuverlässig ihr Ziel erreichen", erklärt die saarländische Mobilitätsministerin Petra Berg (SPD). Schon ab Sonntag können Autobahnen voller werden Schon ab diesem Sonntag könnte es deshalb deutlich voller werden auf den Autobahnen - zusätzlich zum Ferienrückreiseverkehr. Der Vorschlag, das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen aufzuheben, kam vom neuen Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU). Sowohl der Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik als auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatten aber Bedenken geäußert. Verbands-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt sagte rbb24 Inforadio, das Problem dabei sei, dass die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten weiter einhalten müssten. Würden sie an Feiertagen fahren, müssten sie an anderen Tagen den Lkw stehen lassen. 100.000 Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer fehlen Auch sollte bekannt sein, dass in Deutschland derzeit mehr als 100.000 Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer fehlten, sagte Engelhardt. Er forderte die Politik auf, den Job wieder attraktiver zu machen und die vielen Auflagen für Lkw-Fahrer zu überprüfen. Ver.di stellt sich klar gegen die Pläne, wegen des Niedrigwassers am Rhein das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zu lockern. "Der Vorstoß geht zulasten der Beschäftigten im Transport- und Logistikgewerbe und stellt die gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung infrage", sagte Logistikexperte Uwe Köpke. "Wer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot aus rein wirtschaftlichen Erwägungen teilweise abschaffen will, greift direkt in die Arbeits- und Lebensbedingungen von Hunderttausenden Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern ein." Sorge vor Siebentagewoche Die Branche sei bereits von Fachkräftemangel, hohem Zeitdruck und belastenden Arbeitsbedingungen geprägt. Mit einer Lockerung würde die Erwartung wachsen, auch an sieben Tagen der Woche Dienstleistungen bereitzustellen. Bilger hatte nach einem Krisentreffen Konsequenzen wegen des Niedrigwassers an Rhein und Donau angekündigt. Ziel sei es, mehr Transporte auf Lkw und Güterzüge zu verlagern. Dafür soll auch das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen so lange wie nötig ausgesetzt werden. Unterstützung bekam der CDU-Politiker von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Es sei gut, dass schnell erste Maßnahmen identifiziert worden seien. "Eine Lockerung des Sonntagsfahrverbots für Lkw kann für die betroffene Industrie eine echte Erleichterung sein", sagte die CDU-Politikerin. Das Niedrigwasser beeinträchtige wichtige Transportwege und führe zu höheren Transportkosten. "Erste Institute befürchten negative Auswirkungen für unsere Wirtschaft insgesamt." Betroffen vom Niedrigwasser ist unter anderem die Stahlbranche. Beeinträchtigungen in der Hauptreisezeit Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP) schließt eine generelle Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw aus. "Zusätzliche Lkw-Verkehre würden gerade in der Hauptreisezeit die Straßen weiter belasten", so Hüskens. "Gleichzeitig ist fraglich, ob überhaupt ausreichend Fahrpersonal zur Verfügung stünde. Hinzu kämen höhere Lärm- und Verkehrsbelastungen für die Bevölkerung.“ Für besonders dringende Transporte erteilten Behörden im Einzelfall ohnehin Ausnahmegenehmigungen, hieß es.