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Es geht um mehrere Vorwürfe: Das muss man über den Fall Steffen Krach wissen

Nation

Anderthalb Wochen vor der Wahl erlebt der Berliner Wahlkampf eine neue Wendung: Gegen den Spitzenkandidaten der SPD, Steffen Krach, wird wegen eines Korruptionsverdachts ermittelt. Am Mittwoch gab es Durchsuchungen an drei Orten: Krachs Schöneberger Wohnung, der Parteizentrale der Berliner SPD in Wedding und dem Amtssitz des Regionspräsidenten von Hannover. Der Beschuldigte weist alle Vorwürfe zurück; es gilt die Unschuldsvermutung.

Um welches Projekt geht es?

Seit 2021 fungiert der frühere Berliner Wissenschaftsstaatssekretär Krach als Regionspräsident von Hannover. Am 23. März 2026 wurde er ohne Bezüge beurlaubt, um sich auf den Wahlkampf in Berlin konzentrieren zu können. Formal ist er jedoch weiterhin im Amt.

Bei den Ermittlungen geht es um ein Vorhaben aus seiner Zeit als Regionspräsident. Das Klinikum Region Hannover (KRH) beschloss im Jahr 2023 im Rahmen einer „Medizinstrategie 2030“, seinen Klinikstandort in Lehrte aufzugeben und dort ein ambulantes Gesundheitszentrum aufzubauen. Anfang Oktober 2025 startete das Klinikum ein Interessenbekundungsverfahren. Bis zum 15. Dezember konnten Angebote eingereicht werden. Die letzte Frist für Überarbeitungen lief am 9. Januar aus.

Als Regionspräsident war Krach damals automatisch Vorsitzender des Aufsichtsrats. Seinen Angaben zufolge sollen zwei Angebote in die engere Auswahl gekommen sein: eines von der Hahne-Gruppe und eines von der G&W-Vermögensverwaltung. Am 19. Februar erteilte der Aufsichtsrat des KRH der Hahne-Gruppe den Zuschlag. Einem Bericht der „Neuen Presse“ zufolge war die Entscheidung umstritten und fiel nicht einstimmig. Krach hatte für das G&W-Konzept geworben, enthielt sich allerdings bei der Abstimmung.

Was wird Steffen Krach vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete am 3. September ein Ermittlungsverfahren gegen Krach ein, das dortige Amtsgericht erließ am 7. September einen Durchsuchungsbeschluss. Zwei Tage später erfolgten die Durchsuchungen.

In dem Verfahren geht es um verschiedene Aspekte. Wie die Behörde dem Tagesspiegel mitteilte, ermittelt sie in zwei Fällen wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme. Daneben geht es um wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach dem GmbH-Gesetz.

Welche konkreten Tathandlungen sie Krach vorwirft, hat die Staatsanwaltschaft bisher nicht preisgegeben. Aus Äußerungen Krachs und anderer Beteiligter lässt sich jedoch ableiten, worum es vermutlich geht. Die Vorwürfe hängen offenbar mit zwei Vorgängen zusammen: einer Spende des Unternehmers Gaurav Garg, dem die später unterlegene G&W-Gruppe gehört, an die Berliner SPD und einem nachgebesserten Angebot der Gruppe für das Projekt in Lehrte.

Im März erstattete das KRH nach eigenen Angaben Anzeige gegen Garg. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtete, soll das neue Angebot der G&W-Gruppe knapp über dem der Hahne-Gruppe gelegen haben. Die Nachbesserung sei zwei Tage, nachdem eine Vorlage für den Zuschlag an den Aufsichtsrat gegangen sei, unterbreitet worden.

Deshalb besteht der Verdacht, das Unternehmen könnte vertrauliche Informationen aus dem Bieterverfahren erhalten haben. Wie Krach dem Tagesspiegel am Freitagmorgen mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft seinem Anwalt mitgeteilt, die Ermittlungen beträfen „eine behauptete unzulässige Weitergabe eines Bieterangebotes als Geschäftsgeheimnis“.

Die Ermittlungen wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen beziehen sich Krach zufolge auf eine Spende Gargs in Höhe von 9900 Euro an die Berliner SPD vom 29. Dezember 2025 – also zu einem Zeitpunkt, als das Vergabeverfahren noch lief. Diese soll er laut Staatsanwaltschaft zweimal eingefordert haben, wie Krach am Freitagmorgen selbst mitteilte – und zwar, so der Vorwurf, „im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren“.

Wie am Donnerstagabend bekannt wurde, könnte Krach neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun ein Disziplinarverfahren drohen: Die im niedersächsischen Innenministerium angesiedelte Kommunalaufsicht habe von den Ermittlungen gegen Krach aus den Medien erfahren, teilte das Ministerium einem „Bild“-Bericht zufolge mit. Dies habe die Behörde veranlasst, von Amts wegen Vorbereitungen für Vorermittlungen zu treffen. Formal ist Krach noch bis 31. Oktober im Amt. An diesem Sonntag wird im Rahmen der Kommunalwahlen in Niedersachsen eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gewählt.

Wie äußert sich der Unternehmer?

Gegen Unternehmer Garg wird infolge der Anzeige des Krankenhauskonzerns selbst ermittelt. Im Mai durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hannover seine Geschäftsräume und seine Wohnung. Analog zu den Ermittlungen gegen Krach werden auch Garg nach Angaben der HAZ wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen vorgeworfen. Auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

In der Zeitung nahm er jetzt Stellung zu den Umständen der Spende an die Berliner SPD. Er spende seit 15 Jahren immer wieder an verschiedene Parteien und gemeinnützige Vereine, ließ er dem Bericht zufolge über seinen Anwalt mitteilen. Dabei sei es „üblich“, dass er seine Zuwendungen kurz vor Jahresende überweise.

Im Fall der Berliner SPD erfolgte die Spende demnach auf Anfrage der Partei. „Er bekam ein Anschreiben mit Kontonummer und Verwendungszweck – alles ausgefüllt – und entschied sich, eine entsprechende Spende zu tätigen“, zitierte die HAZ Gargs Anwalt. „Diese Spende stand in keinem Zusammenhang mit den Verkaufsverhandlungen und erfolgte auf den direkt an ihn durch die Berliner SPD ergangenen Spendenaufruf.“ Von der SPD gab es dazu zunächst keine Stellungnahme.

Was sagt Steffen Krach dazu?

Krach hat die Vorwürfe wiederholt und „nachdrücklich“ zurückgewiesen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Unbegründetheit der Vorwürfe das Ergebnis der Prüfung der Ermittlungsbehörden sein wird“, teilte er mit.

Dass er das G&W-Konzept unterstützt hat, erklärte Krach inhaltlich: Unter anderem seien die geplanten Investitionen höher gewesen als beim später siegreichen Konkurrenten Hahne, außerdem wären die für das Gesundheitszentrum vorgesehenen 3500 Quadratmeter unter direkter Kontrolle des KRH geblieben.

Krach bestreitet, Informationen aus dem Vergabeverfahren weitergegeben zu haben. „Ich habe weder mit dem einen Bieter noch mit dem anderen Bieter im Vergabeverfahren persönlichen Kontakt gehabt“, sagte er. „Von mir gibt es diese Information an den unterlegenen Bieter nicht.“ Allerdings bestätigte er am Donnerstag, dass das preislich knapp über der Konkurrenz liegende nachgebesserte G&W-Angebot ein Grund gewesen sei, warum Gargs Firma den Zuschlag nicht erhalten habe.

Zu der Spende Gargs sagte Krach, er sei am 7. Januar 2026 von der Parteizentrale darüber informiert worden. Am 8. Januar habe er die Weisung erteilt, „dass die Spende nicht angenommen werden darf“. Anzeige erstattet habe er nicht. „Mit der Rücküberweisung war die Situation für mich erledigt.“

Der Nachweis der Rücküberweisung liegt dem Tagesspiegel vor. Sie erfolgte demnach am 9. Januar an das Unternehmen AR Seniorendienste GmbH, dessen Geschäftsführer Garg ist. Ungeklärt ist bislang, was es mit den zwei Aufforderungen für eine Spende auf sich haben soll.

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