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EU-Batterieverordnung: Ausnahmen für Smartwatches, Spielzeug und Spezialgeräte

Technologie

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Die EU-Batterieverordnung schreibt künftig vor, dass Batterien in Produkten, die in der EU verkauft werden, grundsätzlich vom Verbraucher entnehmbar und austauschbar sein müssen. Dadurch soll sich die Lebensdauer von Produkten verlängern, zudem fördere es das Recycling, da die Sammlung gebrauchter Batterien erleichtert werde, heißt es.

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Schon jetzt sind einige Produkte, wie Medizinprodukte und sogenannte „Nassgeräte“ – etwa elektrische Zahnbürsten oder Mundduschen –, von der EU-Anforderung aus Sicherheitsgründen ausgenommen. Bei diesen Produkten müssen Batterien nur von Fachkräften entnommen und ausgetauscht werden können. Die Liste der Ausnahmen hat die EU-Kommission jetzt erweitert.

Smartwatches sind raus

Zu den Ausnahmeprodukten gehören nun auch Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie Produkte, die in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie fallen. Bei diesen handele es sich um Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, wie beispielsweise explosionsgeschützten Motoren, Sensoren, Pumpen oder Gabelstaplern, heißt es in der EU-Richtlinie.

Die Kommission hat im gleichen Zuge eine Aktualisierung der bestehenden Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von tragbaren Batterien verabschiedet. Diese sollen Produktherstellern Anleitungen zur Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen geben, so die Kommission. Für die Auswahl der Ausnahmen hatte die Kommission 2025 zur Einreichung von Anträgen aufgerufen und dazu Verbraucherverbände, Industrie sowie Mitgliedstaaten konsultiert.

Der neue delegierte Rechtsakt wird nach Verabschiedung durch die Kommission anschließend dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Er tritt anschließend 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, sofern weder das Europäische Parlament noch der Rat Einspruch erheben. Die EU-Batterieverordnung tritt offiziell am 18. Februar 2027 in Kraft.

Ökodesign- schlägt Batterieverordnung

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Die Batterieverordnung gilt indes nicht für Smartphones und Tablets. Die für sie festgelegten Bestimmungen sind in der Ökodesign-Verordnung verortet. Diese ist der Batterieverordnung übergeordnet. Das teilte die EU-Kommission auf eine Anfrage von c't schon im Jahr 2023 mit.

Damals teilte die Kommission mit, dass die speziellen Ökodesign-Regeln für Smartphones und Tablets ein höheres Umweltschutz- und Gesundheitsschutz-Niveau als die Batterieverordnung darstellten. Dies gelte „insbesondere aufgrund der Langlebigkeitsanforderungen“.

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