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EU grenzt Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin weiter ein

Allgemein

Die Weltgesundheitsorganisation WHO zählt antimikrobielle Resistenzen zu den größten Gesundheitsbedrohungen weltweit. Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung begünstigt nach Angaben des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) die Resistenzentwicklung. Da resistente Bakterien über tierische Lebensmittel oder den Kontakt mit Tieren auf Menschen übertragen werden können, hat die EU den Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin in den vergangenen Jahren fortlaufend eingeschränkt.

Seit Februar 2023 dürfen viele Antibiotika in der EU nur noch in der Humanmedizin verwendet werden. Die EU-Arzneimittelagentur EMA führt eine entsprechende Liste. Sie enthält vor allem Reserveantibiotika. Diese werden nur bei schweren Infektionen mit resistenten Erregern eingesetzt oder wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken. Der in der Landwirtschaft lange praktizierte Einsatz von Antibiotika bei gesunden Tieren für schnelleres Wachstum und mehr Leistung ist in der EU bereits seit 2006 verboten. Auch der präventive Einsatz, um etwa Hygiene- oder Haltungsmängel auszugleichen, ist untersagt.

Bisher durften Tierärztinnen und Tierärzte aber immer noch in begründeten Notfällen, etwa mangels medizinischer Alternativen, bestimmte Antibiotika außerhalb der zugelassenen Indikation anwenden. Diese eigenverantwortliche „Umwidmung“ wird durch das neue EU-Verzeichnis strenger reglementiert. Außerdem verschärft die EU ihre Importbestimmungen. Ab September dürfen keine Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Drittländern mehr eingeführt werden, wenn bei deren Produktion Reservearzneimittel im Spiel waren.

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