EU: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab Sonntag
Wer Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und veröffentlicht, muss diese in der Europäischen Union künftig klar kennzeichnen. Die neuen Regeln betreffen Bilder, Videos und Texte, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden und einem professionellen Zweck dienen, also etwa Werbung im Internet oder auf Plakaten. Gleiches gilt für Beiträge professioneller Influencer auf Instagram und TikTok, für Nachrichtenseiten sowie für die KI-Zusammenfassung in der Google-Suche. Eine weitere Regelung gibt es für Inhalte, die eine breite Öffentlichkeit informieren sollen, also etwa Ankündigungen von Behörden. Sie müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Beitrag mit KI erstellt wurde, ohne dass ein Mensch noch einmal drübergeschaut hat. Ein einheitliches Label gibt es nicht. Die EU-Kommission hat Beispiele für mögliche Symbole veröffentlicht, die für »mit KI erstellt« oder »mit KI bearbeitet« stehen sollen. Jeder Anbieter darf aber seine eigene Kennzeichnung einführen. In Zukunft ist auch denkbar, dass KI-Bilder und -Videos eine verschlüsselte Kennzeichnung in den Dateieigenschaften tragen, die nicht einfach wegretuschiert werden kann. Was gilt für mich als Privatperson? Einige Plattformen sind dem Stichtag am Sonntag zuvorgekommen. TikTok etwa schreibt Nutzerinnen und Nutzern seit mehreren Jahren vor, KI-Inhalte zu kennzeichnen, und bietet dafür ein eigenes Label an. Auf Instagram und Facebook sind zahlreiche Inhalte bereits gekennzeichnet. Auch in der Google-Suche steht unter KI-generierten Antworten ein entsprechender Hinweis. Wie bei nahezu jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Etwa für »künstlerische, satirische, fiktionale oder kreative« Werke, bei denen KI eingesetzt wurde: Eine Kennzeichnung ist auch hier zwar Pflicht, sie muss aber nicht auf dem Bild selbst angezeigt werden, sodass sie das Werk nicht beeinträchtigt. Und: Wer selbst ein Bild mit KI bearbeitet und auf einem privaten Profil hochlädt, muss nichts kennzeichnen.