EU-Verfahren gegen Deutschland eingeleitet: Gas-Richtlinie muss kommen
Fehlendes Gasgesetz
EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Aktualisiert am 01.10.2026 - 11:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Schon vor einem halben Jahr hatte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Gasrichtlinie durchs Kabinett gebracht. Seitdem scheint das Gesetz verschwunden zu sein.
Die Europäische Union hat in dieser Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Mitgliedstaaten eröffnet und fordert die Länder auf, die neuen Vorschriften für den Gas- und Wasserstoffmarkt umzusetzen. "Die Mitgliedstaaten mussten die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis spätestens zum 5. August 2026 mitteilen. Bisher hat nur Italien die vollständige Umsetzung der Richtlinie fristgerecht mitgeteilt", heißt es in einer Mitteilung der Kommission, die auf das Verstreichen der Frist hinwies.
Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, um Brüssel die Umsetzung mitzuteilen. Passiert dies nicht, kann die EU vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Mitgliedstaaten klagen. Im schlimmsten Fall drohen dann Zwangsgelder an Brüssel.
Gasrichtlinie legt Pfad für Transformation fest
Das Umweltinstitut München kritisiert die Bundesregierung für ihr fehlendes Engagement in diesem Bereich. Till Irmisch, Referent für Energie und Klima beim Umweltverband, sagt: "Dass die Bundesregierung es inmitten der zweiten fossilen Energiekrise innerhalb weniger Jahre nicht geschafft hat, klare Regeln für den Gasausstieg festzulegen, ist ein Armutszeugnis, das Verbraucher:innen und Industrie teuer zu stehen kommen könnte."
Dass Deutschland die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, löst in der Energie- und Umweltbranche schon seit einiger Zeit Irritationen aus. Denn: Bereits Ende März hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf für das Gesetz aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beschlossen. Seitdem steckt es im Bundestag fest. Auf eine Anfrage haben die beiden energiepolitischen Sprecher von Union und SPD bis Erscheinen des Artikels nicht reagiert.
Die Gasbinnenmarktrichtlinie stellt einen Paradigmenwechsel für die Gasversorgung dar und gilt als zentraler Baustein für die Energiewende. Laut dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf hätten Verbraucher künftig kein grundsätzliches Recht auf Gas mehr, der Gasnetzbetreiber könnte also auch zu dem Ergebnis kommen, dass sich der Betrieb des Netzes wirtschaftlich nicht mehr lohnt, und die Stilllegung einleiten – auch gegen den Willen der Verbraucher. Aussagen und Umfragen unter Netzbetreibern zeigen, dass einige Stadtwerke dies erwägen.
Gasverbraucher bekommen Zeit zum Umrüsten
Um ein Gasnetz stilllegen zu können, müssen Energieunternehmen laut Entwurf aber auch Fristen einhalten und Informationspflichten erfüllen. Verbraucher müssen zum Beispiel mehrmals und viele Jahre im Voraus über eine geplante Stilllegung informiert werden, damit sie entsprechend umrüsten können. Der Entwurf sah Folgendes vor:
Die Information muss erstmals zehn Jahre vor dem geplanten Termin schriftlich an die Verbraucher übermittelt werden;
das zweite Mal fünf Jahre vor dem festgesetzten Termin;
und dann wieder zwei Jahre, sechs Monate und zwei Wochen vor dem geplanten Termin.
Dabei müssen die Energieversorger mitteilen, warum ein Verbraucher vom Gasnetz getrennt wird und welche Alternativen ihm zur Wärmeerzeugung zur Verfügung stehen. Außerdem muss erläutert werden, welche finanziellen Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten es für die Umrüstung der Heizung gibt.