Europacity: Berlin gewinnt Millionen-Prozess um verschwundene Sozialwohnungen
Moabit – Schlappe vor Gericht für die Eigentümer eines Wohnhauses in der Europacity! 215 Wohnungen im Gebäude „QH Spring“ müssen doch mietpreis- und belegungsgebunden vermietet werden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Hintergrund ist ein Vertrag aus dem Jahr 2016. Das Land Berlin hatte mit der damaligen Eigentümerin des Grundstücks in der Europacity vereinbart, dass 215 Wohnungen für 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit nach den Vorgaben der Wohnungsbauförderrichtlinien von 2015 vermietet werden müssen.
2021 wurde das Grundstück in die heutige Eigentümerin, eine GmbH & Co. KG, eingebracht. Im August 2023 waren die 215 Wohnungen bezugsfertig. Als Sozialwohnungen vermietet wurden sie jedoch nicht.
Berlin zog deshalb 2025 gegen die frühere und die heutige Eigentümerin vor Gericht. Das Land verlangte neben der Vermietung der 215 Wohnungen als Sozialwohnungen auch Schadensersatz.
Heutiger Eigentümer wusste Bescheid – und handelte nicht
Jetzt gab die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin dem Land recht. Die frühere Eigentümerin sei weiterhin an den Vertrag gebunden. Daran ändere auch nichts, dass sie derzeit nicht selbst über die Wohnungen verfüge.
Auch die heutige Eigentümerin muss nach dem Urteil die Wohnungen entsprechend vermieten. Zwar hatte sie den Vertrag von 2016 weder selbst abgeschlossen noch übernommen. Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich ihre Verpflichtung jedoch aus einer sittenwidrigen schädigenden Handlung.
Beim Eigentümerwechsel sei nicht sichergestellt worden, dass Berlin die Vermietung der Wohnungen als Sozialwohnungen weiter verlangen könne, obwohl die neue Eigentümerin von der Verpflichtung gewusst habe.
Millionenstrafe wird fällig
Das wird teuer: Wegen der bislang ausgebliebenen Vermietung als Sozialwohnungen müssen beide Beklagten dem Land nach dem Urteil gemeinsam 1,8 Millionen Euro plus Zinsen Schadensersatz zahlen. Für jeden weiteren Monat, in dem nicht 215 Einheiten als Sozialwohnungen vermietet werden, müssen 5 Euro pro Quadratmeter Strafe gezahlt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.