Ex-Verfassungsrichter Di Fabio beurteilt ein mögliches AfD-Verbot
Das Bundesverfassungsgericht feiert seinen 75. Geburtstag. Doch laut dem ehemaligen Karlsruher Richter Udo Di Fabio bröckelt das Vertrauen in die Gerichte in Deutschland. Außerdem macht er klar, wo die Grenzen des Rechtsstaats bei einer wankenden Demokratie liegen.
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat vor einem Vertrauensverlust in die deutsche Justiz gewarnt. "Die sich verstärkende Skepsis gegen Institutionen des Verfassungsstaates erfasst nach Regierungen, Parlamenten und Parteien jetzt allmählich auch die Gerichte", sagte Di Fabio dem "Tagesspiegel" anlässlich des 75. Geburtstags des Verfassungsgerichts.
Die Gerichte seien "als Bollwerke gegen Vertrauensverluste schwächer geworden."Während 2021 noch mehr als 80 Prozent der Deutschen dem Gericht vertrauten, waren es 2025 nur noch 63 Prozent. "Das ist bemerkenswert, denn die Deutschen pflegten schon immer eine besondere Nähe zum Rechtsstaat."
Di Fabio: Verfassungsgerichte sind "keine Vollversicherung"
Dass das Verfassungsgericht, das am 28. September seinen 75. Geburtstag feiert, in Deutschland solch eine zentrale Stellung einnehme, sei laut dem Juristen eine Konsequenz aus der von den Nationalsozialisten erbauten Diktatur. "Mit der bemerkenswerten Ausnahme der USA vertrauen Demokratien ohne Diktaturerfahrungen mehr auf den politischen Willensbildungsprozess als auf Verfassungsgerichte."
Wenn Gerichte "aus allgemeinen Vorschriften politische Richtungsvorgaben machen würde", könnte das zwar im Einzelfall Demokratieprobleme erzeugen, so Di Fabio. Dem gegenüber stehe allerdings "populistisch daherkommende 'Systemkritik', die Gerichte als Teil einer verschworenen Herrschaftselite wahrnimmt".
Mit Blick auf die deutsche Geschichte erklärte er weiter: "Wenn man einmal eine Diktatur erlebt hat, dann ist der Schutz durch eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit zwar keine Vollversicherung, aber doch ein Faktor, der Sicherheit schaffen soll."
Gerichte können eine Demokratie ohnehin nicht vollständig schützen. "Wenn die Demokratie an sich ins Rutschen kommt", könnten "Gerichte häufig nur bremsen." Die politische Macht gehe vom Volke aus und wenn dieses "die Demokratie irgendwann nicht mehr will oder sie mutwillig beschädigt, dann fürchte ich, können Gerichte allein uns auf Dauer nicht retten".
Auf seine eigene Zeit am Bundesverfassungsgericht von 1999 bis 2011 blickt Di Fabio mit gemischten Gefühlen zurück. "Ich hatte in Karlsruhe viele schlaflose Nächte. Im Namen des Volkes Recht zu sprechen, das ist eben auch eine Last."
AfD-Verbotsverfahren laut Ex-Verfassungsrichter immer noch möglich
Mit Blick auf die Debatte um ein Verbot der AfD, sagte Di Fabio, dass es zu klären gelte: Ob diese, sollte sie an die Macht kommen, diese nutzen wolle "um die verfassungsrechtliche Ordnung in ihrem Kern zu verändern oder gar außer Kraft zu setzen." In diesem Fall wäre die Partei verfassungsfeindlich. Das sei laut dem Experten mit Blick auf die AfD zwar nicht so einfach zu beurteilen, wie bei der NPD.
Allerdings würden die AfD-Mitglieder "entgegen ihrer eigenen Programmatik vielfach Kontakte in ein Milieu, das dem neonazistischen Rand zugeordnet wird" pflegen. "Gleichzeitig zeigt sich eine hohe Affinität zu Diktaturen wie in Russland. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass jenseits der Programmatik etwas anderes gemeint ist als das, was offen ausgesprochen wird." Zu "freundschaftliche Kontakte zu aggressiven Machthabern" wie Wladimir Putin in Russland könne laut Di Fabio "in Richtung Staatsgefährdung weisen".
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Aus rein juristischer Perspektive sei ein Verbotsverfahren auch nach den jüngsten Wahlerfolgen der AfD – etwa in Sachsen-Anhalt – immer noch möglich. "Erst wenn eine als verfassungsfeindlich vermutete Partei die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat errungen hat, ist es zu spät, weil keine Antragsteller mehr vorhanden sind." Man müsse aber "sorgfältig überlegen, ob das zugängliche Material ausreicht, um mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der Sache erfolgreich zu sein".
Aus politischer Sicht gelte es derweil aber weitere Fragen zu beurteilen. So müsse im Vorfeld bedacht werden, was der Antrag für die Demokratie bedeuten könne, wenn er scheitere – aber auch wenn er erfolgreich sei. So sei etwa zu bedenken ob "das Bundesverfassungsgericht nach dem Verbot der dann womöglich stärksten Partei im Bundestag Neuwahlen anordnen" müsse, "weil die Mehrheitsverhältnisse im dezimierten Bundestag in keiner Weise mehr den Mehrheitswillen abbilden". Auch welche Partei sich in die "entstandene 'Lücke' schieben" würde, müsse man sich fragen. (red)