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Experte alarmiert: "Schutz der kritischen Infrastrukturen hat keine Priorität"

Technologie

Flughäfen, Umspannwerke, Krankenhäuser: Attacken auf Deutschlands kritische Infrastruktur nehmen zu. Gerade Drohnenangriffe sind eine große Gefahr. Doch am Schutz krankt es. Was muss sich ändern? Und welche Rolle dürfen private Sicherheitsfirmen spielen?

Eine Analyse

von Thomas Fritz

Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzungen von Thomas Fritz sowie ggf. von Expertinnen oder Experten einfließen. Informiere dich über die verschiedenen journalistischen Textarten.

Die Bedrohungslage in Deutschland hat sich verschärft. Im Fadenkreuz: kritische Infrastruktur. Das bevorzugte Werkzeug der Angreifer: Drohnen. An den 15 internationalen Verkehrsflughäfen wurden im ersten Halbjahr 2026 bereits 166 Drohnensichtungen registriert. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 101. Nur durch Glück wurde im August die Attacke einer Sprengstoffdrohne auf den Flughafen Leipzig/Halle vereitelt. Es gab Angriffe auf Umspannwerke, auf Bahninfrastruktur.

Deutschland verfügt zwar an ausgewählten Standorten über moderne Technik zur Erkennung und Abwehr von Drohnen. "Es fehlt aber an einer flächendeckenden Ausstattung und an einer zentralen Verknüpfung der vorhandenen Technik. Zudem ist rechtlich oft ungeklärt, wer im Ernstfall handeln darf", sagt Sven Horstmann, Geschäftsführer des Sicherheitsdienstleisters Klüh Security aus Düsseldorf. Sein Unternehmen arbeitet für zahlreiche Kunden im Bereich der kritischen Infrastrukturen, mehr Details möchte Horstmann nicht preisgeben – aus Sicherheitsgründen. Eines sagt er aber sehr deutlich: "Es gibt noch Optimierungsbedarf."

Experte nennt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur "eine leere Hülle"

Auch Manuel Atug kritisiert, "dass der Schutz der kritischen Infrastrukturen politisch keine Priorität hat". Er ist Gründer und Sprecher der AG KRITIS, einer zivilgesellschaftlichen, unabhängigen Expertengruppe, die die Politik zu IT-Sicherheit und dem Schutz kritischer Infrastruktur berät. Nicht nur Drohnen seien eine große Gefahr, sondern auch Cyberangriffe, Naturereignisse wie 2024 im Ahrtal oder schwere Unfälle, sagt Atug. Und das im Januar im Bundestag verabschiedete KRITIS-Dachgesetz bisher "eine leere Hülle."

Das Gesetz soll Anlagen und IT-Systeme widerstandsfähiger machen und verpflichtet Unternehmen, strengere Sicherheitskonzepte und Notfallpläne für Energieversorgung, Gesundheitswesen oder Wasserversorgung zu entwerfen und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zuhalten. Atug: "Es fehlen weiter die Verordnungen, wer alles unter das Gesetz fällt und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen." Der Begriff Drohne taucht in dem Gesetz gar nicht auf.

Sven Horstmann wünscht sich auch bei den Unternehmen mehr Bewusstsein für die geänderte Sicherheitslage. "Sie müssen sich viel mehr als früher um das Thema Resilienz Gedanken machen."

Die Schwierigkeiten bei der Drohnenabwehr beginnen schon bei der Zuständigkeit. Taucht das Fluggerät auf einem Flughafen, in der Nähe eines Flughafens, eines Kraftwerks oder einer Bundeswehrkaserne auf? Im ersten Fall wäre aktuell die Bundespolizei zuständig, im zweiten und dritten Szenario die jeweilige Landespolizei, bei Kasernen oder im Verteidigungsfall die Bundeswehr. Seit der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes im März darf die Bundeswehr zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles auf Anordnung der Polizei Drohnen abschießen.

Keine bundesweite Lösung für Drohnenabwehr

Horstmann würde eine Gesetzesänderung begrüßen, die es auch privaten Sicherheitsdienstleistern wie seinem Unternehmen erlauben würde, mit Sicherheitspartnern vor Ort Drohnen auszuschalten. Gefährdete Unternehmen oder Kraftwerke in der Provinz könnte so viel effektiver geschützt werden, ist er überzeugt. "Bis die zuständigen Polizeibehörden dort vor Ort sind und agieren können, ist entweder die Drohne schon eingeschlagen oder hat das Gelände überflogen." Er fordert eine klare, bundesweite Lösung für solche Fälle.

Klüh Security nimmt für seine Kunden in einer Leitstelle in Meerbusch bei Düsseldorf rund um die Uhr Meldungen aus Drohnendetektionssystemen entgegen, prüft sie und koordiniert anhand einer festgelegten Eskalationskette die weitere Reaktion. Es bleiben nur wenige Minuten, um einen Ernstfall von einer harmlosen Privatdrohne zu unterscheiden. Radar, Kameras und andere Sensoren führen ihre Informationen mithilfe von KI zusammen, damit ein möglichst genaues Bild der Situation entsteht. Ein Mitarbeiter nimmt die abschließende Bewertung vor. Dann ist das Unternehmen auf den Staat angewiesen. "Die technische Abwehr fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Behörden", sagt Horstmann. Nur Polizei oder Armee dürfen die Drohne im Ernstfall mit einer Abfangdrohne, mittels technischer Störung oder physisch vom Himmel holen.

Aus Sicht von Manuel Atug soll das auch so bleiben. "Hoheitliche Aufgaben wie die aktive Wirkung gegen Drohnen gehören nicht in die Hände von privaten Sicherheitsfirmen", sagt er. Ein Problem sieht Atug bei der Haftung. Er erwartet, dass kommerzielle Anbieter Kollateralschäden eher in Kauf nehmen würden. "Wer haftet dann, wenn eine abgeschossene Drohne unkontrolliert abstürzt und auf einem Flughafen in ein Tanklager kracht oder auf einem Kinderwagen aufschlägt und Tote zu beklagen sind?"

Auch Horstmann sagt: "Bevor private Sicherheitsdienstleister überhaupt operativ eingebunden werden, muss feststehen, wer im Schadensfall haftet." Das ließe sich aber im Rahmen einer Gesetzesänderung klären.

Es geht auch darum, die Folgen gering zu halten

Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle im August machte die Lücken in der deutschen Abwehr sichtbar. Eine mit Sprengstoff bestückte Drohne wurde zwar entdeckt, bevor sie Schaden anrichtete – jedoch erst nach Stunden und durch puren Zufall, von einem Busfahrer. Seitdem ist dort eine Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei stationiert, zivile Kräfte unterstützen im Flughafenumfeld. 300 Spezialkräfte sollen deutschlandweit an acht Flughafen-Standorten künftig für Sicherheit sorgen.

Manuel Atug kann sich vorstellen, die gesamte zivile Drohnennabwehr bei der Bundespolizei zu bündeln. "Dafür müssten aber alle 16 Bundesländer sagen: Wir treten diese Fähigkeit an den Bund ab." Alternativ sei auch eine intensive und gut abgestimmte Kooperation möglich. Statt solche Aufgaben privaten Unternehmen zu überlassen, müssten die Behörden ihre Abwehrkapazitäten massiv ausbauen – wie es im Straßenverkehr nach der Entwicklung von Autos auch der Fall war, so Atug.

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Doch absolute Sicherheit wird es auch nach weiteren Gesetzesänderungen nicht geben. Für Atug gehört zum Schutz der Bevölkerung daher nicht nur Gefahrenabwehr im engeren Sinne. "Schutz ist es auch, wenn die Menschen weiter mit Strom versorgt werden können, wenn ein Anschlag auf ein Kraftwerk gelingt." Oder wenn ein angegriffener Flughafen den Betrieb schnell wieder aufnehmen kann. Es gehe darum, durch das richtige Notfallmanagement die Auswirkungen von Angriffen für die Bevölkerung und Unternehmen möglichst gering zu halten. Und da könnten private Sicherheitsdienstleister gerne unterstützen.

Sein Zwischenfazit mit Blick auf den Schutz der kritischen Infrastruktur fällt durchwachsen aus. Deutschland gehe zwar kleine, richtige Schritte. "Aber", sagt Manuel Atug, "es bleibt noch sehr viel zu tun."

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