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Experte erklärt Folgen des Heizungsgesetzes

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Startseite Politik Heizungsgesetz: „Wärmepumpen dürften billiger werden“ Von: Joachim Wille Uns auf Google folgen Der Heidelberger Umweltexperte Martin Pehnt erklärt, warum das neue Heizungsgesetz ein Rückschritt ist und fossile Heizungen keine Zukunft haben. Ein Interview. CDU und CSU haben ihr Ziel erreicht: Das Heizungsesetz wird abgeschafft. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist generell wieder erlaubt, doch es gibt eine „Biotreppe“ für sie. Auch die Förderung von klimafreundliche Heizungen wurde verändert. Der renommierte Heidelberger Umweltexperte Martin Pehnt erläutert, was er davon hält. Professor Pehnt, die Koalition hat vorige Woche im Bundestag das neue Heizungsgesetz durchgesetzt. Mit etwas Abstand gefragt: Fortschritt oder Rückschritt? Vor allem bin ich erst mal froh, dass die Heiz-Hetzjagd vorerst vorbei ist. In den vergangenen drei Jahren ist dieses Thema in den politischen Mühlrädern zermalmt worden. Die neue Heizungsregelung ist aus meiner Sicht ein deutlicher Rückschritt. Die vermeintliche Technologieoffenheit gab es im alten Gesetz auch schon. Einfacher ist die Regelung nicht geworden, im Gegenteil. Stattdessen werden Erdgas- und Ölheizung wieder ins Spiel gebracht, deren Betrieb aber in den nächsten zehn Jahren deutlich teurer wird. Das führt zu neuer Unsicherheit in Kommunen, die gerade erst ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben, und bei Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern. Aber das Gesetz enthält doch positive Aspekte. Besser als im alten Gesetz ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter. Was regelt denn das Gesetz für sie? Vermieterinnen und Vermieter müssen bei Neu-Einbau einer Öl- oder Gasheizung die Hälfte der Zusatzkosten für CO₂-Preis, Gasnetzentgelte und einen Teil der Biobrennstoffe selber tragen. Das vermeidet, dass im Mietshaus in der Anschaffung günstige Gasheizungen eingebaut und die hohen laufenden Kosten auf die Mietenden abgewälzt werden. Mit dieser Regelung werden sich Wärmepumpen – die heute schon insgesamt günstiger sind als Verbrenner-Heizungen – und Wärmenetze oder andere nachbarschaftliche Lösungen über kurz oder lang durchsetzen. Verbrenner-Heizungen können weiter eingebaut werden, aber sukzessive mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Ist das realistisch? In den ersten Jahren werden noch genügend Biobrennstoffe verfügbar sein, denn es gibt durchaus Ausbaupotenzial – wenn auch zu höheren Kosten als für fossile Brennstoffe, und die Anforderungen an den Bio-Anteil sind anfangs sehr gering. Wenn aber weiterhin munter Öl- und Gaskessel zugebaut werden, wächst der Bedarf an grünen Brennstoffen massiv. Das könnten im Jahr 2045 über 50 Terawattstunden werden, das 50-Fache des heute in Gaskesseln eingesetzten Biogases. Dann stoßen wir an deutliche Potenzialgrenzen, denn diese Brennstoffe werden noch viel dringender in der Industrie oder für flexible Gaskraftwerke benötigt, ebenso wie grüner Wasserstoff. Potenzialgrenzen heißt zugleich: Diese Brennstoffe werden deutlich teurer. Wo stehen wir im Kampf gegen den Klimawandel? Eine zentrale Frage für die Frankfurter Rundschau. Unser Videopodcast „Klima Klartext“ mit Claudia Kemfert - jetzt alle Folgen checken! Unser exklusiver FR|Klima-Newsletter mit dem umfassenden, wöchentlichen Überblick immer freitags. Jetzt anmelden! Aber für die Umwelt ist Biogas gut? Biomethan ist bei weitem nicht klimaneutral, da entlang des Lebenszyklus Lachgas und Methan freigesetzt werden – hochpotente Treibhausgase. Und wenn es aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais hergestellt wird, wird viel Fläche mit monokulturellem Anbau gebunden. Welche Folgen wird das neue Gesetz für die Heizungsbranche haben? Ich hoffe, dass im Endeffekt der heute erkennbare Aufwärtstrend zur Wärmepumpe anhält. Dazu dürfte zumindest in den nächsten Jahren auch die Förderung beitragen. Die Bundesregierung hat vorige Woche angekündigt, dass sowohl Förderrate als auch die förderfähigen Kosten von Wärmepumpen Jahr für Jahr abgesenkt werden. Wer früher umsteigt, profitiert. Ich empfehle zudem, im Zuge der Elektrifizierungsstrategie, die Ende dieser Woche von der Europäischen Kommission vorgestellt werden wird, durch eine Abschaffung der Stromsteuer für Wärmepumpen und variable Tarife, die sich am Börsenpreis orientieren, die Betriebskosten von Wärmepumpen weiter zu senken. Senkt die Förderänderung denn die hierzulande hohen Wärmepumpen-Preise? Davon gehe ich aus. Wir sehen schon jetzt einen leicht sinkenden Preis, zumindest bei den Gerätekosten. Unser ifeu-Institut hat eine Studie zu Kosten von Wärmepumpen gemacht. Dort haben wir festgestellt, dass die hohe prozentuale Förderung zwar nur einen gewissen Teil der hohen Wärmepumpen-Preise erklärt. Aber durch den stetig sinkenden Förderdeckel sollte Bewegung in den Markt kommen – und durch neue Gerätekonzepte und Standardisierung. Mittlerweile werden sogar schon „Energiewürfel“ für Mehrfamilienhäuser und „Klima-Wärmepumpen-Türme“ für Quartiere entwickelt. Im Markt stellt sich allmählich Routine ein. Gibt es im Heizungsgesetz, das ja eigentlich Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, neben den Mieterschutz-Regeln keine positiven Aspekte? Doch, denn das Gesetz geht weit über die viel diskutierte Heizungsregel hinaus. Das „GModG“ definiert auch einen neuen Neubaustandard, der ab 2030 für alle Neubauten gilt. Das zentrale Kriterium dieses „Nullemissionsgebäudes“: keine fossilen CO₂-Emissionen am Standort des Gebäudes. Das ist ein sehr klares Kriterium. Ich persönlich hätte mir noch gewünscht, dass die Effizienz-Anforderungen an die Gebäudehülle, die noch aus dem Jahr 2009 stammen, an den heutigen, deutlich fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst worden wären. Ist die Baubranche flächendeckend auf den Bau von Nullemissions-Häusern vorbereitet? Ja, schon heute sind viele der Neubauten mit diesem Standard kompatibel. Das ist kein Hexenwerk. Wo wir noch weiterkommen müssen, sind Konzepte für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarenergie, gerade bei Mehrfamilienhäusern. Auch wenn das kürzlich gesetzlich erleichtert wurde, gibt es in der Praxis Probleme. Gibt es weitere Neuerungen? Das Gesetz enthält verschiedene neue Regelungen, beispielsweise eine Pflicht, besonders schlechte Nichtwohngebäude – Bürogebäude, Hotels, Schulen, Hallen – zu modernisieren. „MEPS“ heißt das, Minimum Energy Performance Standards. Bis 2033 müssen die Gebäude mit den beiden schlechtesten Effizienzklassen so saniert werden, dass sie aus diesen Klassen herauskommen, etwa durch Wärmepumpen oder Wärmenetze, Solarenergie, Dämmung oder andere Einsparmaßnahmen. Die MEPS gelten auch für öffentliche Gebäude. Der Staat muss sich hier quasi an die eigene Nase fassen und seine eigenen Gebäude bis 2033 modernisieren. Der große Energiespar-Ratgeber Mit unserem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Tipps, wie Sie effizient Energie in den eigenen vier Wänden und somit bares Geld sparen können. Von Heizung und Warmwasser bis hin zu Strom erhalten Sie hier einen umfangreichen Überblick. Laden Sie sich den Ratgeber HIER kostenlos runter. Gibt es Ihrer Meinung nach ausreichend Fördermittel für die Sanierung von Nichtwohngebäuden? Gute Frage, denn gerade erst wurde das große Förderprogramm, die Bundesförderung effiziente Gebäude, gekürzt, und Geldmittel aus dem Klimafonds wurden in den normalen Haushalt umgeleitet. Wir müssen hier weiterdenken. Mittel etwa für Schulen und Krankenhäuser sollten auch aus dem Sondervermögen kommen. Für Sozialimmobilien gibt es eigentlich den europäischen Klima-Sozialfonds, der bislang noch nicht angezapft wird. Und im Endeffekt spart gerade die Modernisierung der schlechten Gebäude auch den Unternehmen hohe Energiekosten. Das Ziel solcher Maßnahmen ist auch, die Sanierungsrate der Gebäudehülle anzukurbeln. Früher hörte man oft: Die eingesparte Kilowattstunde ist die beste. Angesichts von Uran- und Ukrainekrieg sowie Hitzesommer ist das wichtiger denn je!

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