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Experte: Stütze darf gekürzt werden! Wer nie einzahlt, soll weniger kriegen.

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Viele halten die Regel für ungerecht: Bürgergeld und Grundsicherung werden an Menschen ausgezahlt, die nie einen Cent in die Sozialversicherung eingezahlt haben – in gleicher Höhe wie jene, die ein Leben lang Beiträge abführen mussten. Unions-Fraktionsvize Johannes Winkel (34, CDU) findet das falsch, will Staats-Stütze staffeln: Einzahler sollen mehr bekommen als Nicht-Einzahler, sagte er beim Podcast „Ronzheimer“.

Kritiker glauben, das sei rechtlich nicht zulässig, benachteilige zudem vor allem Ausländer in Bürgergeld und Grundsicherung.

Dem widerspricht Sozialrechtsexperte Prof. Gregor Thüsing (55, Uni Bonn): „Die Vorschläge von Johannes Winkel sind durchaus machbar“, so der Top-Jurist zu BILD. „Eine Leistungsdifferenzierung braucht – wie jede Ungleichbehandlung – eine Rechtfertigung. Die aber liegt eben in der Beitragszahlung oder Nicht-Beitragszahlung.“

Heißt: Der Staat darf zwischen Nicht-Einzahlern und Einzahlern unterscheiden. Arbeitslose Schulabgänger oder Zuwanderer ohne bisherigen Job dürfen demnach weniger Stütze erhalten als Arbeitslose, die bereits Sozialbeiträge abgeführt haben.

Einzige Bedingung: Die geringere Stützeleistung für Nichtzahler darf eine Untergrenze nicht unterschreiten, so Thüsing: „Das, was ohne vorangegangene Beitragszahlung gewährt wird, darf nicht hinter dem zurückbleiben, was entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahrung der Menschenwürde fordert“ – dieses „Existenzminimum“ liegt nach Rechtslage bei 70 Prozent des Regelsatzes für Stütze-Empfänger. Thüsing: „Innerhalb dieses Gestaltungsspielraums ist das aber keine rechtliche, sondern alleine eine politische Frage.“

Die Regierung müsste sich also nur trauen …

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