Experte warnt: Wer beim Heizungskauf wartet, zahlt drauf
Zwischen dem 7. und 8. Juli ging ein Beben durch den Heizungsmarkt. Es wurde bekannt, dass die wichtige Förderbank KfW ein Portal zur Heizungsförderung auf Eis legt, um Anpassungen vorzunehmen. Kunden, die kurz vor dem Heizungstausch standen, konnten den Prozess teilweise nicht mehr abschließen. Sie verloren Tausende Euro an Fördergeld. Aus der Wirtschaft kamen kurz darauf warnende Worte: Die Kunden würden in Scharen ihre Aufträge stornieren. Das aber könnte ein Fehler sein, meint ein Experte. Die neue Wärmepumpenförderung in Kürze: In mehreren Abstufungen soll die Wärmepumpenförderung sinken. Geringverdiener und Hausbesitzer mit Kind haben Chance auf höhere Förderung. Bestimmte Verbraucher, die schon kurz vor dem Wechsel standen, können noch die alte Förderung erhalten. 12.880 Euro vom Staat für Wärmepumpe Besonders wichtig dabei: Die Wärmepumpenförderung verschwindet nicht. Sie wird angepasst. Zwar nach unten, aber sie bleibt immerhin bestehen. „Im Regelfall bekommen Eigentümer zwar nur noch 46 Prozent statt wie vorher 55 Prozent Förderung, das sind aber immer noch 12.880 Euro Zuschuss vom Staat“, sagt Dr. Richard Lucht vom Heizungsunternehmen Thermondo zu FOCUS online. Kleines Kraftwerk Damit meint er selbstnutzende Hausbesitzer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 50.000 Euro. Ein Umstieg auf die Wärmepumpe amortisiert sich zwar etwas langsamer als zuvor, aber wer umsteigt, kann Geld sparen. Durch die Veränderungen haben verschiedene Verbrauchergruppen sogar eine höhere Förderung zu erwarten. ANZEIGE ANZEIGE Familien kriegen Kinderzuschlag Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro erhalten jetzt maximal 80 Prozent Zuschuss für den Wechsel zur Wärmepumpe. Lucht spricht hier von etwa 22.400 Euro. Haushalte mit bis zu 40.000 Euro Einkommen bekommen nur 30 Prozent Bonus. diejenigen mit bis zu 50.000 Euro Einkommen erhalten einen neuen Bonus, der aber nur zehn Prozent beträgt. Bei Familien spielt ein neuer Kinderzuschlag die Hauptrolle. Eine Beispiel-Familie mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 60.000 Euro bekommt einen zehnprozentigen Zuschlag und insgesamt 56 Prozent Förderung. „Warten ist eine schlechte Entscheidung“ Angesichts dieser Flexibilität in der Förderung stellt sich für Verbraucher auch die Frage, inwiefern sich das Zuwarten lohnt. Eine der Ideen hinter dem Absenken der Förderung ist, dass die hohe Förderung überhaupt erst zu den hohen Wärmepumpenpreisen beigetragen hat. Sinkt also die Förderung, könnten auch die Wärmepumpen billiger werden – soweit jedenfalls die Spekulation. Davon rät Lucht aber ab. „Warten ist eine schlechte Entscheidung – und wird jedes Jahr teurer.“ Die Förderung wird nach aktuellem Plan der Regierung langfristig sinken. Bis Juli 2028 soll sie in halbjährlichen Schritten auf 50 Prozent reduziert werden. „Alle sechs Monate sinken die förderfähigen Kosten um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte“, warnt der Experte. Pro Halbjahr würden Verbraucher auf diese Weise über 1300 Euro an Förderung „verlieren“. Wer zum Beispiel erst im Jahr 2030 den Heizungstausch durchziehen würde, bekommt nur noch etwa die Hälfte der aktuellen Förderung. Der beste Zeitpunkt für einen Wechsel auf die Wärmepumpe sei jetzt. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist eine Förderung von 16 Prozent, den selbstnutzende Eigentümer beim Umstieg von einer funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung auf eine Wärmepumpe in Anspruch nehmen können. Für Verbraucher ist dieser Bonus ein weiterer Grund, warum sie nicht erst austauschen sollten, wenn die alte Heizung kaputt ist. Bestimmte Verbraucher erhalten alte Wärmepumpen-Förderung Noch müssen sich Wechselwillige gedulden. Die neue Förderung können sie voraussichtlich erst ab dem 21. Juli bei der KfW-Bank beantragen. Bis dahin läuft der Umbau noch. Neben den bereits erwähnten Veränderungen stehen die folgenden Anpassungen bevor: Die maximal förderfähigen Kosten sollen von aktuell 30.000 Euro auf 28.000 Euro sinken. Ab Juli 2030 liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 22.000 Euro. Der Effizienzbonus soll ebenfalls abgeschafft werden. Er beträgt fünf Prozent und wird aktuell ausgezahlt, wenn Verbraucher als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen – oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Wichtig: Verbraucher, die bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ erhalten haben, können noch bis zum 20. Juli um 20:00 Uhr ihren Antrag stellen und Förderung zu den alten Konditionen erhalten. Dazu müssen sie die BzA-ID angeben; eine Nummer, die auf der Bestätigung zu finden ist. Wer diese Bestätigung nicht hat, muss sich gedulden.