Experten wollen Beamtenpensionen neu berechnen
Startseite Wirtschaft Experten wollen Beamtenpensionen neu berechnen: Letzte Beförderung soll weniger zählen Von: Bettina Menzel Uns auf Google folgen Die Rentenkommission nimmt auch Beamtenpensionen in den Blick, denn sie kosten Milliarden. Ein Ökonom schlägt konkrete Reformen vor. Berlin – Rund zwei Millionen Beamte gibt es in Deutschland. Einer Schätzung der Welt zufolge belaufen sich die Gesamtkosten inklusive Gehalt, Pensionen, Extrabezügen und Zulagen pro Jahr auf 242 Milliarden Euro. Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission will auch hier den Rotstift ansetzen. Bislang wird das Ruhegeld für Beamte anhand des letzten Gehalts berechnet, wenn es mindestens zwei Jahre bezogen wurde. In dem im Juni veröffentlichten Bericht heißt es, die Kommission plädiere für eine „Verlängerung der Wartezeit [...] von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre.“ „Es gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert, damit sie eine schöne Pension kriegen“, kommentierte Peter Bofinger, Mitglied der Rentenkommission, die Hintergründe gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Im Schnitt kommen Pensionäre im öffentlichen Dienst auf ein Ruhegehalt von 3.416 Euro pro Monat, wie aus den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervorgeht. Zum Vergleich: Laut der deutschen Rentenversicherung erhalten gesetzlich versicherte Rentner durchschnittlich 1.289 Euro (Stand: Dezember 2025). Außerdem fordert das Expertengremium, die Anzahl der Verbeamtungen in Deutschland deutlich einzuschränken. Konkret sollen sich die Verbeamtungen „auf die hoheitlichen Aufgaben beschränken“, so der Bericht weiter. Damit sind Kernbereiche wie Polizei, Finanzverwaltung oder Justiz gemeint. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte dies bereits gefordert. Beamte in die GRV einzubeziehen wird schwierig Eine weitere Reformidee der Rentenkommission: Zur Lösung der finanzpolitischen Probleme sei ein zweistufiges Modell denkbar, nach dem Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Allerdings betonten die Experten selbst, dass das gesetzlich schwierig sei: „Die oft geforderte Eingliederung der Beamtinnen und Beamten in die GRV ist an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden“, so der Bericht. Ausgerechnet Rentenkommissionsmitglied Bofinger warnt nun vor diesem Schritt. „Das wäre eine massive Doppelbelastung für den öffentlichen Sektor“, so der Experte.