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Facebook - Instagram: Meta muss Fakeanzeigen eigenständig entfernen

Wirtschaft

Dieser Ausdruck wurde am 16.09.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.

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Urteil in Frankfurt Meta haftet für Fakeanzeigen bei Facebook und Instagram

Betrüger nutzen das gute Image von Influencern oder Experten, um Anleger in die Falle zu locken. Laut einem Urteil tragen Plattformen die Verantwortung dafür, Scams zu verhindern.

16.09.2026, 19.03 Uhr

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Betrugsanzeigen in den sozialen Netzwerken sind ärgerlich. Für Nutzerinnen und Nutzer, die darauf reinfallen, klar. Aber auch für jene, die dadurch diskreditiert werden. Das Landgericht Frankfurt hat nun geurteilt: Meta ist für seine Plattformen verantwortlich, gefälschte Profile und Werbeanzeigen zu entfernen.

In diesem Fall hatten die Plattform »Finanzfluss« und ihr Gründer Thomas Kehl gegen den Internetgiganten geklagt. Gefälschte Profile und Werbeanzeigen warben unter anderem mit dem Gesicht und dem Namen Kehls für betrügerische Geldanlagen bei Instagram und Facebook. Die Beiträge sollen teils nicht über eigene Accounts, sondern über ein eigenes Meta-Werbekonto gebucht worden sein. Das Urteil liegt dem SPIEGEL vor.

Die Masche: Nutzerinnen und Nutzer, die den Werbeanzeigen folgen, werden in eine geschlossene WhatsApp-Gruppe geleitet (das ebenfalls Meta gehört). In den Chats werden dann bestimmte Investmentformen angepriesen – offensichtlich in betrügerischer Absicht. Gewissermaßen nutzten Betrüger das Image von »Finanzfluss« und Kehl, um gutgläubige Anlegerinnen und Anleger abzuzocken. Mehrere Geschädigte sollen sich gemeldet haben.

Haftung durch Kontrolle

Meta wollte bisher nichts damit zu tun haben. Der Konzern berief sich darauf, nicht für die Inhalte seiner Nutzer verantwortlich zu sein, solange gemeldete Verstöße gelöscht werden. Das Landgericht Frankfurt hingegen urteilte, Meta entscheide mit seinem Algorithmus über das Ausspielen der Anzeigen und verdiene daran. Wer so viel Kontrolle über Inhalte habe, könne kein neutraler Speicherplatz sein. Damit hafte Meta unmittelbar für die Inhalte seiner Nutzer.

Das Gericht verurteilte Meta dazu, die Fakeprofile und Betrugsanzeigen mit Bezug auf »Finanzfluss« künftig herauszufiltern, bevor sie erscheinen. Gelingt das nicht, könne »Finanzfluss« direkt gegen Meta vorgehen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Außerdem muss Meta offenlegen, wie hoch die konkreten Werbeeinnahmen der Fakeanzeigen mit »Finanzfluss« waren.

Kehl und seine Anwälte sprachen von einem »historischen Urteil«, das über den Einzelfall hinausgehe. Rechtskräftig ist es aber noch nicht, Meta kann Berufung einlegen. Tatsächlich gibt es viele Fälle derartiger Scam-Anzeigen auf Social Media. Auch SPIEGEL-Kolumnist Christian Stöcker war betroffen. Mehr dazu lesen Sie hier.

hba/tmk

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