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Fall Fabian: Gericht lehnt Beweisanträge der Verteidiger ab

Nation

von Andreas Frost

Nach Ansicht des Rostocker Landgerichts Gerichts gibt es keinen Grund, im Mordprozess zum Fall Fabian ein weiteres Gutachten einzuholen. Darin wäre es um Bewegungsdaten gegangen, die auf dem Handy der angeklagten Gina H. und dem Handy eines wichtigen Zeugens gespeichert sind. Ein solches Gutachten hatten die beiden Verteidiger beantragt. Sie wollten präziser erfahren, wann und wie die Handys an jenen Tagen im Oktober 2025 bewegt wurden, als der achtjährige Fabian aus der Güstrower Wohnung seiner Mutter verschwand und bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) am Rande eines Tümpels ermordet wurde.

Fehlerhafte Aufzeichnungen

Sensoren sollen in modernen Handys festhalten, ob das Gerät gerade irgendwo still herumliegt oder ob der Benutzer mit ihm geht, läuft oder in einem Fahrzeug fährt. Wie der Vorsitzende Richter sagte, liegen längst die sogenannten Rohdaten in einer Analyse vor, die ein Beamter der Kripo Rostock gefertigt und vor Gericht vorgestellt hat. Der Ermittler habe auch beschrieben, wie fehlerhaft die Aufzeichnungen sein können. Als zum Beispiel bei einem Test die SIM-Karte in Gina H.s Smarthphone eingelegt wurde, hielt das Gerät diese Bewegung als "gehen" fest. Ein neues Gutachten würde keine neuen Erkenntnisse über die Daten bringen, so der Richter. Außerdem sei es Aufgabe des Gerichts und nicht eines Gutachters, die Daten zu interpretieren und daraus Schlüsse zu ziehen.

Autos nachts im Wald

Im Gerichtssaal wurden weiterhin kurze Videos einer privaten Überwachungskamera gezeigt. Sie könnten möglicherweise Angaben der Angeklagten in Zweifel ziehen. Auf zwei Videos ist zu sehen, wie im Wald südlich von Klein Upahl in der Nacht des 13. Oktober 2025 Autos an einem Grundstück vorbeifahren. In dieser Nacht war Gina H. nacheinander mit zwei Bekannten an jenem Tümpel, an dem der tote Fabian lag. Allerdings passen ihre Angaben, auf welchem Weg sie dorthin gefahren sind, in einem Fall nicht zu der Fahrtrichtung des Autos auf den schwarz-weißen Überwachungsvideos – sofern es sich um das Fahrzeug des einen Bekannten handelt. Dem Gericht geht es unter anderem darum herauszufinden, ob Gina H. sich in dem Wald auskannte. Sie hat das bestritten.

Prozessende ist absehbar

Der Prozess geht seinem Ende entgegen. Der für Freitag geplante Verhandlungstag wurde gestrichen. In der ersten Oktoberwoche soll ein Psychiater vor Gericht sein Gutachten über Gina H. vorstellen. Er soll unter anderem einschätzen, ob Gina H. – falls sie die Tat begangen hat – im Oktober 2025 schuldfähig war. Die 30-Jährige ist seit Jahren in Behandlung, unter anderem wegen eines Borderline-Syndroms. Die Plädoyers könnten Ende Oktober gehalten werden. Mit dem Urteil ist spätestens Anfang November zu rechnen.

Fabian wurde erstochen

Fabian wurde am 10. Oktober vergangenen Jahres von seiner Mutter als vermisst gemeldet. Vier Tage später teilte die angeklagte Gina H. der Polizei mit, die Leiche gefunden zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian aus der Wohnung seiner Mutter gelockt und bei Klein Upahl erstochen zu haben. Später soll sie dorthin zurückgekehrt sein, um den Leichnam anzuzünden.

Das Kind war der Sohn des damaligen Ex-Freundes der Angeklagten. Sieben Wochen vor Fabians Verschwinden hatte sich der Vater von Gina H. getrennt. Die Staatsanwaltschaft unterstellt in ihrer Anklage, Gina H. habe geglaubt, Fabian sei bei ihrem Bestreben im Weg gewesen, die Beziehung mit Fabians Vater wieder aufnehmen zu können.

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