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Fall Fabian: Gina H. ist laut Gutachter "voll schuldfähig"

Nation

Die im Mordfall Fabian angeklagte Gina H. ist laut einem psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Am Vormittag hat der zuständige Gutachter im Rostocker Landgericht seine mit Spannung erwartete Einschätzung zu der Angeklagten vorgestellt. Es lägen zwar Hinweise auf eine Borderlinestörung bei der Angeklagten vor. Aber sie könne Recht von Unrecht unterscheiden. Der Gutachter sagte, dass er keinen Grund für eine Sicherheitsverwahrung von Gina H. sehe. Der Fachmann hatte unter anderem den gesamten Prozess im Gerichtssaal verfolgt und mehrmals längere Gespräche mit Gina H. in ihrer Untersuchungshaft geführt. Dem Psychiater ging es darum, sich so weit wie möglich ein umfassendes Bild von Gina H.'s Persönlichkeit zu machen.

Warum der Psychiater im Gerichtsaal saß

In der Regel kommt es zu einer solchen Prozessbegleitung durch einen Psychiater oder eine Psychiaterin, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der oder die Angeklagte schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Fachleute einschätzen sollen, ob die jeweiligen Verurteilten für die Allgemeinheit auch noch dann gefährlich sein könnten, wenn die Strafhaft verbüßt ist. Gina H. ist seit Jahren wegen psychischer Probleme in Behandlung. Ein Psychotherapeut, bei dem die Angeklagte zuletzt in Behandlung war, sagte als Zeuge aus, er habe bei ihr eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Typus gesehen. Das allein würde noch nicht auf eine verminderte Schuldfähigkeit hindeuten. In mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Verurteilten mit solchen Diagnosen hieß es, vermindert schuldfähig sei, wer wegen der Persönlichkeitsstörung aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt habe.

Einschätzung des Psychiaters nicht final

Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich an die Einschätzung des Gutachters zu halten. Die Richterinnen und Richter müssen sich selbst ein Bild machen und dies im Urteil auch begründen. Sie müssen ausführlich aufschreiben, warum sie zum Beispiel ein psychiatrisches Gutachten für überzeugend halten. Ein Gericht kann einem psychiatrischen Gutachten sogar widersprechen und zu einer gegensätzlichen Einschätzung kommen.

Heute soll die Beweisaufnahme in dem Verfahren abgeschlossen werden. Falls dem Gericht keine weiteren Anträge vorgelegt werden, sollen am 29. und 30. Oktober die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehört werden, hatte der Vorsitzende Richter angekündigt. Vermutlich wird sich auch die Angeklagte Gina H. abschließend äußern. Die Urteilsverkündung wäre dann voraussichtlich am 10. November.

Achtjähriger Fabian wurde erstochen

Der achtjährige Fabian wurde am 10. Oktober vergangenen Jahres von seiner Mutter als vermisst gemeldet. Vier Tage später hatte Gina H. der Polizei den Fund seiner Leiche gemeldet. Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, Fabian aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer südlich von Güstrow erstochen zu haben. Später soll sie dorthin zurückgekehrt sein, um den Leichnam anzuzünden. Das achtjährige Kind war der Sohn des damaligen Ex-Freundes der Angeklagten.

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