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Falsches Spiel um Gerhard Schröders Akten: Vorwürfe gegen Kanzleramt

Allgemein

Schützt das Kanzleramt Gerhard Schröder?

"Es geht um die Verhinderung eines Präzedenzfalls"

Von Hans-Martin Tillack

26.09.2026 - 11:48 UhrLesedauer: 6 Min.

Warum hat das Kanzleramt gegenüber Gerhard Schröder bis heute nicht die Rückgabe von 178 Aktenbänden durchgesetzt? Ein internes Protokoll zeigt, wie fragwürdig der CDU-Politiker Thorsten Frei agierte.

Es geht um 14 Regalmeter Akten – und um die Frage, ob das Kanzleramt unter Friedrich Merz (CDU) den Bundestag in die Irre geführt hat. Im November 2025 wurde öffentlich, dass es das Bundeskanzleramt über Jahre hinweg versäumt hatte, bei Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) die Rückgabe von 178 Ordnern mit amtlichen Unterlagen durchzusetzen. Das erlaubte es dem heute 82-Jährigen, die Dokumente im Juni 2025 in die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) verbringen zu lassen – statt in das für amtliche Dokumente zuständige Bundesarchiv.

Jetzt muss sich der heutige CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) gegen den Vorwurf verteidigen, in dieser Sache im Parlament die Unwahrheit gesagt zu haben. Denn Ende Februar war Frei noch Kanzleramtsminister unter Friedrich Merz – und er behauptete in einer Ausschusssitzung, dass es sich bei den Unterlagen in den 178 Schröder-Ordnern "größtenteils um Kopien von Akten" handele, "die im Bundeskanzleramt ebenfalls vorlägen und entsprechend verwaltet würden".

Ausschuss wollte Akten sichern

So wird Frei in dem internen Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 25. Februar zitiert. Dieses Protokoll – "nur zur dienstlichen Verwendung" – der nichtöffentlichen Sitzung hat die Bundestagsverwaltung mit monatelanger Verspätung erst Anfang September erstellt und an die Abgeordneten übermittelt. Es liegt t-online vor.

Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer hatte Frei im Februar in die betreffende Ausschusssitzung zitieren lassen. Es ging um die Frage, ob das Kanzleramt einen Beschluss des Haushaltsausschusses missachtet hatte. Im Mai 2022 nämlich hatte das Abgeordnetengremium das Büro stillgelegt, das der Ex-Kanzler Schröder bis dahin auf Kosten der Steuerzahler im Bundestag unterhalten durfte. Vom Kanzleramt verlangten die Abgeordneten damals, Akten in den Büroräumen zu sichern.

Detaillierte Liste – mit Terminakten

Unter Berufung auf diesen Ausschussbeschluss forderte eine Abteilungsleiterin des Kanzleramts im Juni 2022 von Schröders Büro die Rückgabe von 178 konkreten Akten. Beigefügt war eine detaillierte zehnseitige Liste. Prüfer der Regierungszentrale hatten diese Akten bei Vor-Ort-Besuchen seit 1999 als amtliche Unterlagen aus Schröders Kanzlerzeit identifiziert; darunter waren 86 Terminakten des damaligen Regierungschefs sowie drei Bände mit Unterlagen zur Entstehung der Regierungserklärung zur Agenda 2010.

Anders als im Februar 2026 von Frei behauptet, stuften die Kanzleramtsmitarbeiter die Unterlagen in den 178 Ordnern damals nicht als Kopien ein; das zeigen interne Vermerke, die t-online vorliegen. Sonst hätten sie für diese keine Rückgabe verlangt; das lässt sich aus den seinerzeitigen Prüfberichten schließen.

Auf eine solche Herausgabe verzichtete die Regierungszentrale im Jahr 2022 nur betreffend einiger Unterlagen, die damals bereits bei der Friedrich-Ebert-Stiftung gelandet waren und bei denen es sich laut FES-Aussage um keine Originale handelte. "Da es sich um Kopien aus Akten des Bundeskanzleramtes handelt, ist eine Eingliederung in unseren Aktenbestand nicht notwendig", schrieb ein Mitarbeiter des Kanzleramts am 18. Februar 2022.

Herausgabe verweigert, Akten fortgeschafft

Für die bis heute diskutierten 178 Aktenordner galt das nicht; bei ihnen hielt das Kanzleramt eine Rückgabe für notwendig. Doch diese Forderung verhallte bei Schröder; er verweigerte eine Herausgabe der Unterlagen. Das Kanzleramt wich darauf zurück und nahm das hin, zunächst unter SPD-Kanzler Olaf Scholz und ab Mai 2025 unter seinem CDU-Nachfolger Friedrich Merz. Als Schröders Räumlichkeiten im Bundestag im Juni 2025 endgültig aufgelöst wurden, ließ der Ex-Kanzler die etwa 14 Regalmeter Akten in die FES abtransportieren – vom Kanzleramt zunächst unbemerkt.

Das machte das Portal "Correctiv" im November 2025 publik; dies war der Grund, warum der damalige Kanzleramtschef Thorsten Frei im Februar im Haushaltsausschuss Rede und Antwort stehen musste. Vor den Parlamentariern verteidigte er das Vorgehen seiner Behörde – auch mit dem Verweis darauf, dass ein "Großteil der Ordner für die Archivierung nicht relevant" sei.

Die Kopie-Theorie

Abgeordnete der Regierungsfraktionen sprangen dem Kanzleramtschef in der internen Sitzung bei. Es gebe nach seinem Vortrag "keine Anhaltspunkte, die Anlass zur Skandalisierung geben könnten", zitierte das Protokoll den SPD-Haushaltspolitiker Thorsten Rudolph.

Zweifel an Freis Version des Geschehens erlauben aber bisher unbekannte interne Akten, die das Kanzleramt jüngst auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) freigeben musste. Die Dokumente liegen t-online vor. Sie erlauben den Schluss, dass das Kanzleramt erst ab Oktober 2025 versuchte, die 178 Schröder-Akten als Kopien einzustufen. Damals war die Behörde unter Druck; sie versuchte damals einen bereits im Februar 2025 eingereichten IFG-Antrag auf Zugang zu den Schröder-Akten abzuwehren.

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Im Mai 2025 wurde Merz zum Kanzler gewählt, Thorsten Frei avancierte zum Kanzleramtsminister. Am 17. Oktober 2025 wandte sich der unter Merz eingesetzte Abteilungsleiter Christian Diehr per Brief an Gerhard Schröders Anwälte. In seinem Schreiben tauchte die Kopie-Theorie erstmals auf.

Der Abteilungsleiter bat die Schröder-Anwälte um Stellungnahme zu der Behauptung, "dass sich lediglich Kopien aus dem hiesigen Aktenbestand und keine abweichenden Originaldokumente in dem verbrachten Aktenkonvolut bzw. im Besitz" des Ex-Kanzlers befänden. Der hohe Beamte schrieb weiter: "Falls unsere Annahme unzutreffend sein sollte, bitten wir um Mitteilung."

Eine undatierte Sichtung

Schröders Anwälte verwiesen an Schröders Büro und seine Frau Soyeon Schröder-Kim. Der Abteilungsleiter schrieb am 19. November 2025 auch an sie und bat erneut um Stellungnahme zu seiner Kopie-Theorie – erneut mit Bitte um Mitteilung, falls es nicht nur Kopien sein sollten. Von Schröder-Kim erhielt er keine Antwort. Als Bestätigung der Kopie-Theorie galt das amtsintern aber offenbar nicht.

Denn in den Unterlagen des Kanzleramts findet sich auch eine undatierte Notiz mit unklarer Autorenschaft von Anfang dieses Jahres; das Papier entstand offenbar zur Vorbereitung des Frei-Auftritts im Haushaltsausschuss im Februar 2026. Glaubt man dieser Notiz, dann fand Ende Januar 2026 "eine erste Akteneinsicht seitens des Bundeskanzleramtes" für die nun in der FES aufbewahrten 178 Aktenordner statt.

Gemeint war offenbar: die erste Einsicht seit den Prüfungen in den Jahren 2019 bis 2022. Weiter hieß es in dem Papier von Anfang 2026, in fehlerhaftem Deutsch: "Der Inhalt der Ordner besteht zum größten Teil aus Kopien aus bereits im BKAmt vorliegender amtlicher Dokumente."

Kanzleramt findet Originalakten nicht

Zu dieser angeblichen Sichtung – die laut anderen Unterlagen am 29. Januar 2026 stattfand – existiert offenbar keinerlei Vermerk. Das unterscheidet diesen vorgeblichen Prüfversuch von den Sichtungen der Schröder-Akten, die das Kanzleramt in den früheren Jahren vorgenommen hatte.

Ein weiteres Indiz stützt allerdings den Verdacht, dass die von Thorsten Frei im Haushaltsausschuss aufgestellte Kopie-Theorie falsch ist. Nachdem der heutige CDU/CSU-Fraktionschef sich im Februar 2026 vor den Abgeordneten geäußert hatte, erhielt das Kanzleramt vier weitere Anträge auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz. In ihnen wurde jeweils um Zugang zu Originalakten des Kanzleramts zu solchen Unterlagen gebeten, die sich laut der vom Kanzleramt 2022 angefertigten Liste in Schröders Büro befanden – womöglich als Kopien.

In einem der IFG-Anträge ging es um die Akten zu der Entstehung von Schröders Regierungserklärung zur Agenda 2010. Laut offizieller Liste des Kanzleramts aus dem Jahr 2022 fanden sich in Schröders Büro damals drei Aktenbände zu diesem Vorgang. Doch auf Bitte zu den Originalakten fand das Kanzleramt jetzt im eigenen Haus nur acht Seiten zum Thema der Agenda-Vorbereitung.

"Akteninhalt nicht bekannt"

In drei weiteren Fällen konnte das Kanzleramt in den Antworten auf die Anträge keinerlei solche Originalunterlagen identifizieren – etwa zu Terminen des damaligen Kanzlers Schröder im Jahr 2005. "Der konkrete Akteninhalt (Schriftstück für Schriftstück) dieser behördenfremder Aktenbestände ist nicht bekannt", schrieb die Regierungsbehörde in allen drei Fällen, auch hier in fehlerhaftem Deutsch.

Die Terminakten aus Schröders Regierungszeit – laut der früheren offiziellen Liste standen immerhin 86 solche Bände in Schröders Büro – waren bereits vor über zehn Jahren auch für den Historiker Gregor Schöllgen nicht im Kanzleramt auffindbar, sondern nur in den Räumen des Ex-Kanzlers. Sie seien "eine einzigartige Quelle", schrieb der Geschichtswissenschaftler in seiner 2015 erschienenen Biografie des SPD-Politikers. Für diese hatte ihm Schröder den Zugang zu den Akten gewährt.

Die damalige Kanzlerin Merkel erlaubte Schöllgen auch den Zugang zu einschlägigen Akten, die im Kanzleramt aufbewahrt wurden. In ihnen sei die "Suche nach aussagekräftigen Schlüsseldokumenten eine Sisyphosarbeit", klagte der Historiker.

Kritik aus der Opposition

Hat Frei die Abgeordneten also in die Irre geführt? Ein Sprecher der von ihm geführten CDU/CSU-Fraktion verwies auf die Verantwortung des Kanzleramts für die Vorgänge. Das dafür zuständige Bundespresseamt ließ eine Anfrage von t-online bisher unbeantwortet. Auch das Büro von Ex-Kanzler Schröder reagierte nicht auf eine Anfrage.

Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer kritisierte jetzt Frei und das Kanzleramt. Der Haushaltsausschuss habe im Mai 2022 "das Bundeskanzleramt verpflichtet, die ordnungsgemäße Aktenführung und die Aufbewahrungs- und Anbietungspflichten gegenüber dem Bundesarchiv sicherzustellen", sagte Schäfer t-online. Bis heute sei "nicht geklärt, warum zentrale Akten dennoch jahrelang bei Bundeskanzler a. D. Schröder bleiben konnten und nicht ordnungsgemäß archiviert wurden". Auch Frei habe dazu "kein Licht ins Dunkel bringen" können, fügte der Grünen-Politiker hinzu: "Dieses Mauern bei der Aufklärung von CDU und SPD ist nicht hinnehmbar."

Der bekannte Archivrechtler Thomas Henne hatte immer wieder kritisiert, dass das Kanzleramt zu wenig tue, um von ehemaligen Regierungschefs amtliche Unterlagen zurückzufordern. "Ich vermute, es geht um die Verhinderung eines Präzedenzfalls, denn wenn eine solche Eigentumsherausgabe einmal verlangt würde, würde dieselbe Forderung in vielen anderen Fällen erhoben", sagte er.

Jetzt fügte Henne hinzu: "Es geht offenbar darum, dass man die Sorge hat, dass Vorgänge aufgedeckt werden, die auch für die jetzige Regierung unangenehm sein können."

Verwendete Quellen

Eigene Recherchen

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