DAX +0,74 % 26.319,45 Pkt 18:00:00 MDAX -0,06 % 32.407,20 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,33 % 6.523,86 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,57 % 54.036,93 Pkt 22:50:36 S&P 500 +0,44 % 7.757,64 Pkt 22:50:24 Nasdaq +1,24 % 26.690,62 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,12 % 65.606,71 Pkt 08:45:02 Gold +1,36 % 4.399,70 USD 22:59:55 Silber +0,26 % 63,50 USD 22:59:56 Brent 0,00 % 83,55 USD 22:59:58 WTI 0,00 % 78,18 USD 22:59:59 Bitcoin +0,42 % 65.175,04 USD 19:08:00 EUR/USD +0,04 % 1,15620 USD 23:29:25 EUR/GBP -0,15 % 0,85670 GBP 23:29:25 EUR/CHF +0,13 % 0,93350 CHF 23:29:25 EUR/JPY +0,13 % 182,378 JPY 23:29:25

Familiennachzug: SPD kritisiert Regelung zu Familiennachzug als zu streng

Nation

Gut ein Jahr nach dem vorläufigen Stopp des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Status kritisiert die SPD-Fraktion die Regelung als zu streng. Die migrationspolitische Sprecherin der SPD, Rasha Nasr, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), die Härte sei unverhältnismäßig. Dass nur so wenige Anträge erfolgreich gewesen seien, bedeutete nicht, dass sie grundlos gestellt würden. Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern seien unzumutbar. Es gebe zudem Belege dafür, dass Geflüchtete sich besser integrierten, wenn sie ihre Familien bei sich und in Sicherheit wüssten. Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, forderte ebenfalls im Gespräch mit dem RND, dass der Familiennachzug umfassend wiederhergestellt wird. Es sei fraglich, ob die aktuelle Regelung verfassungsrechtlich haltbar sei. Denn der besondere Schutz der Familie stehe im Grundgesetz. Es gehe lediglich darum, die Kernfamilie zusammenzuführen, also Eltern mit ihren minderjährigen Kindern. Die Regelung betrifft Familien von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten, also Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz haben, aber dennoch wegen Bedrohung in ihrer Heimat vorerst in Deutschland bleiben dürfen. Ihre Verwandten dürfen nur noch in Härtefällen nachziehen. Die frühere Regelung, dass es ein monatliches Kontingent von 1.000 Visa für den Familiennachzug gibt, ist zunächst bis Juli 2027 ausgesetzt. Familiennachzug seit dem vorläufigen Stopp nur in 13 Härtefällen Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Angaben der Bundesregierung berichtet, verläuft ein Härtefall-Verfahren wie folgt: Härtefälle werden bei der internationalen Organisation für Migration angezeigt. Diese prüfe dann der Sachverhalt. Das Dossier gehe im Anschluss ans Auswärtige Amt. Im ersten Jahr seit dem vorläufigen Stopp wurden nur wenige Visa für Härtefälle erteilt. Die dpa berichtet unter Berufung auf Angaben aus dem Auswärtigen Amt von Ende Juli von 13 Fällen, in denen ein Visum unter diesen Umständen gewährt wurde. Die Regelung könne nicht über zwei Jahre hinaus verlängert werden, sagte Nasr. Schon jetzt müsse damit begonnen werden, die liegengebliebenen Anträge so vorzubereiten, dass nach Auslaufen der Regelung im Sommer 2027 keine weiteren Wartezeiten entstehen.

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