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Fan aus Oberbayern stürzt an Allianz Arena

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München

Drei Operationen nach Stadionbesuch: Fan aus Oberbayern verklagt FC Bayern

Von: Martina Hunger

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Ein Stadionbesuch in München endet für einen Bayern-Fan mit schweren Folgen: Nach einem Sturz muss sich der 57-Jährige gleich dreimal operieren lassen. Jetzt verlangt er 18.000 Euro Schmerzensgeld. Doch die Betreiber der Allianz Arena sehen die Verantwortung nicht bei sich – der Streit landet vor Gericht.

München – Ein Besuch beim FC Bayern München hat für einen 57-jährigen Fußballfan aus Schrobenhausen schwerwiegende Folgen gehabt. Nach einem Sturz auf dem Gelände der Allianz Arena in Oberbayern musste sich der Mann insgesamt drei Operationen unterziehen. Nun fordert er laut einem Bericht vom Münchner Merkur von der Stadiongesellschaft rund 18.000 Euro Schmerzensgeld. Der Fall wird vor dem Landgericht München verhandelt.

Der Vorfall ereignete sich am 21. Januar 2024. Gerhard F. hatte gemeinsam mit seiner Familie und einem Gastschüler aus Argentinien das Bundesligaspiel gegen Werder Bremen besucht. Die Münchner verloren die Partie mit 0:1. Auf dem Rückweg zum Auto kam es dann zu dem folgenschweren Sturz. Nach eigenen Angaben rutschte der Fan am Fuß einer Treppe auf einer Eisplatte aus, so der Merkur.

Sieben Wochen arbeitsunfähig – Bayern-Fan fordert Schmerzensgeld

Nach dem Unfall wurde der Mann im Schwabinger Krankenhaus untersucht. Sein verletztes Bein musste eingegipst werden. Bereits eine Woche später folgte die erste Operation.

Rund sechs Wochen war der 57-Jährige anschließend auf Krücken angewiesen. Es folgte ein weiterer Eingriff. Insgesamt konnte er sieben Wochen lang nicht arbeiten. Gut ein Jahr nach dem Unfall musste er sich einer dritten Operation unterziehen.

Der Fan ist überzeugt, dass die Unfallstelle nicht ausreichend gegen Glätte gesichert war. Deshalb verlangt er von der Stadiongesellschaft, einer hundertprozentigen Tochter des FC Bayern München, eine Entschädigung von gut 18.000 Euro.

FC Bayern weist Verantwortung zurück – keine Einigung vor Gericht

Die Gegenseite bestreitet jedoch, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Nach Darstellung ihres Anwalts war eine externe Firma für den Winterdienst zuständig. Außerdem habe an dem betreffenden Tag höchstens stellenweise Glätte geherrscht. Eine außergerichtliche beziehungsweise gütliche Einigung kam bislang nicht zustande. Das Verfahren vor dem Landgericht München dürfte sich deshalb noch bis ins Frühjahr 2027 hinziehen.

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