DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.443,67 USD 07:23:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

„Feinde des Volkes“: Wie der Kreml Exilrussen das Leben schwer machen will

Welt

Es gehe um „Abschaum“,„Schufte“ und „Vaterlandsverräter“, sagte der Duma-Vorsitzende Wjatscheslaw Wolodin: Das russische Parlament hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das Russen im Exil das Leben schwer machen soll – und das die Länder, in denen sie jetzt leben, vor praktische Probleme stellen wird. „Diejenigen, die sich im Ausland verstecken, erreicht die Strafe auf jeden Fall“, drohte Wolodin. Das Gesetz sieht eine lange Liste von Maßnahmen gegen emigrierte Russen vor, die in einer „unerwünschten Organisation“ mitwirken, sich für Sanktionen gegen das Regime ausgesprochen haben, zur Verletzung der territorialen Integrität Russlands aufgerufen haben (etwa indem sie die Besetzung ukrainischer Gebiete kritisieren) oder die Auflagen für „ausländische Agenten“ nicht erfüllen (darunter die Pflicht, den russischen Behörden eine exakte Auflistung aller privaten Einnahmen und Ausgaben mitzuteilen). F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Nach Inkrafttreten des Gesetzes, das noch vom Oberhaus des Parlaments angenommen und von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden muss, soll das Justizministerium eine Liste im Ausland lebender „Feinde des Volkes“ erstellen, die von einem russischen Gericht verurteilt wurden und ihre Strafe – sei es Haft oder Geldstrafe – nicht abbüßen. Die Bankkonten von Menschen in diesem Register werden eingefroren. Sie dürfen keinen Zugang mehr zum Onlinebanking russischer Banken haben, sie dürfen Wohnungen und Autos nicht mehr verkaufen. Notare dürfen keine Transaktionen mit ihrer Beteiligung mehr beurkunden. Auch jegliche Verträge auf der Grundlage von Vollmachten der Betroffenen sind dann verboten. Zudem wird ihnen der Zugang zu allen staatlichen Dienstleistungen verweigert, die aus dem Ausland erreichbar sind. Russlands Behörden greifen auf das Eigentum von Exilanten zu Auf das in Russland verbliebene Eigentum politischer Emigranten kann der russische Staat schon jetzt zugreifen. Seit Juli vorigen Jahres darf eine „Kommission zum Kampf gegen die Finanzierung von Terrorismus und extremistischer Tätigkeit“ ohne Eröffnung eines Strafverfahrens und ohne Gerichtsentscheidung Bankkonten Verdächtiger blockieren. In den vergangenen Tagen berichteten exilrussische Medien, dass mutmaßlich auf der Grundlage dieses Gesetzes die Konten zahlreicher Emigranten aus der Kulturszene eingefroren worden seien. Am 1. September tritt ein von der Duma im Juni beschlossenes Gesetz in Kraft, das den Behörden erlaubt, das Eigentum von emigrierten Russen festzusetzen, sobald die Staatsanwaltschaft Anklage wegen „Rechtsverletzungen gegen die Interessen des russischen Staates“ gegen sie erhoben hat. Offiziell dient das dazu, die spätere Zahlung von Geldstrafen sicherzustellen. Der Wert des eingefrorenen Vermögens darf dabei den einer möglichen Geldbuße ausdrücklich weit übersteigen. Die besondere Qualität des neuen Gesetzes besteht in der Verweigerung staatlicher Dienstleistungen. Das macht es den politischen Emigranten praktisch unmöglich, sich um ihr in Russland zurückgelassenes Eigentum zu kümmern und für noch dort lebende Familienangehörige zu sorgen. Das Gesetz komme einer „de facto Aberkennung der Staatsbürgerschaft gleich“, sagten – selbst emigrierte – russische Juristen dem Exilmedium „Nowaja Gaseta Jewropa“. Pässe werden nicht mehr erneuert Die Verweigerung konsularischer Dienstleistungen hat für das Leben dieser Menschen im Exil gravierende Auswirkungen. So können etwa in Deutschland zahlreiche Dokumente, zum Beispiel Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden oder beglaubigte notarielle Urkunden wie Vollmachten oder Testamente nur dann rechtswirksam verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem gesonderten Verfahren festgestellt wurde. Hierfür kommen die sogenannte Apostille oder die konsularische Legalisation in Betracht. Beide Verfahren setzen jedoch zwingend die Mitwirkung der Behörden in Russland oder eines Konsulats oder der Botschaft in Berlin voraus. Hinzu kommen mögliche Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus. Denn laut dem Gesetz werden den betroffenen Russen in den Konsulaten keine neuen Pässe mehr ausgestellt, wenn ihre alten auslaufen. Bisher war das möglich. In Deutschland schreibt das Aufenthaltsgesetz jedoch vor, dass sich Ausländer nur mit einem gültigen Pass im Bundesgebiet aufhalten dürfen. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Passpflicht sind komplex: Fehlt ein gültiger Pass, ist eine gesetzliche Mindestanforderung für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nicht erfüllt. Ein andauernder Verstoß gegen die Passpflicht kann unter Umständen sogar zur Ausweisung führen. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann auf Antrag eine Befreiung von der Passpflicht gewähren, jedoch begrenzt auf maximal sechs Monate. Darüber hinaus können anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge einen sogenannten Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauen Pass“) beantragen. Für subsidiär Schutzbedürftige besteht wiederum die Möglichkeit, einen Reiseausweis für Ausländer („Grauen Pass“) zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller einen Pass im Heimatland nicht auf „zumutbare Weise“ erlangen kann. Das russische Regime wendet viele seiner repressiven Gesetze nicht systematisch, sondern vollkommen willkürlich selektiv an. Daher ist schwer absehbar, wie viele Emigranten betroffen sein werden. Aber theoretisch ist jeder im Ausland lebende russische Staatsbürger in Gefahr, der das Regime oder den Krieg gegen die Ukraine irgendwann einmal öffentlich kritisiert hat oder in irgendeiner Form mit einer von den Behörden als „unerwünscht“ oder „extremistisch“ eingestuften Organisation in Verbindung stand.

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