Ferat Koçak: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Linken
Audioplayer wird geladen
Klicken Sie hier, um sich Artikel von WELT in der Google-Suche bevorzugt anzeigen zu lassen.
Anzeige
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Linken-Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung. Das berichtet die „Bild“-Zeitung am Mittwoch. Grund soll ein gefälschter Gast-Ausweis für den Deutschen Bundestag sein. Das Büro des Abgeordneten bestätigte WELT den Vorwurf.
Koçak soll das fragliche Dokument selbst angefertigt und an eine andere Person weitergegeben haben, berichtet die „Bild“. Diese habe am 17. März versucht, mit dem Ausweis ein Gebäude des Bundestags zu betreten. Der Zutritt sei verweigert worden. Als Polizisten den Abgeordneten mit dem Vorwurf konfrontierten, soll Koçak seine Verantwortung für das Dokument eingeräumt und auf eine Social-Media-Aktion verwiesen haben.
Anzeige
Lesen Sie auch
Die Staatsanwaltschaft bestätigte WELT, dass gegen einen 47-jährigen Bundestagsabgeordneten ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung eingeleitet worden sei. Wegen der laufenden Ermittlungen machte die Behörde keine weiteren Angaben.
Politiker tauscht für einen Tag Rolle mit Kioskbesitzer
Hintergrund des Vorwurfs ist eine Social-Media-Aktion, wie Koçaks Sprecher WELT mitteilte. Für seinen Instagram-Kanal drehte der Politiker ein Video unter dem Motto Rollentausch. Dabei arbeitete er einen Tag lang in einem Kiosk in Neukölln, während der Spätkaufbesitzer den Tag im Bundestag verbrachte.
Anzeige
Um diesen Rollentausch bildlich festzuhalten, habe der Kioskbesitzer Koçak ein Namensschild mit dem Logo seines Kiosks übergeben. Im Gegenzug habe der Kioskbesitzer „symbolisch“ eine vom Büro Koçak gebastelte Requisite in grüner Farbe erhalten. Dieser „Bundestagsausweis“ habe ausdrücklich nicht dem offiziellen Bundestagsausweis geähnelt, teilte der Sprecher weiter mit.
Lesen Sie auch
Weltplus ArtikelKonflikt in der NRW-AfD
Der Kioskbesitzer sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen und habe den Bundestag ganz regulär unter Vorlage seines amtlichen Ausweisdokuments betreten. Die als Requisite für das Social-Media-Video angefertigte Karte sei beim Einlass wahrgenommen worden. „Aus diesem Umstand entstand offenbar der nun erhobene Vorwurf.“
Das Video mit dem Titel „Ferat Tausch“ – eine Anspielung auf das Reality-TV-Format „Frauentausch“ – ist im April veröffentlicht worden. Von einem Vorfall mit der Polizei ist dabei nichts zu sehen. Der Kioskbesitzer besucht das Büro Koçaks sowie eine Ausschusssitzung.
Lesen Sie auch
Weltplus ArtikelSachsen-Anhalt-Wahlkampf
Der Bundestag verweist gegenüber WELT auf die Sicherheitsprüfung, die grundsätzlich auch bei der Anmeldung von Gästen durchgeführt werde. Sie diene dazu, Risiken für Abgeordnete und andere Personen in den Parlamentsgebäuden abzuwehren.
Nach Paragraf 267 des Strafgesetzbuchs kann Urkundenfälschung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ob es zu einer Anklage kommt, ist offen.