DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.447,15 USD 07:18:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Finanzierung von ARD und ZDF: „Verfassungsgericht sieht öffentlich

Nation

Audioplayer wird geladen Anzeige Christoph Degenhart, 76, ist Staats- und Medienrechtler. Degenhart war von 2010 bis 2020 Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof. 2021 hat er das Land Sachsen-Anhalt in einem anderen Verfahren um den Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. WELT: Warum hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk Anspruch auf eine „funktionsgerechte Finanzierung“, die die Bevölkerung finanzieren muss, ob sie will oder nicht? Anzeige Christoph Degenhart: Das ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbar für eine freiheitliche Demokratie, weil er eine freie Meinungsbildung ermöglichen soll. Anders als private Medien sei er frei von kommerziellen Zwängen und gewährleiste dadurch eine umfassende, sachliche und unabhängige Information. WELT: Ist diese Vorstellung, der Rundfunk sei essenziell für das demokratische System, noch zeitgemäß? Viele Gruppen, vor allem jüngere, nutzen ihn ja gar nicht mehr. Anzeige Lesen Sie auch Weltplus ArtikelProzess um Rundfunkbeitrag Degenhart: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen neueren Entscheidungen dargelegt, dass es gerade im Hinblick auf die neuen Medien einer Institution bedarf, die in der allgemeinen Informationsfülle Rückhalt und verlässliche Leitplanken bieten soll. Die Begründung hat sich allerdings gewandelt. In den 1960er- und 1970er-Jahren standen nur wenige Rundfunkfrequenzen zur Verfügung. Hätte man sie allein dem Markt überlassen, so das Gericht, hätten kapitalkräftige Akteure diese möglicherweise dominiert und die Informationsvielfalt eingeschränkt. Lesen Sie auch Als der Frequenzmangel wegfiel, verlagerte das Gericht seine Argumentation: Es müsse jedenfalls ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk vorhanden sein, der im Unterschied zu privaten Anbietern umfassende und objektive Informationen gewährleistet. Er solle weder politischen Parteien noch wirtschaftlichen Interessen ausgeliefert sein. WELT: Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesem Anspruch gerecht geworden? Degenhart: Da gehen die Ansichten auseinander. Im Großen und Ganzen wohl schon, allerdings sind im Laufe der Zeit immer mehr Defizite sichtbar geworden. Journalistische Grundsätze wie Sorgfalt der Recherche und die Trennung von Nachricht und Meinung scheinen an Gewicht zu verlieren. Kritiker bemängeln politische Einseitigkeiten bei manchen Anstalten und eine zu große Nähe zur Politik. Man kann den Eindruck gewinnen, dass sich eine Art informeller Deal entwickelt hat: Die Politik garantiert eine umfassende Finanzierung und milde Aufsicht, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihr zugleich eine Bühne gibt, sich darzustellen, zum Beispiel in den zahllosen Talkshows, und insgesamt eher schonend mit ihr umgeht. Lesen Sie auch WELT: Man wird auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Beiträge finden, die sich kritisch mit der Regierung auseinandersetzen. Ist die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Ihrer Sicht gerechtfertigt? Degenhart: Auch wenn die herrschende Meinung lautet, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei unverzichtbar, kann man natürlich anderer Auffassung sein. Bei der Ablehnung des Rundfunkbeitrags geht es, glaube ich, nicht nur um ein paar Cents mehr oder weniger, sondern auch um die Vorstellung, dass man einen Zwangsbeitrag entrichten muss. Nach der neuen Rechtslage seit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind Menschen selbst dann beitragspflichtig, wenn sie kein Rundfunkgerät besitzen. Begründet wird das damit, dass bereits die Möglichkeit, Rundfunkangebote zu empfangen, einen „Sondervorteil“ darstelle. Hinzu kam, dass immer deutlicher wurde, dass manche Rundfunkanstalten mit den ihnen anvertrauten Mitteln nicht immer sorgfältig umgehen. Die Zeiten, als die Ruhestandsbezüge samt Zusatzversorgungen teilweise höher als die Bezüge während der aktiven Dienstzeit waren, sind zwar vorbei, wirken aber nach. In letzter Zeit kamen Skandale wie beim RBB hinzu. Dadurch verfestigte sich bei vielen der Eindruck, die Sender gingen verschwenderisch mit Geld um, während zugleich Zweifel an der Vielfalt der Berichterstattung entstanden. WELT: Im Moment wird die Höhe des Rundfunkbeitrags in einem dreistufigen System festgelegt: Die Sender ermitteln ihren Bedarf, den überprüft die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), und dann wird das in der Regel bestätigt durch die Politik. Ursprünglich hatte die KEF eine Erhöhung auf 18,94 Euro empfohlen. Warum funktioniert das aktuelle System aus Ihrer Sicht nicht? Degenhart: Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Die Finanzierung muss funktionsgerecht sein, die Anstalten müssen also ausreichend Geld erhalten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Das Problem ist, dass es im Wesentlichen Sache der Anstalten selbst ist, diese Aufgaben zu definieren. Sie bestimmen damit letztlich auch ihren Finanzbedarf. Darin liegt der eigentliche Haken des Systems. Lesen Sie auch WELT: Ist ein anderes Finanzierungsmodell denkbar? Degenhart: Die Politik hat bereits im letzten Medienstaatsvertrag versucht, die Aufgaben der Anstalten etwas einzugrenzen, etwa durch Beschränkungen bei der Onlinepräsenz. Dabei besteht allerdings immer ein Spannungsverhältnis: Werden die Aufgaben zu eng definiert, argumentieren die Rundfunkanstalten, ihre Programmfreiheit werde eingeschränkt. Werden sie zu offen beschrieben, haben die Anstalten auf die Beitragshöhe maßgeblichen Einfluss. Denkbar wäre grundsätzlich auch, den Beitrag an einen Index zu koppeln, etwa an den Nominallohnindex, ähnlich, wie das bei den Abgeordneten des Bundestags geschieht. WELT: Die AfD in Sachsen-Anhalt hat angekündigt, die Medienstaatsverträge im Fall eines Landtagswahlsiegs zu kündigen und den Rundfunk auf ein „Grundangebot“ zu beschränken. Ginge das rechtlich? Lesen Sie auch Degenhart: Grundsätzlich ist es durchaus vorstellbar, die Zahl der Rundfunkanstalten zu reduzieren und den Rundfunk auf eine Art Grundversorgung zurückzuführen. Dadurch würden auch die finanziellen Lasten sinken. Politisch ist dafür derzeit allerdings keine Mehrheit in Sicht. Eine solche Reform könnten zudem nur die Länder gemeinsam umsetzen, nicht ein einzelnes Bundesland. WELT: Aber Sachsen-Anhalt kann doch den MDR-Staatsvertrag kündigen – ohne Absprache mit anderen Ländern. Degenhart: Es müsste dann allerdings, wenn es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt, gleichwohl ein öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot sicherstellen, etwa eine eigene Rundfunkanstalt aufbauen. Das Angebot müsste auch mehr sein als ein reines Basisangebot. Weiterhin müsste ein Beitrag erhoben werden, um die Aufgaben zu finanzieren. Ob dieser niedriger ausfällt als der aktuelle, wage ich zu bezweifeln. WELT: Die Zwänge, in denen sich die Politik befindet, sind laut eigenen Aussagen allerdings groß. Bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sagte der Kulturminister aus Sachsen-Anhalt: Wenn man den Rundfunkbeitrag nun erhöhe, dann würden sich die Länder selbst „umbringen“. Muss die Politik auch die eigene Akzeptanz im Blick behalten, wenn sie den Rundfunkbeitrag festlegt? Lesen Sie auch Degenhart: Das ist meines Erachtens ein valides Argument. Die Politik ist ebenso wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Vertrauen angewiesen. Das setzt zugleich der Höhe von Beiträgen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht sagte zur Parteienfinanzierung: Die Parteien haben einen Anspruch auf eine Finanzierung, damit sie ihre Aufgabe erfüllen können. Gewönne der Bürger aber den Eindruck, die Parteien bedienten sich aus der Staatskasse, dann würden sie an Ansehen verlieren, was letztlich dazu führen würde, dass sie ihre verfassungsrechtliche Aufgabe nicht erfüllen könnten. Dasselbe Argument lässt sich auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen. Entsteht der Eindruck – und diesen Eindruck konnten viele in den vergangenen Jahren gewinnen –, die Anstalten und ihre Mitarbeiter, vor allem auf der Führungsebene, bedienten sich am Beitragsaufkommen, dann leidet darunter ihre Akzeptanz. Lesen Sie auch WELT: Nun streiten die Länder mit den Anstalten über die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Haben die Länder verfassungswidrig gehandelt, als sie den Beitrag nicht erhöht haben, wie von der KEF empfohlen? Degenhart: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätten sie damit wohl verfassungswidrig gehandelt. Inzwischen hat sich die Lage allerdings verändert. Die KEF hat ihre Bewertung zwischenzeitlich selbst angepasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass der aktuelle Beitrag nun doch verfassungskonform sei. Die Frage lautet deshalb: Muss das Bundesverfassungsgericht den Beitrag dennoch erhöhen? Das ist keine einfache Entscheidung. Denn auch das Gericht ist auf Vertrauen angewiesen. Bislang hat es den Rundfunkanstalten stets recht gegeben, wenn sie nach Karlsruhe gezogen sind. Dadurch konnte der Eindruck entstehen, das Gericht komme ihren Forderungen der Sender weitgehend unkritisch entgegen. Hinzu kommt, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Entscheidungen teilweise sehr idealisierend beschrieben hat – ein Bild, das so nicht oder zumindest nicht mehr uneingeschränkt der Realität entspricht. WELT: Erwarten Sie, dass Karlsruhe diesmal anders entscheidet als in früheren Verfahren? Degenhart: Das wage ich nicht vorauszusagen. Aus den Stellungnahmen und Äußerungen während der Verhandlung lässt sich kaum ein verlässlicher Trend ableiten. Ohnehin geht es in diesem Verfahren nicht so sehr um die grundsätzliche Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die das Gericht sicher nicht infrage stellen wird, es geht vielmehr in erster Linie um die Zahlen. Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.

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