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Flock-Kameras: Droht der amerikanische Überwachungs-Albtraum auch Europa?

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Flock-Kameras: Droht der amerikanische Überwachungs-Albtraum auch Europa?

Von: Tim Krüger

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In den USA lösen massenhafte Kennzeichenscanner Bürgerproteste aus – und werfen Fragen auf, die auch den europäischen Rechtsstaat betreffen.

In hunderten amerikanischen Städten fotografieren sie rund um die Uhr jeden vorbeifahrenden Wagen: Die Kameras des US-Unternehmens Flock Safety haben den öffentlichen Straßenraum in weiten Teilen der Vereinigten Staaten in eine lückenlose Überwachungsinfrastruktur verwandelt. Was als Start-up für Nachbarschaftssicherheit begann, ist heute ein milliardenschweres System, das Bürgerrechtler alarmiert.

Flock Safety wurde 2017 in Atlanta gegründet und wuchs auf eine Bewertung von 8,3 Milliarden US-Dollar. Über 120.000 Kameras sind mittlerweile in 49 Bundesstaaten installiert, die Milliarden von Kennzeichenscans monatlich verarbeiten und von mehr als 5.000 Strafverfolgungsbehörden genutzt werden. Kommunen buchen das System als Komplettpaket mit Hardware, Mobilfunkanbindung und Cloud-Speicherung.

Totale Erfassung: Das steckt hinter dem „Flock“-System

Die Kameras beschränken sich längst nicht auf das Ablesen von Nummernschildern. Algorithmen analysieren Fahrzeugmerkmale wie Modell, Farbe oder Lackschäden – eine Identifikation ist so selbst bei verdeckten Kennzeichen möglich. Private Eigentümergemeinschaften und Einzelhändler finanzieren einen Großteil der Infrastruktur, binden ihre Kameras jedoch über die Plattform FlockOS direkt in polizeiliche Datenbanken ein. So entsteht ein von privaten Geldern getragenes, behördlich nutzbares Flächennetz.

Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) kritisieren das System scharf. Der Kern des Problems: Weniger als ein Prozent aller erfassten Fahrzeuge steht tatsächlich im Zusammenhang mit einer Straftat. Die restlichen 99 Prozent werden dennoch mit exakten Zeit- und Ortsstempeln in einer zentralen Datenbank gespeichert. Durch die Kameradichte lassen sich so lückenlose Bewegungsprofile unbescholtener Bürger rekonstruieren.

Besonders brisant ist die länderübergreifende Datenweitergabe. Dokumentierte Fälle belegen, dass texanische Ermittler das System nutzten, um Frauen aufzuspüren, die für einen Schwangerschaftsabbruch in andere Bundesstaaten gereist waren. In Städten mit sogenannten Sanctuary-Gesetzen leiteten Polizeibehörden Flock-Daten an die Bundesbehörde ICE weiter, um Abschiebungen zu vollstrecken.

Missbrauch, Widerstand, Datenlecks: Die Gegenbewegung in den USA

Allein im September gab es zudem mehrere Datenlecks und Zwischenfälle, in deren Zügen sich Hacker unter anderem Zugang zu rund 1,6 Millionen Bildern verschaffen konnten. Hinzu kommen systematische Kontrollmängel. Über Jahre konnten Beamte ohne richterlichen Beschluss freie Suchanfragen stellen. Journalistische Recherchen förderten dutzende Fälle zutage, in denen Polizisten die Plattform missbrauchten, um ehemalige Partnerinnen oder Bekannte zu verfolgen.

Die gesellschaftliche Gegenreaktion ließ nicht lange auf sich warten: Mehr als 50 US-Städte kündigten ihre Verträge. Verärgerte Bürger organisierten Initiativen, den Kameras die Sicht zu versperren oder sie zu zerstören. Selbst Gründer Garrett Langley räumte öffentlich ein, berechtigte Bürgersorgen zu lange ignoriert zu haben.

Rechtslage in Deutschland: Warum „Flock“ hier nicht möglich wäre

Im direkten Vergleich zur US-Praxis präsentiert sich die Situation in Deutschland fundamental anders. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Leitbeschluss von 2018 klar, dass bereits die flüchtige automatisierte Erfassung und der Datenbankabgleich eines Kennzeichens einen Grundrechtseingriff darstellen – selbst wenn das System sofort einen Nichttreffer registriert. Anlasslose, flächendeckende Kontrollen sind damit verfassungswidrig.

Europäischer/deutscher Rechtsrahmen im Überblick

Staatliches Gewaltmonopol: Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ausschließlich Sicherheitsbehörden vorbehalten – private Flächenüberwachung ist unzulässig.

Grundrechtsschutz bereits bei Nichttreffer: Schon der flüchtige automatisierte Kennzeichenabgleich ohne Ergebnis stellt einen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) dar.

Striktes Trennungsgebot: Private Datenströme dürfen nicht an hoheitliche Fahndungsregister weitergeleitet werden – eine Verschmelzung wie beim US-Modell ist verboten.

Zweckbindung: Erhobene Daten dürfen ausschließlich für den ursprünglich festgelegten Zweck genutzt werden. Jede Zweckänderung erfordert eine eigenständige, verfassungsfeste Rechtsgrundlage.

Rechte der Betroffenen: umfassende Auskunfts- und Löschungsrechte nach DSGVO, ergänzt durch zivilrechtliche Unterlassungsklagen und die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.

Für die Strafverfolgung schuf der Gesetzgeber mit § 163g der Strafprozessordnung zwar eine Rechtsgrundlage, versah diese jedoch mit engen Schranken: Erfassungen dürfen nur anlassbezogen erfolgen, setzen den Verdacht einer erheblichen Straftat voraus, und Daten unbeteiligter Personen müssen sofort gelöscht werden. Zusätzlich schließt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) privatwirtschaftliche Flächenüberwachung im öffentlichen Raum kategorisch aus.

Auf europäischer Ebene setzt der EU AI Act weitere Hürden: Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum ist für Strafverfolgungszwecke grundsätzlich verboten. Anlasslose Massenscans verstoßen zudem gegen die DSGVO-Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung. Ein privates Überwachungsnetz nach dem Vorbild von Flock Safety ist damit unter geltendem Recht in Deutschland ausgeschlossen.

Latente Risiken: Wo Europa dennoch „wachsam“ sein muss

Dennoch existieren Entwicklungspfade, auf denen vergleichbare Überwachungspotenziale entstehen könnten. Ein zentrales Risiko ist die schleichende Ausweitung bestehender Systeme. Innenpolitiker fordern immer wieder, die Verkehrsdaten des Mautsystems Toll Collect für die Strafverfolgung freizugeben. Das Bundesfernstraßenmautgesetz verbietet dies derzeit ausdrücklich – doch sollte diese Zweckbindung politischem Druck weichen, stünde über Nacht eine bundesweite Erfassungsinfrastruktur bereit.

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