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Flucht aus dem Kugelhagel kostet zwei Polizistinnen ihre Jobs

Nation

Es ist die schärfste Maßnahme des Disziplinarrechts: Der Kläger war der Ennepe-Ruhr-Kreis als Dienstherr, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist möglich. Bis dahin dürfen die Frauen aber nicht mehr als Beamtinnen tätig sein: Nach dem Vorfall waren sie zunächst in den Innendienst versetzt, später suspendiert worden. Ein Polizeisprecher verglich den Statusverlust mit einer Kündigung.

Das Verhalten der beiden Polizeibeamtinnen in einer Nacht im Mai 2020 hatte bundesweit für Diskussionen gesorgt: In einem Gewerbegebiet kontrollierten zwei Streifenbeamte einen Autofahrer. Der Mann wirkte zunächst kooperativ, sprang dann in seinen Wagen, zog eine Pistole und schoss. In 20 Sekunden fielen 21 Schüsse. Ein Beamter ging getroffen zu Boden; das Projektil blieb in der Schutzweste stecken, knapp unterhalb des Herzens. Der Täter, Vitalij K., wurde 2021 wegen versuchten Totschlags und Betäubungsmitteldelikten zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Während der Überprüfung des verdächtigen Fahrzeugs fuhren zufällig zwei Polizistinnen, damals 32 und 37 Jahre alt, mit ihrem Streifenwagen vorbei. Ein Beamter winkte sie heran. Die Frauen hielten an, sie stiegen aus – und liefen davon, als die ersten Schüsse fielen. Sie stoppten ein vorbeifahrendes Auto und verließen damit den Tatort. Die Leitstelle informierten sie erst mit Verspätung. Eine der Frauen habe sich zunächst mit gezogener Dienstwaffe in Deckung begeben, sich dann aber der fliehenden Kollegin angeschlossen, hieß es im Strafverfahren.

Das Amtsgericht Schwelm verurteilte sie 2021 wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine solche Strafe hätte nach dem Beamtenstatusgesetz automatisch das Amt beendet. Das Landgericht Hagen milderte im Oktober 2022 auf vier Monate Bewährung. Damit behielten sie zunächst den Beamtenstatus, das Verfahren wanderte zur Disziplinarkammer. Im Prozess beriefen sich die Angeklagten auf Todesangst. Sie hätten nicht abschätzen können, wie viele Schützen es gebe und aus welcher Richtung das Feuer komme. Eine sagte, es habe geklungen, als würde von allen Seiten geschossen.

Das Verwaltungsgericht folgt der Ansicht des Dienstherrn: Das Unterlassen wiegt so schwer, dass die Frauen aus dem Beamtendienst entfernt werden. Sollte diese Entscheidung Bestand haben, würde dies für die beiden das Ende ihres Polizeidienstes in Uniform bedeuten.

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