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Frankfurt am Main: Narkosearzt wegen Mordes zu mehr als 13 Jahren Haft verurteilt

Nation

Dieser Ausdruck wurde am 01.10.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.

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Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis Narkosearzt wegen Mordes zu mehr als 13 Jahren Haft verurteilt

Ein vier Jahre altes Mädchen starb nach einer Vollnarkose in einer Zahnarztpraxis. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den zuständigen Anästhesisten nun in einem erneuten Prozess wegen Mordes für schuldig befunden.

01.10.2026, 15.06 Uhr

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Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis ist der zuständige Narkosearzt in einem erneuten Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er habe sich etwa des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte ein Richter am Frankfurter Landgericht. So habe der Mann unter anderem mit Verdeckungsabsicht gehandelt – ein Mordmerkmal.

Der Anästhesist hatte im September 2021 in der Praxis in Kronberg im Hochtaunuskreis insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung. Ein vierjähriges Mädchen starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

In erster Instanz wurde der ehemalige Arzt von einer anderen Kammer des Landgerichts in Frankfurt am Main unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.

Die Anklagebehörde hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie argumentierte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche, der Anästhesist habe seine schweren Behandlungsfehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt.

Die Verteidigung des 69-Jährigen widersprach dieser Darstellung. Hätte der Angeklagte beabsichtigt, seine Handlungen zu verdecken, wäre es demnach eher in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und damit die intensiven Ermittlungen zu verhindern. Sein Verhalten begründete die Verteidigung stattdessen mit Übermüdung und Überarbeitung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr zu dem Fall und dem Prozess lesen Sie hier .

kim/wit/dpa

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