Frau mit Schrotkugeln getroffen: Jäger zu Freiheitsstrafe verurteilt
Stand: 04.08.2026 18:18 Uhr Das Amtsgericht Cloppenburg hat am Dienstag nach einem Jagdunfall den Jagdleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Ein Schuss aus seinem Schrotgewehr hatte eine 59-Jährige im Gesicht getroffen. Das Gericht sah es aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass der damals 71-Jährige geschossen hatte. Die Schrotkugeln hatten im Dezember 2024 die 59-Jährige getroffen, die sich im Garten vor dem eigenen Haus in Harkebrügge in der Gemeinde Barßel (Landkreis Cloppenburg) aufhielt. Sie wurde schwer verletzt, ist noch immer arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen. Das Amtsgericht verurteilte den 73-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine Bewährungsauflage ist, dass der damalige Jagdleiter 3.000 Euro zahlt. Ob das Urteil rechtskräftig ist, war am Dienstag nicht bekannt. Jagdleiter hatte Strafebefehl nicht akzeptiert