DAX -0,12 % 26.170,05 Pkt 09:25:40 MDAX -0,31 % 32.459,11 Pkt 09:25:37 Euro Stoxx 50 +0,49 % 6.508,58 Pkt 09:25:30 Dow Jones +0,49 % 54.349,12 Pkt 23:22:16 S&P 500 -0,17 % 7.723,55 Pkt 22:41:45 Nasdaq -0,83 % 26.363,44 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,93 % 65.683,26 Pkt 08:45:03 Gold +1,76 % 4.320,70 USD 09:30:18 Silber +0,00 % 62,10 USD 09:30:34 Brent +0,24 % 79,64 USD 09:30:11 WTI -0,03 % 75,20 USD 09:30:31 Bitcoin +0,29 % 64.786,20 USD 09:40:35 EUR/USD +0,12 % 1,15460 USD 09:39:57 EUR/GBP +0,06 % 0,85780 GBP 09:40:39 EUR/CHF +0,04 % 0,93340 CHF 09:40:42 EUR/JPY +0,19 % 182,206 JPY 09:40:40

Fünf-Prozent-Hürde: Verfassungsgericht fordert Bundestag zu zeitnaher Wahlprüfung auf

Nation

Der Bundestag muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über Wahleinsprüche »zeitnah« entscheiden. Die Karlsruher Richter teilten in einem Beschluss mit, es sei nicht ersichtlich, warum das Parlament die erforderlichen Schritte für die Prüfung der Bundestagswahl nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung einleitete. Das Wahlprüfungsverfahren ist im Grundgesetz festgelegt und dient dazu, die Gültigkeit einer Wahl zu bestätigen. Dafür ist zunächst das Parlament zuständig. Einsprüche können bis zu zwei Monate nach der Wahl beim Bundestag eingereicht werden. Erst wenn der Bundestag darüber entschieden hat, kann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Verfassungsgericht verwirft Beschwerde gegen Fünf-Prozent-Klausel Im vorliegenden Verfahren hatte der Bundestag noch nicht über den Einspruch eines Beschwerdeführers entschieden, mit der er die Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2025 bemängelt. Inhaltlich äußerte sich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung kaum zu der Sperrklausel und verwarf eine Beschwerde gegen sie, um die es in dem Verfahren hauptsächlich ging. Die Beschwerde sei nicht statthaft, weil der Bundestag noch nicht über den Wahleinspruch entschieden habe. Laut Bundesverfassungsgericht war in dem Fall keine Entscheidung über die vorliegende Wahlprüfungsbeschwerde notwendig. Allerdings wiesen die Richterinnen und Richter darauf hin, dass die Wahlprüfung ihren Zweck, die Legitimation des Bundestages abzusichern, nicht verfehlen dürfe. Zwar habe die Zahl der Wahleinsprüche in den vergangenen beiden Wahlperioden erheblich zugenommen. Dennoch habe der Bundestag die Pflicht, seiner Aufgabe »zeitnah und sachgerecht« nachzukommen. Rund 1.000 Einsprüche nach Bundestagswahl 2025 Das Verfassungsgericht hatte bereits im August 2025 festgestellt, dass das Parlament innerhalb einer angemessenen Frist über Wahleinsprüche entscheiden müsse. Es sei nicht ersichtlich, dass Anstrengungen unternommen worden seien, um Verzögerungen aufzuholen, kritisierte das Gericht nun. Obwohl die Zahl der Einsprüche in den vergangenen beiden Wahlperioden stark zugenommen habe, müsse das Parlament die damit einhergehenden Herausforderungen bewältigen. So erschließe sich nicht, warum der Bundestag 15 Monate nach der Wahl vom Februar 2025 lediglich 450 der rund 1.000 Einsprüche erledigen konnte, obwohl etwa die Hälfte davon im Wesentlichen identisch gewesen seien. Nach der Wahl 2021 seien hingegen innerhalb von 14 Monaten mehr als 2.000 Wahleinsprüche abgearbeitet gewesen.

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