DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,04 % 64.285,40 USD 08:14:37 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Für uns gelten andere Handyregeln als für Autofahrer

Technologie

Wer regelmäßig im Linienbus unterwegs ist, kennt die Situation: Der Bus steht an der Haltestelle. Der Motor läuft. Der Fahrer telefoniert oder bedient ein elektronisches Kommunikationsgerät. Kurz darauf folgen Blicke, Kommentare oder sogar Beschwerden. Viele sind überzeugt, hier werde gerade gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Genau das stimmt in diesem Fall nicht. Martin Binias, bekannt als „Herr Busfahrer“, ist Influencer und aktiver Busfahrer. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle. Linienbusse dürfen an Haltestellen das Handy legal nutzen Für Autofahrer ist die Rechtslage eindeutig. Das Handy darf nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Eine Start-Stopp-Automatik reicht dafür nicht aus. Diese Regel kennen die meisten. Was viele dagegen nicht wissen, ist die Ausnahme für den öffentlichen Nahverkehr. Die Ausnahme steht in der Straßenverkehrsordnung Die Regelung findet sich in § 23 Absatz 1b Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass die Handyvorschriften für stehende Linienbusse und Straßenbahnen an einer gekennzeichneten Haltestelle nicht gelten. Das ist keine Grauzone und kein Schlupfloch. Der Gesetzgeber hat diese Ausnahme bewusst geschaffen. Der Grund dafür ist einfach. Linienverkehr funktioniert nur, wenn Fahrer und Leitstelle jederzeit miteinander kommunizieren können. Störungen, Unfälle, Umleitungen oder technische Probleme lassen sich nicht bis zur nächsten Pause verschieben. Entscheidungen müssen oft sofort getroffen werden. Genau dafür gibt es diese gesetzliche Ausnahme. ANZEIGE ANZEIGE Selbst Einsatzkräfte kennen die Regel nicht immer Wie wenig bekannt diese Vorschrift ist, zeigt ein Vorfall aus der Praxis. Eine Busfahrerin wurde während eines Telefonats mit der Leitstelle von einer Polizeibeamtin aufgefordert, den Motor auszuschalten. Die Beamtin ging davon aus, dass die Kollegin gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Erst nach einer sachlichen Diskussion und dem Hinweis auf § 23 Absatz 1b Nummer 3 konnte die Situation aufgeklärt werden. Dieser Fall zeigt deutlich, wie unbekannt diese Ausnahme ist. Wenn selbst Polizeibeamte die Regelung nicht immer kennen, überrascht es kaum, dass auch viele Fahrgäste sie nicht kennen. Umso wichtiger ist es, die Rechtslage verständlich zu erklären. Sicherheit bleibt oberstes Gebot Diese Ausnahme bedeutet allerdings keinen Freifahrtschein. Während der Fahrt gelten dieselben strengen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wer einen Linienbus fährt, darf kein Handy in die Hand nehmen. Die Verantwortung für zahlreiche Fahrgäste lässt hier keinen Spielraum. Entscheidend ist deshalb der Ort und der Zeitpunkt. Der Bus muss an einer gekennzeichneten Haltestelle stehen. Nur dann greift die Sonderregelung. Außerhalb dieser Situation gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Aufklärung verhindert falsche Vorwürfe Ich bekomme regelmäßig Nachrichten von Menschen, die sich über angebliche Verstöße beschweren. Die meisten meinen es gut. Sie kennen die Ausnahme schlicht nicht. Dadurch geraten Busfahrer immer wieder zu Unrecht in die Kritik. Genau deshalb braucht es mehr Aufklärung über solche Regelungen. Wer die Hintergründe kennt, bewertet die Situation anders. Ein Busfahrer, der an der Haltestelle mit der Leitstelle telefoniert, erledigt in vielen Fällen schlicht seine Arbeit und hält sich dabei an geltendes Recht. Wissen schützt manchmal besser vor Fehlurteilen als jede Diskussion.

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