Galeria-Beschäftigte erhalten Insolvenzgeld
Die Beschäftigten der erneut insolventen Warenhauskette Galeria sollen Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Das schreibt die Nachrichtenagentur dpa, auch »Welt« und »Business Insider« berichten. Ein Sprecher der Bundesagentur machte auf dpa-Nachfrage zunächst keine Angaben und verwies auf den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Das Insolvenzgeld soll den dpa-Angaben zufolge über eine Bank vorfinanziert werden, damit es schnell zur Auszahlung kommen und die Konten der Beschäftigten erreichen kann. Damit ist eine Voraussetzung erfüllt, um den Geschäftsbetrieb zunächst fortzuführen.
Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit einmalig für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt, allerdings normalerweise rückwirkend. Es entspricht in der Regel dem Nettolohn.
Der Anspruch auf die Zahlung entsteht erst mit der Eröffnung des Verfahrens. Es kann aber über eine Abtretung der Ansprüche an eine Bank vorfinanziert werden. Zuletzt hatten die Mitarbeiter die September-Bezüge von ihrem Arbeitgeber erhalten, sie wurden Ende September ausgezahlt.
Am 2. Oktober hat Galeria beim Amtsgericht Düsseldorf wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt – zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren. Das Gericht ordnete daraufhin ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen läuft vorerst weiter. Ob und welche Standorte schließen müssen, ist offen.
Galeria beschäftigt nach jüngsten Angaben 11.250 Menschen, rund 1600 davon sind in den Lebensmittelabteilungen und in den Restaurants der Warenhäuser tätig. Die Tochtergesellschaften des Unternehmens haben ebenfalls Insolvenzverfahren beantragt.
Deutschlands letztem großen Warenhauskonzern steht ein radikaler Schrumpfkurs bevor, mindestens 30 der 83 Warenhäuser sind bedroht. Die vierte Insolvenz in sechs Jahren zeigt: Auch die jetzigen Eigentümer hatten kein Konzept. Lesen Sie hier mehr über Galerias Kampf ums Überleben.