Gasheizung: Neue Regel soll nur Privathaushalte treffen
Im Rahmen des Heizungsgesetzes plant die Bundesregierung eine Grüngas- und Grünheizölquote, die ab 2028 gelten soll. Sie soll nur Gas und Heizöl erfassen, das Privathaushalte zum Heizen verbrauchen. Die Quote startet mit einem Prozent. Welche Kosten auf Verbraucher*innen zukommen, ist offen. Verantwortlich ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Heizungsgesetz bringt Grüngasquote ab 2028
Das neue Heizungsgesetz, offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), gilt seit dem 29. Juli. Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfiel, Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden. Die Details der Grüngasquote soll ein eigenes Gesetz regeln.
Rechtsgrundlage ist § 42a GModG. Er verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorzulegen. Dieses soll die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die für die Gebäudewärme bestimmten Brennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
Das Handelsblatt berichtet, das BMWE habe dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt. Demnach startet die Quote 2028 mit einem Prozent und soll in den Folgejahren steigen.
Den Berichten zufolge sieht das Papier nach dem Start 2029 zwei Prozent und 2030 fünf Prozent vor. 2035 sollen es 20 Prozent sein, 2040 dann 50 Prozent. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nennt für die Zeit danach einen Anstieg um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr auf 100 Prozent im Jahr 2045. Die Erhöhungen lassen sich dem Papier zufolge verschieben, wenn die Marktentwicklung es erfordert. Das Ziel von 100 Prozent im Jahr 2045 bleibt Berichten zufolge davon unberührt.
Nur Heizungen in Privathaushalten betroffen
Die Quote gilt dem Handelsblatt zufolge nur für Gas und Heizöl, das in Privathaushalten in Öl- und Gasheizungen verbrannt wird. Ausgenommen sind Industrie und Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung. Auch bestehende Heizungen fallen unter die Quote. Die Industrie soll sich freiwillig am Quotenhandel beteiligen können, bislang beschränkt auf Wasserstoff.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verzeichnete für 2025 einen Gasverbrauch von 864 Terawattstunden, 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 40 Prozent auf Haushalts- und Gewerbekund*innen und 60 Prozent auf die Industrie. Privathaushalte weist die Statistik nicht gesondert aus. Weil das Gewerbe ausgenommen ist, liegt der erfasste Anteil des Gasverbrauchs unter 40 Prozent, hinzu kommt das Heizöl.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beziffert den Anteil von Gas und Heizöl auf 73,3 Prozent der knapp 44 Millionen Wohnungen in Deutschland. Die große Mehrheit der Haushalte heizt damit mit Brennstoffen, die unter die Quote fallen würden.
Topaktuell
Brennstoffhändler müssen beimischen
Verpflichtet werden nicht die Haushalte selbst, sondern die Inverkehrbringer, also die Brennstoffhändler. Sie müssen ihren Brennstoffen einen wachsenden Anteil grüner Gase und Öle beimischen. Die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZFK) meldet, das Papier umfasse zwei Seiten und enthalte eine Quotenkurve sowie Regeln zur Anrechenbarkeit von Wasserstoff.
Wer mehr liefert als vorgeschrieben, soll den Überschuss ins Folgejahr übertragen dürfen. Ein Fehlbetrag lässt sich im Folgejahr nachholen, die Quotenerfüllung soll handelbar sein. Wer die Quote verfehlt, soll eine Ersatzzahlung leisten. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert, dass Höhe, Berechnungsgrundlage und Fälligkeit dieser Zahlung offen sind. Er fordert, dass sie nicht an Verbraucher*innen weitergegeben werden darf. Kritiker sprechen von einem Freikauf.
Zulässig sein sollen nach den Eckpunkten alle erneuerbaren und kohlenstoffarmen Brennstoffe nach den europäischen Definitionen. Die Quote soll sich zudem auf die Biotreppe des GModG anrechnen lassen. Diese verpflichtet die Eigentümer*innen neu eingebauter Öl- und Gasheizungen zu einem verbindlichen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, nach Angaben von TGA-Fachplaner ab 2029 zu 10 Prozent, bis 2040 zu 60 Prozent.
Streit um Wasserstoff und Biomethan
Beim Wasserstoff gehen die Verbände auseinander. Grüner Wasserstoff soll Berichten zufolge dreifach angerechnet werden. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisiert, das schwäche die Quote und verzerre den Wettbewerb. Es und der BEE verlangen, Biomethan gleichberechtigt zu berücksichtigen. Der BEE will zudem nur erneuerbare Gase zulassen. Andernfalls sei mit voller Quotenerfüllung keine Klimaneutralität gewährleistet. Für die Übertragung von Mengen ins Folgejahr fordert er Grenzen, damit die Quote ihre Lenkungswirkung behält.
Offen bleibt auch, woher die grünen Gase kommen sollen. Wie knapp Biomethan ist, hat futurezone.de bereits aufgeschlüsselt. Laut einer Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamts liegt der Bedarf bei 208 bis 260 Terawattstunden, das mobilisierbare Potenzial dagegen bei 53 bis 65 Terawattstunden.
Energiewirtschaft uneins über die Quote
Die Branche ist in der Grundsatzfrage gespalten. Der BDEW begrüßte zum Verbändedialog am 16. Oktober, dass die Quote schrittweise steigen und schlank ausgestaltet werden soll. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagt, das Papier greife „wichtige Forderungen der Energiewirtschaft auf“, es bestehe aber „noch erheblicher Diskussionsbedarf“. Der Quotenpfad müsse „zu den verfügbaren Mengen passen und zugleich Investitionen in zusätzliche grüne Erzeugung anreizen“.
Der Verband fordert außerdem Klarheit, welche Kund*innen unter die Quote fallen, denn Lieferanten könnten nicht prüfen, wofür Gas hinter dem Zähler genutzt wird. Für Verbraucher*innen ist ein weiterer Punkt relevant. Unternehmen müssten die zusätzlichen Beschaffungskosten laut BDEW „rechtssicher an ihre Kunden weitergeben können, auch bei bestehenden Verträgen“. Für die Umsetzung brauche es mindestens ein Jahr Vorlauf zwischen endgültiger Regelung und Start der Pflicht.
Grundsätzliche Gegner der Quote gibt es auch. Bereits im Juni sprach sich ein Bündnis aus Energieunternehmen, Industrie und Umweltverbänden dagegen aus, darunter Eon, EWE, Enercity, Octopus Energy, Deutsche Umwelthilfe, NABU und BUND. In ihrem Plädoyer „Knappe grüne Moleküle effizient einsetzen“ argumentieren sie, die Quote treibe die Netzentgelte und lenke knappes Biomethan in den Gebäudesektor, wo Wärmepumpen und Wärmenetze die sinnvollere Lösung seien. Befürworter halten dagegen. Mehr als 20 Unternehmen, darunter Uniper, Sefe, Thüga und Verbio, nennen die Quote in einer dem Handelsblatt vorliegenden Erklärung „richtig und notwendig“.
Kosten bleiben offen
Zu den Kosten macht das Papier übereinstimmenden Berichten zufolge keine Angaben. Das passt zu einer früheren Auskunft des Ministeriums. DER SPIEGEL berichtete schon im April 2026, das Ministerium habe auf eine Anfrage von Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) geantwortet, „etwaige Mehrkosten oder auch Bandbreiten solcher Mehrkosten können nicht beziffert werden“.
Auf hohe Kostenrisiken weist auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hin. In einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Fraktion, über das die Nachrichtenagentur AFP am 9. Juli berichtete, bleibe die Verfügbarkeit grüner Gase und Öle voraussichtlich begrenzt. Zugleich sei der Bedarf in Industrie, Energieerzeugung und Verkehr groß. „Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der Nutzungskonkurrenzen sind die Preise hoch“, heißt es laut Agence France-Presse (AFP) in dem Gutachten. Wasserstoff werde vorrangig für die Industrie gebraucht, und die Infrastruktur für die Versorgung von Haushalten fehle noch. Wärmepumpen seien laut dem Bericht kosteneffizienter als grüne Gase und Öle. Das Gutachten entstand vor den Eckpunkten und bezieht sich auf die Quote im Heizungsgesetz insgesamt, nicht auf die Beschränkung auf Privathaushalte.
Wie teuer das Heizungsgesetz die Haushalte am Ende macht, hängt auch von den verfügbaren Mengen ab. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnete vor, dass die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um rund 350 Euro pro Jahr steigen könnte, sobald teurer Wasserstoff nötig wird. Einkommensschwache Mieterhaushalte träfe das am stärksten. Die Rechnung vom Februar 2026 ging allerdings von einer Quote für alle Gasverbraucher*innen aus. Auf den neuen Entwurf lässt sie sich deshalb nicht übertragen.
Für Mieter*innen ist zudem offen, wer zahlt. Eine Aufteilung der Quotenkosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen im Bestand sehen die Eckpunkte laut cleanthinking.de nicht vor.
Umwelthilfe spricht von zahnlosem System
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Papier in einer Pressemitteilung. Ein Fehlbetrag soll demnach im Folgejahr nachgeholt werden dürfen, und geplante Erhöhungen der Quote ließen sich bei Bedarf verschieben. Unklar sei zudem, wie die Einhaltung kontrolliert wird, vor allem bei importierten Gasen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagt, offenbar solle „ein zahnloses System geschaffen werden, das selbst eine nachträgliche Nichterfüllung erlaubt“. Für die Umsetzung fehlten die nötigen Mengen grüner Gase und Öle. Das knappe Angebot werde dort gebraucht, wo es kaum Alternativen gebe, vor allem in der Industrie. Außerdem kritisiert Metz, dass die Bundesregierung nicht erkläre, wie Menschen vor steigenden Heizkosten geschützt werden sollen.
Mieter*innen seien besonders betroffen, weil sie nicht selbst über ihre Heizung entscheiden könnten. Metz sagt auch, „‚Grünes Gas‘ soll die Gasheizung retten, bezahlen sollen das die Menschen, profitieren wird vor allem die Gaswirtschaft“.
Gesetzentwurf bis Dezember erwartet
Das Gesetz zur Quote muss bis zum 1. Dezember 2026 vorliegen. Das BMWE hatte die Branchenverbände am Freitag, den 16. Oktober, zu einem ersten Dialog über die Eckpunkte eingeladen. Ein offizielles Ergebnis des Termins lag nach unseren Recherchen bis zum 21. Oktober weiterhin nicht vor. Rechtlich ist die Frist weich. Die ZFK berichtete, der Wissenschaftliche Dienst halte § 42a wegen der Gewaltenteilung für nicht bindend. Der Paragraf sei auf Wunsch der SPD ins Gesetz gekommen.
Quellen: Gesetze im Internet; Handelsblatt; Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.; Bundesnetzagentur; Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.; Zeitung für kommunale Wirtschaft; Hauptstadtbüro Bioenergie; „Knappe grüne Moleküle effizient einsetzen: Ein Plädoyer gegen die Grüngasquote“ (DNR, 2026); DER SPIEGEL; Institut der deutschen Wirtschaft; Deutsche Umwelthilfe e.V.