Gastkommentar: Entrümpelt die Regeln und schützt damit die Umspannwerke
Die jüngsten Anschläge auf Umspannwerke in Jänschwalde und Bergheim zeigen einmal mehr: Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation oder öffentlicher Nahverkehr geraten zunehmend in den Fokus hybrider Bedrohungen – von Cyberangriffen bis zu Sabotage. Der Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis) ist zu einer der zentralen sicherheitspolitischen Aufgaben unserer Zeit geworden.
In den vergangenen Jahren haben Brüssel und Berlin zahlreiche Vorgaben auf den Weg gebracht, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu stärken. Dazu gehören die europäische Cybersicherheitsrichtlinie und die CER-Richtlinie, die in Deutschland als Kritis-Dachgesetz umgesetzt wurde.
Das Ziel all dieser Gesetze ist ohne Frage richtig. Sie legen den Fokus aber zu sehr auf Dokumentation, Nachweise und rechtliche Absicherung statt auf wirksame Sicherheitsmaßnahmen – und führen in der Praxis vor allem zu Doppel- und Mehrfachregulierung.
Das Problem wird zusätzlich verschärft durch neue Gesetze, die sich auf die Schutzmaßnahmen von Unternehmen auswirken und dabei leider weitere Hürden aufbauen. Besonders relevant ist etwa die europäische KI‑Verordnung. Moderne Überwachungssysteme von Standorten mit kritischer Infrastruktur enthalten zunehmend KI‑Komponenten.