DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,74 % 69.220,25 Pkt 08:30:01 Gold +0,29 % 4.450,10 USD 08:41:12 Silber +1,12 % 65,84 USD 08:41:10 Brent -0,16 % 88,38 USD 08:40:49 WTI -0,74 % 81,79 USD 08:41:22 Bitcoin +1,22 % 63.595,76 USD 08:51:20 EUR/USD +0,54 % 1,15970 USD 08:50:55 EUR/GBP +0,04 % 0,85520 GBP 08:51:24 EUR/CHF +0,12 % 0,94010 CHF 08:51:24 EUR/JPY +0,24 % 184,329 JPY 08:51:24

Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig? Gutachten belastet Reiche

Nation

Startseite Wirtschaft Gutachten zu Reiches Heizungsgesetz – Vorhaben ist verfassungswidrig Von: Nils Thomas Hinsberger Uns auf Google folgen Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll den Schutz künftiger Generationen aus dem Blick verlieren. Das Wirtschaftsministerium bestreitet die Vorwürfe. Frankfurt am Main – Das Gebäudemodernisierungsgesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Gutachten der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields im Auftrag des Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieters Enpal. Die Bewertung stützt sich auf den Plan der schwarz-roten Regierung, einerseits die bislang geltende 65-Prozent-Regel abzuschaffen und andererseits den Einbau fossiler Heizungen weiterhin zu erlauben. Beide Vorgaben waren Teil des Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Koalition. Erstere machte es zur Pflicht, dass ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden durften, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das machte vor allem Wärmepumpen zur naheliegendsten Option. Die Union kritisierte diese Regel und das Verbot zum Einbau fossiler Heizungen damals gemeinsam mit anderen Oppositionsparteien als Eingriff in die „Freiheit im Heizungskeller“. Gebäudemodernisierungsgesetz: Reiches Heizungsgesetz verfassungswidrig? Freshfields stützt sich in dem Gutachten auf zwei im Grundgesetz festgeschriebene Anforderungen an die Klima- und Umweltpolitik. So würden die Pläne gegen das „Grundrecht auf intertemporale Freiheitssicherung“ und die im Grundgesetz festgehaltenen „Umweltschutzziele“ verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss aus März 2021 festgehalten, dass der Staat seiner Schutzpflicht auch mit Blick auf die Folgen des Klimawandels nachkommen muss. „Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten“, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss. Um diese Vorgabe zu erreichen, müssten „frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion“ formuliert werden. Im Gutachten greift Freshfields die Entscheidung aus Karlsruhe mit auf. Der „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts markiere den Grundstein für die „verfassungsrechtliche Justiziabilität von Klimaschutzerfordernissen“. Konkret bedeute die damit verbundene „intertemporale Freiheitssicherung“, dass die Regierung bei der Klimapolitik auch künftige Generationen im Blick haben müsse. Gegen diesen Grundsatz verstoße das von Reiche vorangetriebene Gesetz jedoch. Nicht nur Grundgesetz – Reiches Heizungs­gesetz verstößt auch gegen EU-Vorgaben Das Gutachten beschäftigt sich zudem mit Vorgaben aus der EU an die Mitgliedstaaten. Konkret geht es um die EU-Gebäuderichtlinie, die einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 vorsieht. Neubauten sollen sogar als Nullemissionsgebäude gebaut werden – öffentliche Gebäude ab 2028, private ab 2030. Die von der schwarz-roten Regierung eingebrachte Biotreppe, die den stufenweise steigenden Einsatz klimaneutraler Brennstoffe wie Wasserstoff in fossilen Heizungen vorgibt, könnte die Vorgabe reißen. Denn bis 2040 sollen Heizungen lediglich einen Anteil von 60 Prozent erneuerbarer Brennstoffe vorweisen müssen. Freshfields hegt im Gutachten ebenfalls große Zweifel. „Mit diesen Zielen scheint das Änderungsgesetz nicht in Einklang zu stehen. Insbesondere ist fraglich, wie die gerade in Kraft getretenen strengeren Ziele der EU-Gebäuderichtlinie mit einer Abschwächung bereits bestehender Anforderungen im bisherigen GEG vereinbar sein könnten“, heißt es dazu. Der große Energiespar-Ratgeber Mit unserem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Tipps, wie Sie effizient Energie in den eigenen vier Wänden und somit bares Geld sparen können. Von Heizung und Warmwasser bis hin zu Strom erhalten Sie hier einen umfangreichen Überblick. Laden Sie sich den Ratgeber HIER kostenlos runter. „Bundesregierung hat die Verfassungskonformität geprüft“ – Reiches Ministerium wehrt sich gegen Kritik Auf Anfrage unserer Redaktion verteidigt sich das Bundeswirtschaftsministerium gegen die Vorwürfe. „Die Bundesregierung hat die Verfassungskonformität geprüft“, teilt eine Sprecherin mit. Sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Vorgaben würden mit dem neuen Heizungsgesetz erfüllt werden. „Die Vorgaben aus der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) werden 1:1 umgesetzt und nutzen die in der Richtlinie gegebenen Handlungsspielräume.“ Die 65-Prozent-Regel werde seitens der EU nicht gefordert. Die Rücknahme sei demnach mit EU- und Verfassungsrecht vereinbar. „Der Gesetzgeber hat zur Erreichung der Klimaziele mehrere Instrumente. Diese werden mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz genutzt“, so die Sprecherin.

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