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Geldstrafe und Teilausschluss: DFB gibt Urteil gegen Waldhof bekannt - FCK-Verfahren noch anhängig

Sport

15.10.2026, 18:25 Uhr - Autor: Thomas Hilmes

Das DFB-Sportgericht hat das Urteil gegen Waldhof Mannheim nach den Pokal-Ausschreitungen im August bekanntgegeben: 100.000 Euro Geldstrafe und ein Teilausschluss von Zuschauern gegen Hoffenheim II. Die DFB-Strafe gegen den 1. FC Kaiserslautern folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Neben dem Zuschauer-Teilausschluss für den Waldhof beim Drittliga-Heimspiel gegen Hoffenheim II am 25. Oktober wurde ein teilweiser Ausschluss für eine zweite Partie zur Bewährung bis zum 31. Dezember 2028 ausgesetzt. Die meisten Dauerkarteninhaber sind von dem Zuschauerausschluss nicht betroffen, wohl aber jene aus den an den Ausschreitungen beteiligten Blöcken hinter dem Tor. Konkret heißt es dazu in dem vom DFB heute veröffentlichten Urteil: "Bei dem zu vollstreckenden Zuschauerteilausschluss erhalten lediglich Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten für die Blöcke 1 bis 6 und 11 bis 18, Stehplatz-Dauerkarteninhaber aus den nicht an den Ausschreitungen beteiligten Bereichen der Blöcke F, G, H sowie M, N und O, Inhaber von VIP- und Schiedsrichterkarten sowie Anhänger des Gastvereins Zutritt zum Stadion. Ein weiterer Kartenverkauf ist nicht gestattet. Zudem müssen auf der Haupttribüne die ersten zehn Zuschauerreihen freigehalten werden. Das Sportgericht verpflichtete Waldhof Mannheim außerdem, bis zum 30. Juni 2027 die Qualifizierung von 250 Ordnern nachzuweisen."

Von den als zusätzliche Geldstrafe verhängten 100.000 Euro vor allem für "unsportliches Verhalten seiner Anhänger" und "nicht ausreichenden Ordnungsdienst" darf der SVW 40.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Waldhof Mannheim hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

FCK-Urteil noch offen: Höhere Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung?

Das Ermittlungsverfahren gegen den 1. FC Kaiserslautern ist derweil noch beim DFB-Kontrollausschuss anhängig. "Wann diesbezüglich ein Urteil des DFB-Sportgerichts ergeht, kann momentan noch nicht gesagt werden", heißt es in der Mitteilung des Verbands.

Vom heutigen Urteil gegen den Waldhof kann man aber ableiten oder zumindest spekulieren, was den Roten Teufeln drohen könnte: Weil Zweitligisten pro abgebranntem oder abgeschossenem Feuerwerkskörper grundsätzlich mehr bezahlen müssen als Drittligisten, könnte es zu einer entsprechend hohen Geldstrafe im ebenfalls sechsstelligen Bereich kommen. Um einen Zuschauer-Teilausschluss könnte Lautern dagegen noch einmal herumkommen beziehungsweise dieser könnte wie beim zweiten Waldhof-Spiel zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dem FCK werden vor allem zwei vor der Verlängerung aus dem Gästeblock auf die Haupttribüne abgeschossene Feuerwerkskörper vorgeworfen. Hinzu kommt eine kurze Spielunterbrechung nach dem Anpfiff aufgrund der durch Pyro bei der Choreo verursachten Rauchschwaden auf dem Spielfeld. Gegenstände auf Spieler wurden aus dem Gästeblock hingegen nicht geworfen und am Platzsturm samt folgendem Polizeieinsatz - der insgesamt 120 Verletzte nach sich zog - waren keine Lautrer Anhänger beteiligt. Für den laut DFB nicht ausreichenden Ordnungsdienst war der FCK als Gastverein ebenfalls nicht verantwortlich.

Zum Vergleich die in der DFB-Mitteilung zitierten Vorfälle, für die der SV Waldhof sanktioniert wurde: "Vor und während der Partie zündeten oder verschossen Mannheimer Zuschauer zahlreiche pyrotechnische Gegenstände. Der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich wegen der Rauchentwicklung um knapp vier Minuten. Zudem wurden weitere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen und eine Fahne des 1. FC Kaiserslautern verbrannt. Nach dem Ende der regulären Spielzeit schossen Mannheimer Anhänger unter anderem mindestens 20 Raketen auf das Spielfeld. Zudem wurden zahlreiche Fahnen und Becher in den Innenraum geworfen, wobei ein Kaiserslauterer Spieler getroffen wurde. Etwa 30 vermummte Anhänger drangen auf das Spielfeld vor und griffen die sie zurückdrängenden Polizeikräfte mit Pyrotechnik, Sitzschalen und Fahnenstangen an. Mehrere Personen wurden verletzt. Die Verlängerung konnte erst nach einer 35-minütigen Unterbrechung angepfiffen werden, von der etwa 25 Minuten auf die Ausschreitungen zurückzuführen waren."

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