DAX +0,44 % 25.818,21 Pkt 18:00:00 MDAX +0,15 % 30.472,32 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -1,22 % 6.131,31 Pkt 18:00:00 Dow Jones -1,34 % 51.770,31 Pkt 21:47:53 S&P 500 -2,12 % 7.580,07 Pkt 21:47:43 Nasdaq -4,19 % 25.437,00 Pkt 22:15:59 Nikkei -2,12 % 63.290,11 Pkt 07:45:03 Gold -3,29 % 3.898,90 USD 21:59:59 Silber -5,59 % 49,28 USD 21:59:59 Brent -1,26 % 113,43 USD 21:59:57 WTI +2,08 % 104,12 USD 21:59:59 Bitcoin +0,15 % 77.314,10 USD 22:11:08 EUR/USD +0,09 % 1,11660 USD 22:29:29 EUR/GBP -0,44 % 0,83320 GBP 22:27:29 EUR/CHF -0,32 % 0,92060 CHF 22:00:30 EUR/JPY -0,23 % 175,650 JPY 22:00:24

Gemeinde will neue Straße - Ehepaar soll sich mit 77.000 Euro beteiligen

Wirtschaft

Ein Ehepaar aus Bayern soll sich mit 76.865 Euro an den Kosten für eine neue Straße beteiligen – obwohl das eigene Grundstück nach eigener Darstellung gar keinen direkten Zugang zu der Verbindung hat. Über den Fall hatte zunächst Focus unter Berufung auf Sat.1 Bayern berichtet.

Für die Betroffenen kaum nachvollziehbar

Hinter dem Wohnhaus der Eheleute hatten sich früher Felder befunden. Nachdem die Gemeinde ein benachbartes Grundstück erworben und dort eine neue Straße errichtet hatte, erhielten die Anwohner nun einen Bescheid über Erschließungsbeiträge. Grundlage ist offenbar die Einschätzung, dass ihr Grundstück grundsätzlich auch über die neue Straße erschlossen werden könnte.

Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar. Zwischen ihrem Haus und der Straße liegen demnach ein Zaun sowie ein deutlicher Höhenunterschied. Um eine Zufahrt herzustellen, wären aufwendige Erdarbeiten nötig. Eine solche Verbindung sei allerdings nicht geplant.

Das Paar bezeichnet die Forderung als erhebliche Belastung für die eigene Altersvorsorge. Das Geld sei für mögliche Ausgaben im Alter zurückgelegt worden, etwa für Pflege oder gesundheitliche Notfälle. Um die Forderung zu entschärfen, hatten die Eheleute der Gemeinde einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Hälfte der Summe sollte sofort gezahlt, der Rest über eine Grundschuld abgesichert werden. Der Gemeinderat lehnte diesen Vorschlag nach Angaben von Sat.1 Bayern jedoch nahezu einstimmig ab.

Die Kommune verweist auf die geltende Rechtslage. Der neue Kunigundenweg erschließe weitere Baugrundstücke; nach der ständigen Rechtsprechung sei deshalb eine Beitragspflicht entstanden. Dass die Familie subjektiv keinen Nutzen in der neuen Straße sehe, ändere daran rechtlich nichts. Abgeschlossen ist der Fall allerdings bislang nicht. Die Gemeinde wolle den Fall erneut prüfen.

Lesen Sie mehr zum Thema

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren