DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,04 % 64.285,40 USD 08:14:37 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Gericht bestätigt Verurteilung von Le Pen - Haftstrafe mit Fußfessel

Nation

Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung der französischen Politikerin Marine Le Pen vom Rassemblement National wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Ihre Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter wurde allerdings im Vergleich zum Urteil in erster Instanz deutlich verkürzt. Damit steht ihr der Weg für eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr wieder offen - zumindest theoretisch. Ob sie tatsächlich antritt, ist allerdings fraglich. Denn das Gericht verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Sie müsste also im Wahlkampf für die Wahl im Jahr 2027 eine Fußfessel tragen. Mit einer Fußfessel wäre die Politikerin jedoch an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen vor Ort, wäre unter diesen Bedingungen nur schwer vorstellbar. Le Pen hatte angekündigt, in einem solchen Fall nicht anzutreten. Ob sie bei dieser Aussage bleibt, ist offen. Le Pen will sich am Abend öffentlich äußern. Strafmaß reduziert Le Pen soll außerdem für 15 Monate das Recht verlieren, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Ebendiese Strafe aus erster Instanz wird bereits seit Ende März 2025 vorläufig angewendet und ist damit laut dem Gericht bereits verbüßt. Zu der Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro. In erster Instanz hatte ein Gericht ihr 2025 das passive Wahlrecht - als das Recht, bei einer Wahl als Kandidatin anzutreten - mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen. Damit war eine Kandidatur 2027 ausgeschlossen. Außerdem war sie in erster Instanz zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt worden. Ihr und anderen Mitgliedern ihrer Partei wurde vorgeworfen, zwischen 2004 und 2016 Parteimitarbeiter mit Geldern bezahlt zu haben, die eigentlich für EU-Parlamentsassistenten bestimmt waren. Offene Fragen im Falle einer Revision Sollten Le Pen oder die Anklage nun Revision einlegen, wäre das Berufungsurteil nicht rechtskräftig. Offen wäre dann, ob das Urteil aus erster Instanz mit Blick auf ihre Unwählbarkeit weiterhin sofort angewendet würde. Wäre dies nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil der nächsten Instanz, dem Kassationsgericht, noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Denn das Kassationsgericht hatte bereits angekündigt, im Falle einer Revision noch vor der Wahl eine Entscheidung zu fällen. Alternativer Kandidat steht bereit Tritt Le Pen nicht an, wird vermutlich der Rassemblement-National-Vorsitzende Jordan Bardella antreten. Er gilt als politischer Schützling Le Pens. In Umfragen hat der 30-Jährige Bardella Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten somit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.

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