Gericht erklärt Grenzkontrollen in drei Fällen für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München hat in drei Verfahren die Ausweiskontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Wie das Gericht auf BR-Anfrage am Donnerstagmittag mitteilte, waren die Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich. Die Grenzkontrollen in diesen drei konkreten Fällen waren rechtswidrig. Das hat jedoch bislang keine Auswirkung auf die Praxis der Grenzkontrollen an sich. Beanstandet wurden konkrete Personenkontrollen aus dem Jahr 2025. Einer der Kläger ist der Europarechtler Werner Schroeder von der Universität Innsbruck. Er war im Sommer 2025 auf einer Zugfahrt zwischen Kufstein und München von Bundespolizisten kontrolliert worden. Weil er seinen Ausweis nicht freiwillig vorzeigen wollte, durchsuchten die Beamten seine Tasche und fanden seinen Personalausweis. Dagegen klagte Schroeder erfolgreich. Zum Artikel: Urteile häufen sich: Grenzkontrollen rechtswidrig? Nach Angaben des Gerichts sind die seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze der wesentliche Grund. Diese seien mit Blick auf den neuen Schengener Grenzkodex, der seit dem 10. Juli 2024 in Kraft ist, rechtlich eingehend geprüft worden. Weitere Einzelheiten will das Gericht erst mit den schriftlichen Urteilsgründen veröffentlichen. Schroeder wertet das Urteil als wichtigen Erfolg. Es sei nach seiner Auffassung die erste Gerichtsentscheidung zu Grenzkontrollen nach der Reform des Schengener Grenzkodex. Die Hoffnung der Bundesregierung, mit der Neuregelung würden die zeitlichen Vorgaben für Grenzkontrollen "wieder auf Null gestellt", werde sich aus seiner Sicht "als trügerisch erweisen". Gericht: Bürger müssen staatliche Eingriffe dulden Einen Eilantrag eines regelmäßig nach Innsbruck pendelnden Münchners auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts kann der Mann aber Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat in allen drei Hauptsacheverfahren die Berufung zugelassen. Über eine mögliche Berufung würde der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Kontrollen an deutschen Grenzen seit fast zwei Jahren An allen deutschen Staatsgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026. Schroeder hofft zudem auf ein Eingreifen der EU-Kommission. Diese habe bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzkontrollen erkennen lassen. Aus seiner Sicht sprechen inzwischen mehrere Gründe für ein Ende der Maßnahmen, unter anderem die Reform des europäischen Asylsystems und die zuletzt gesunkene Migration. Wirtschaftliche Schäden bis zu 1,5 Milliarden Euro im Jahr Der Europarechtler verweist außerdem auf die wirtschaftlichen Folgen der Grenzkontrollen. Unter Berufung auf eine Studie von Allianz Trade könnten Verzögerungen an den Grenzen der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden von bis zu 1,5 Milliarden Euro verursachen. Betroffen seien unter anderem Speditionen, Just-in-time-Lieferketten sowie Grenzpendler. Auch Tourismus, Gastronomie, Pflege und Handwerk litten unter den Verzögerungen. "Man sollte sich überlegen, ob eine symbolische Grenzkontrollpolitik diese Schäden wirklich wert ist", sagte Schroeder im Interview mit BR24. Bereits mehrfach hatten Gerichte einzelne Kontrollen für rechtswidrig erklärt. Das Bundesinnenministerium hält bislang an den umstrittenen Maßnahmen fest.