Gericht kippt Riester-Gebühren: Was Sparer jetzt zurückfordern können
Startseite Verbraucher Gericht kippt Riester-Gebühren: Was Sparer jetzt zurückfordern können Von: Sebastian Oppenheimer Uns auf Google folgen Jahresentgelte für bestimmte Riester-Bausparverträge sind laut einem Urteil unwirksam. Was Sparer jetzt wissen sollten – und warum das Geld nicht automatisch zurückkommt. Karlsruhe – In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Jahresentgelte für bestimmte Riester-Bausparverträge für unwirksam erklärt. Der XI. Zivilsenat gab einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die Landesbank Hessen-Thüringen statt (Aktenzeichen XI ZR 83/25). Im Mittelpunkt standen zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Bei älteren Verträgen verlangte sie ein Jahresentgelt von 15 Euro je Konto. Für Neuverträge sah eine seit Januar 2022 verwendete Regelung in der Sparphase ein jährliches Vertragsentgelt von 24 Euro vor. Der vzbv wollte der Bank die Verwendung der Klauseln untersagen. Riester-Bausparverträge verbinden staatlich geförderte Altersvorsorge mit dem Sparen für eine selbst genutzte Immobilie. Jahresgebühren für Riester-Bausparer: So bewertet der BGH die Entgelte Der BGH bewertete die Entgelte als sogenannte Preisnebenabreden. Sie unterliegen damit der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligen die Klauseln die Kundinnen und Kunden unangemessen. Die Gebühren sollten Verwaltungstätigkeiten der Bausparkasse abgelten. Damit würden Kosten auf die Vertragspartner abgewälzt, die überwiegend im eigenen Interesse des Instituts anfielen. Das sei mit wesentlichen Grundgedanken des Darlehensrechts nicht vereinbar, so die Richter. Auch der Hinweis auf das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) half der Bank nicht. Zwar nennt das Gesetz Verwaltungskosten als mögliche Kostenart eines Altersvorsorgevertrags. Daraus folgt laut dem Urteil jedoch nicht, dass eine entsprechende Entgeltklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch wirksam ist. Das Gesetz legt nach Auffassung des BGH nicht die materiellen Voraussetzungen für jede einzelne Vertragsbedingung fest. Was das Urteil aus Karlsruhe für Sparer bedeutet „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz“, erklärt David Bode, Rechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Für Sparerinnen und Sparer bedeute das Urteil laut vzbv zunächst: Die beanstandeten Klauseln dürfen nicht weiterverwendet werden. Der Verband hält Rückzahlungsansprüche für bereits gezahlte Entgelte grundsätzlich für möglich und geht davon aus, dass Gebühren mindestens für die vergangenen drei Jahre zurückverlangt werden könnten. Verbraucherzentrale fordert Betroffene zur Prüfung ihrer Unterlagen auf Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen und Kontoauszüge prüfen und die Bausparkasse schriftlich zur Auskunft auffordern. Der vzbv fordert die Anbieter auf, betroffene Kundinnen und Kunden von sich aus zu informieren und unzulässig erhobene Entgelte zu erstatten. Bei Unsicherheit können sich Verbraucher an eine Verbraucherzentrale wenden. Wer Ansprüche geltend machen möchte, sollte zudem mögliche Verjährungsfristen beachten und sich rechtzeitig beraten lassen. (Quellen: PM zum BGH-Urteil Az. XI ZR 83/25, vzbv) (sop)