DAX +0,44 % 25.818,21 Pkt 18:00:00 MDAX +0,15 % 30.472,32 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -1,22 % 6.131,31 Pkt 18:00:00 Dow Jones -1,34 % 51.770,31 Pkt 21:47:53 S&P 500 -2,12 % 7.580,07 Pkt 21:47:43 Nasdaq -4,19 % 25.437,00 Pkt 22:15:59 Nikkei -2,12 % 63.290,11 Pkt 07:45:03 Gold -3,29 % 3.898,90 USD 21:59:59 Silber -5,59 % 49,28 USD 21:59:59 Brent -1,26 % 113,43 USD 21:59:57 WTI +2,08 % 104,12 USD 21:59:59 Bitcoin -0,09 % 77.129,62 USD 07:37:29 EUR/USD +0,09 % 1,11660 USD 22:29:43 EUR/GBP -0,44 % 0,83320 GBP 22:26:43 EUR/CHF -0,37 % 0,92020 CHF 22:28:43 EUR/JPY -0,14 % 175,816 JPY 22:28:43

Gerichtsurteil: Schluss mit Trinkgeld-Trick bei Lieferando

Wirtschaft

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen

Berlin – Trinkgeld geben viele Kunden gerne. Beim Lieferdienst Lieferando kann Trinkgeld für die Fahrer auch schon vorab online gegeben werden: direkt beim Bestellvorgang. Doch eine Klausel dazu in den Geschäftsbedingungen war rechtswidrig. Das entschied jetzt ein Gericht.

Die Richter am Kammergericht Berlin kassierten die Klausel der yd. Yourdelivery GmbH ein. Das Unternehmen ist die Betreiberin von Lieferando.

Um diesen Trinkgeld-Trick geht es

Es könne „das Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden“, hieß es in den Geschäftsbedingungen. Selbst dann nicht, wenn das Restaurant die Bestellung stornierte und kein Essen ankam. Nach Ansicht des Gerichts konnte der Passus so verstanden werden, dass eine Rückzahlung des Trinkgeldes grundsätzlich ausgeschlossen ist. Selbst dann, wenn die Lieferung komplett ausfällt. Für Kunden natürlich ein Unding, für eine Leistung zu zahlen , die nie erbracht wurde.

Wer gegen Lieferando geklagt hat

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Lieferando geklagt. Sie war der Auffassung, dass Kunden, deren Bestellung storniert wird, nicht nur ihr Geld für das Essen wiederbekommen wollen, sondern auch das Trinkgeld. Susanne Einsiedler, Referentin im vzbv-Rechtsteam: „Mit einem Vorab-Trinkgeld wollen Besteller die erwartete freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren. Wird die Lieferung durch den Lieferdienst storniert, wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld einzubehalten.“

So urteilte das Gericht

Auch für das Gericht war die Sache klar: Die Regelung sei „eine einseitige Vertragsgestaltung, mit der das Unternehmen missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versuche“. Die Klausel wurde für unwirksam erklärt. Wird das Urteil rechtskräftig, droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Wichtig für die Kunden: Das aktuelle Urteil bedeutet nicht automatisch, dass bisher zu Unrecht einbehaltene Trinkgelder erstattet werden. Die Kunden müssen sich selbst kümmern.

Immerhin, so stellt ein Lieferando-Sprecher klar: „Die Klausel ist nicht mehr Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen. Bei Stornierungen erhalten Kunden seit März 2026 auch das Trinkgeld automatisch erstattet.“

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren