DAX -0,23 % 26.259,72 Pkt 11:41:06 MDAX -0,98 % 32.089,02 Pkt 11:41:05 Euro Stoxx 50 +0,01 % 6.536,21 Pkt 11:41:00 Dow Jones +0,17 % 53.975,98 Pkt 22:40:36 S&P 500 +0,56 % 7.753,11 Pkt 22:38:36 Nasdaq +0,98 % 26.605,36 Pkt 23:15:59 Nikkei +2,08 % 66.970,22 Pkt 08:45:03 Gold +1,56 % 4.429,90 USD 11:46:02 Silber -0,09 % 65,05 USD 11:45:31 Brent +2,42 % 89,84 USD 11:46:00 WTI +2,67 % 84,32 USD 11:46:04 Bitcoin +0,46 % 64.202,30 USD 11:55:57 EUR/USD -0,13 % 1,15410 USD 11:55:24 EUR/GBP -0,27 % 0,85430 GBP 11:56:05 EUR/CHF +0,19 % 0,93570 CHF 11:56:05 EUR/JPY +0,71 % 183,759 JPY 11:56:05

Gerichtsvollzieher im Dienst erstochen: Richter sprechen Urteil

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Im Dienst erstochen Gerichtsvollzieher getötet: Richter sprechen Urteil Von t-online, dpa Aktualisiert am 11.08.2026 - 10:49 UhrLesedauer: 2 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Ein Gerichtsvollzieher macht nur seinen Job – und wird mit mehreren Stichen getötet. Die Richter gehen von Mord aus und sprechen ihr Urteil. Im Prozess um den Tod eines Gerichtsvollziehers hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah bei dem 42 Jahre alten Deutschen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) mit einem Jagdmesser erstochen, als der 58-Jährige eine Zwangsräumung vollstreckte. Die Tat im November 2025 löste bundesweit Entsetzen aus. Der Täter soll mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper eingestochen haben. Wasser wird knapp: Zehntausende Deutsche sollen nicht duschen oder baden Offenbar mit Axt und Baseballschläger: 20 Menschen prügeln sich in deutscher Innenstadt Angeklagter soll gerufen haben: "Der ist doch selbst schuld" Mit dem Urteil bleibt das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück: Diese hatte elf Jahre beantragt, die Nebenklage 13 Jahre. Die Verteidigung plädierte lediglich auf Totschlag und eine Haftstrafe von 5 Jahren. Oberstaatsanwältin Sirin Özfirat warf dem nun Verurteilten in ihrem Plädoyer vor, genau von dem bevorstehenden Termin zur Zwangsräumung gewusst zu haben. Nach der Tat soll der Angeklagte laut Zeugen geäußert haben: "Der ist doch selbst schuld." Bereits zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft berichtet, der 42-Jährige habe unmittelbar nach der Tat auch "Das war Notwehr" und "Da seid ihr selbst schuld" gerufen. Schizophrene Erkrankung: Mann nicht voll schuldfähig Der Angeklagte hingegen ließ im Laufe des Verfahrens über seinen Verteidiger ausrichten, er habe von dem Räumungstermin nichts gewusst und sei überrascht worden. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er nach einem Messer gegriffen und zugestochen. "Es war weder geplant noch wollte ich, dass es so eskaliert." Er habe die Situation als Bedrohung empfunden und befürchtet, angesichts der niedrigen Temperaturen zu sterben. Eilmeldungen per Newsletter Die wichtigsten Nachrichten des Tages als Newsletter. Erfahren Sie sofort, was die Welt bewegt.

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