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Gifhorn: Preuß als Bürgermeister-Kandidat der AfD zugelassen

Nation

Stand: 23.07.2026 19:38 Uhr Der Wahlausschuss der Stadt Gifhorn hat den AfD-Kreisvorsitzenden Robert Preuß heute als Bürgermeister-Kandidaten zugelassen. Entscheidungen zu anderen Kandidaten stehen noch aus, einer wurde nicht zugelassen. Es gab Anhaltspunkte, aber keine gewichtigen Punkte, die einen erheblichen Zweifel an der Verfassungstreue von Robert Preuß begründen können, sagte der Gemeindewahlleiter am Donnerstag. Um jemanden vom passiven Wahlrecht auszuschließen, gibt es "zu Recht sehr hohe Hürden", teilte der Wahlleiter mit. Diese Hürden seien in diesem Fall nicht überwunden. Ein Indiz für eine mögliche Verfassungsuntreue war die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt besonderer Tragweite klassifiziert wird. Die Indizien seien in der Gesamtwürdigung jedoch nicht ausreichend gewesen, um den Kandidaten rechtssicher von der Wahl auszuschließen. Der Wahlausschuss stimmte nach Informationen von NDR Niedersachsen mit sechs Stimmen zu einer Stimme für die Zulassung von Preuß. Eine weitere Entscheidung steht heute bevor Auch der Wahlausschuss des Landkreises Hameln-Pyrmont will heute zusammenkommen - er wird entscheiden, ob der AfD-Landratskandidat Dirk Hüge zur Wahl zugelassen wird oder nicht. Hannover: Wahlausschuss lässt OB-Kandidatin der AfD zu Der Wahlausschuss der Stadt Hannover ließ am Donnerstag die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke zur Wahl zu. Alle Kandidatinnen und Kandidaten seien zur Wahl zugelassen, hieß es am Vormittag aus dem Wahlausschuss der Stadt Hannover. Damit darf auch die AfD-Kandidatin Schülke zur Wahl um das Oberbürgermeisteramt antreten. Der Wahlausschuss der Stadt hatte das Innenministerium zunächst gebeten, Schülkes Verfassungstreue zu betrachten - es sollte etwa geprüft werden, ob sich die AfD-Landtagsabgeordnete in der Vergangenheit rassistisch oder antidemokratisch geäußert hat. Die AfD hatte dies zuvor bereits zurückgewiesen. Weitere Prüffälle in Niedersachsen Außerdem werden weitere Kandidaten in Niedersachsen auf ihre Verfassungstreue geprüft. In der kommenden Woche soll über folgende Prüffälle entschieden werden - einer von ihnen ist kein Kandidat der AfD: Adrian Maxhuni (AfD): Er will für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) kandidieren. Am 29. Juli entscheidet der Wahlausschuss. Eugen Nazarenus (parteilos): Er will für das Bürgermeisteramt in Weener (Landkreis Leer) kandidieren. Am 28. Juli entscheidet der Wahlausschuss. Florian Meyer (AfD): Er will für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Fürstenau kandidieren. Am 29. Juli entscheidet der Wahlausschuss. Stephan Bothe (AfD): Er will für das Amt des Landrats in Lüneburg kandidieren. Ende Juli entscheidet der Wahlausschuss. Thorsten Moriße (AfD): Er will für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven antreten. Am 28. Juli entscheidet der Wahlausschuss. Auch über die AfD-Kandidatin für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Artland (Landkreis Osnabrück), Martina Hartschwager, entscheidet der Wahlausschuss. Ein Termin steht dem zuständigen Wahlleiter zufolge noch nicht fest. Fall Goes: Wahlausschuss entscheidet gegen AfD-Kandidatin In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss am Mittwoch einstimmig entschieden, dass die AfD-Kandidatin Reinhild Goes nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen werden soll. Ein Mitglied begründete das damit, dass Goes im Vorstand der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" ist, der enge Verbindungen zur rechtsextremen Identitären Bewegung hat. Der Landkreis solle die Entscheidung jedoch noch einmal prüfen, so der Gemeindewahlausschuss. Die AfD-Kreisverband Göttingen teilte schriftlich mit, er verurteile die Entscheidung scharf. Sie sei ein "harter Angriff" auf die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Tatsächlich ist die Regel in Niedersachsen jedoch nicht neu, dass Hauptverwaltungsbeamte wie eine Bürgermeisterin garantiert auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss zuvor empfohlen, Goes zuzulassen. Die Wahlleitung hatte argumentiert, die Demokratie biete auch radikalen Positionen Raum, sofern sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Wie bei den anderen Kandidaten auch muss spätestens am 29. Juli eine Entscheidung stehen, damit die Wahlvorschläge fristgerecht zugelassen werden können. Schon am Dienstag war ein AfD-Politiker in Niedersachsen mit seinem Kandidaturwunsch gescheitert. Bei der Landratswahl in Friesland darf der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD) nicht als Kandidat antreten. Das hatte der Wahlausschuss in Jever entschieden. Hintergrund sei seine Mitgliedschaft in der niedersächsischen AfD, die als rechtsextrem eingeschätzt werde. Zudem lieferte das Innenministerium zahlreiche Hinweise auf Sicherts Aktivitäten in den sozialen Medien, wie es hieß. Wahlausschuss darf erstmals Auskünfte erfragen Zum Hintergrund: Vor der Kommunalwahl im September müssen Kommunen auch klären, ob die Kandidaten verfassungstreu sind. Seit diesem Jahr darf der Wahlausschuss bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium. Im Zweifel kann die Kommunalaufsicht den Verfassungsschutz einbeziehen und um Erkenntnisse zur Person bitten. Die Kommunalaufsicht gibt dem Wahlausschuss darauf eine Empfehlung. Die Entscheidung, ob die überprüfte Person zur Wahl zugelassen wird oder nicht, trifft allerdings allein der Wahlausschuss. Landeswahlleiter: Prüfungen erfolgen aus gutem Grund Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in das passive Wahlrecht eingreift, wenn eine Person nicht zur Wahl zugelassen wird. Diese Prüfung geschehe aber aus gutem Grund, fügt er hinzu: "Bürgermeister und Landräte sind Beamte auf Zeit. Und wer Beamter oder Beamtin sein will, muss verfassungstreu sein." In Niedersachsen sei gesetzlich festgelegt, dass diese Prüfung auf Verfassungstreue vor der Wahl am 13. September geschieht.

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