Giftschlangen: Wenn das Haustier zubeißt
Stand: 13.09.2026 10:06 Uhr
Es gibt Menschen, die von gefährlichen Tieren fasziniert sind. Wer aber etwa eine Giftschlange halten will, muss rechtlich einiges beachten und für den Notfall vorbereitet sein. Denn wenn die Giftzähne zubeißen, muss es schnell gehen.
von Karoline Kempe
Als Armin Bauer die Scheibe des Terrariums einen Spalt breit öffnet, fängt die Klapperschlange an zu klappern. Der Reptilienexperte trägt einen großen Handschuh und schiebt mit einer Zange eine tote Maus durch den Spalt. Blitzschnell beißt die Schlange in das Tier. "In dem Moment, wo es nach Futter riecht, wird gebissen und Gift abgegeben", erklärt Armin Bauer. "Da kann die Schlange auch die Hand erwischen. Deswegen muss man immer aufpassen beim Füttern, da darf nie Routine entstehen." Der Experte aus Hilter am Teutoburger Wald (Landkreis Osnabrück) hält 27 Schlangen, sechs von ihnen sind giftig. Dazu kommen weitere Tiere wie Vogelspinnen, Echsen und Frösche.
Klapperschlange hat Besitzer gebissen
Armin Bauer arbeitet unter anderem mit der Veterinärbehörde zusammen und nimmt im Notfall Reptilien auf - so wie die Klapperschlange, die seit Mitte August bei ihm lebt. Sie hat ihren Besitzer, einen 33-jährigen Mann aus Melle, beim Füttern gebissen. Er wurde lebensgefährlich vergiftet. Das Serum, das ihm das Leben rettete, musste per Hubschrauber eingeflogen werden. So ein Gegengift kostet bis zu 5.000 Euro, heißt es auf der Website des Vereins Serum-Depot Deutschland. Dazu kommen die Transportkosten. Laut AOK Niedersachsen zahlt grundsätzlich die gesetzliche Krankenkasse so einen Einsatz.
Darf man in Niedersachsen Giftschlangen halten?
Erlaubt ist das Halten von gefährlichen Tieren in Niedersachsen nur in Ausnahmefällen. Die Gefahrtierverordnung des Landes besagt: "Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen […], tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten." Eine Ausnahme kann der jeweilige Landkreis auf Antrag genehmigen, wenn durch die Haltung keine Gefahr für Dritte entsteht. Außerdem muss der Tierhalter Gegenmittel bereithalten und das Tier artgerecht halten. Im Landkreis Osnabrück ist zusätzlich die Mitgliedschaft beim Serum-Depot Bedingung. All das kontrolliert das Veterinäramt. Im Landkreis Osnabrück sind derzeit vier Haltungen von Giftschlangen genehmigt. "In Melle gibt es keine genehmigte Haltung", erklärt ein Landkreis-Sprecher. Der 33-jährige Meller hat die Klapperschlange also illegal gehalten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten
Für die Kostenübernahme des Rettungseinsatzes ändert sich dadurch nichts. "Für die Erstversorgung macht es keinen Unterschied. Aspekte wie legale oder illegale Tierhaltung spielen an der Stelle zunächst keine Rolle. Hier geht es einzig und allein um die Versorgung des Patienten", erklärt eine Sprecherin der AOK Niedersachsen auf NDR-Anfrage. "Auch bei einem durch Fahrlässigkeit herbeigeführten Schlangenbiss sind die Behandlungskosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht zu tragen." Von 2009 bis 2026 hatte die AOK Niedersachsen 46 Fälle von giftigen Schlangenbissen, bei denen eine stationäre Behandlung erforderlich war. Die Kosten lagen insgesamt bei mehr als 92.000 Euro.
Verein Serum-Depot Deutschland organisiert Gegengifte
Armin Bauer hat vom Landkreis Osnabrück eine Genehmigung für die Haltung seiner Tiere - auch für die Giftschlangen. Er ist außerdem Vorstandsmitglied von Serum-Depot Deutschland. "Es gibt dann Kühlschränke in bestimmten Krankenhäusern. Da sind diese Seren gelagert. Und da kann dann drauf zugegriffen werden, wenn der Notfall eintritt. Und das betrifft auch wirklich die Halter, die keine Erlaubnis haben, die vielleicht sehr leichtfertig sind." Das Gegengift sei schwer herzustellen und deswegen teuer und begrenzt. Daher sei es nur fair, dass man Mitglied im Verein Serum-Depot ist, wenn man Giftschlangen hält, so Armin Bauer. "Das sollten die Behörden auch einfordern von jedem Halter", sagt Armin Bauer.
Bei illegalem Besitz droht Strafe von 5.000 Euro
Die Klapperschlange bekommt bald in der Auffangstation Sachsenhagen im Landkreis Schaumburg ein neues Zuhause. Dem 33-jährigen Mann aus Melle geht es dank der Rettungskräfte und der schnellen Organisation eines Gegengifts wieder gut. Laut Polizei wurde ihm die Haltung der Klapperschlange und einer mexikanischen Vogelspinne untersagt. Weil er keine Genehmigung hatte, droht ihm eine Geldstrafe von 5.000 Euro. "Menschen, die sich rein um der Giftigkeit willen oder vielleicht wegen der Gefährlichkeit eines solchen Tieres eines anschaffen, die biegen falsch ab", sagt Armin Bauer. "Es sollten nur die Leute wirklich Giftschlangen halten dürfen, die ihre Befähigung und die Sachkenntnis unter Beweis gestellt haben. Und die Zugang zu Serum haben."