Gina H. im Mordfall Fabian vor entscheidender Befragung: Jetzt könnte sie wichtige Antworten geben
Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian stehen am Donnerstag (09.30 Uhr) zwei besonders wichtige Anhörungen an. Wie eine Sprecherin des Landgerichtes Rostock dem Nordkurier sagte, soll zunächst ein Polizei-Fachmann noch einmal Fragen zum Handy der Angeklagten beantworten. Er hat die Handydaten noch einmal genauer ausgewertet. Daraus könnte hervorgehen, wo sich die 30-Jährige am mutmaßlichen Tattag, dem 10. Oktober 2025, aufgehalten hat und ob sie überhaupt weiterhin als Täterin in Frage kommen kann.
Schulfreunde von Fabian hatte ausgesagt, dass sie Fabian am Tattag noch lebend in Güstrow gesehen haben. Damit gerät der Zeitplan der Anklage ins Wanken, wie das Video oben zeigt.
Gina H. will erstmals Fragen des Richters beantworten
Danach wird mit Spannung erwartet, wie die angeklagte Gina H. zum ersten Mal im Prozess die Fragen des Gerichtes beantwortet. Richter Holger Schütt hatte die 30-Jährige darauf hingewiesen, dass ihre bisherige schriftliche Aussage, die sie über Stunden vorgelesen hatte, glaubhafter sei, wenn sie dazu auch Fragen des Gerichtes beantworten würde.
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. „heimtückischen Mord“ an dem Jungen vor, der der Sohn des ehemaligen Lebensgefährten der Angeklagten war. Das soll eine „Indizienkette“ belegen. Die Pferdesportlerin bestreitet das aber von Anfang an vehement. Fabians Vater hatte sich im August 2025 nach vierjähriger On-Off-Beziehung von ihr getrennt.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau den Jungen am Freitagvormittag, dem 10. Oktober, von der Wohnung seiner Mutter in Güstrow abgeholt haben, wo er wegen gesundheitlicher Probleme allein war und nicht in der Schule. Woher die Angeklagte das gewusst haben soll, ist bisher aber unklar. Fabian wurde vermutlich am späten Vormittag oder frühen Nachmittag erstochen, vermutet die Staatsanwaltschaft. Seine Leiche wurde in Brand gesetzt. Die Polizei fand die Überreste des Jungen am 14. April an einem abgelegenen Tümpel zwischen Reimershagen und Klein Upahl, südwestlich von Güstrow. Eine Tatwaffe wurde nicht gefunden.
Die Angeklagte geriet unter Verdacht, weil sie die Polizei am 14. Oktober zum angeblich „zufälligen Fund“ zu dem Tümpel führte. Dabei hatte sie aber verschwiegen, dass sie die Leiche des damals noch Vermissten wohl schon am Abend des 13. Oktober dort gesehen hatte. Da war sie erst mit einem Bekannten und Jäger dort, um Tiere mit einem Nachtsichtgerät zu beobachten, und Stunden später noch einmal mit einem älteren Nachbarn, angeblich um sich zu vergewissern. Beide Männer sollen ihr aber untersagt gehabt haben, das zu melden. Die Anwälte der Angeklagten bezweifeln allerdings, dass ihre Mandantin wirklich ein Motiv hatte, den Jungen umzubringen.