GKV-Reform: Was sich durch die Reform der Krankenversicherung für Patienten ändert
Homöopathie darf von Krankenkassen nicht mehr gezahlt werden, Medikamente werden teurer: die wichtigsten Änderungen für Versicherte durch die GKV-Reform im Überblick. Quelle: DIE ZEIT, KNA, yer Ihr Browser unterstützt die Wiedergabe von Audio Dateien nicht. Download der Datei als mp3: https://zon-speechbert-production.s3.eu-central-1.amazonaws.com/articles/5fddd489-3b6a-4027-b7f3-e83dc247906b/full_19b126be36b0d190367f9edc06df95a1400f7e0baf35dd3ce696a8df863ed155cbb6289e9c8b7ac31d03ad22a21804ba.mp3 235 Kommentare Artikelzusammenfassung Der Bundestag und der Bundesrat haben der umstrittenen Krankenkassenreform zugestimmt. Homöopathie, Cannabisblüten und das Hautkrebsscreening werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Zuzahlungen für Zahnersatz, Medikamente und Krankenhausaufenthalte steigen. Neu sind Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld in drei Stufen. Versicherte mit hohem Einkommen müssen mehr zur Krankenversicherung beitragen und die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern wird abgeschafft. Ab 2028 zahlen Versicherte für nicht versicherte Partner 2,5 Prozent des Einkommens, Ausnahmen gelten für Eltern und Pflegebedürftige. Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen. Fanden Sie die Zusammenfassung hilfreich?