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Go mit der AfD!“ – Dieser Aufruf des Polizei

Nation

Audioplayer wird geladen Anzeige Die Sorge, die AfD könnte im Fall einer Regierungsbeteiligung Einfluss auf die Polizei nehmen oder sie für ihre politischen Zwecke missbrauchen, wird derzeit heftig diskutiert. Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Beitrag des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, der Polizeibeamte zur Vorbereitung auf ein solches Szenario aufruft. Der Historiker und frühere Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, wirft Hüber deshalb sogar vor, „zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“ aufzurufen. Anzeige Hintergrund ist eine Veröffentlichung Hübers in der digitalen August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift mit dem Titel „Steht ein Elefant im Raum … Richtig Nein sagen“. Bebildert wurde dieser mit einem blau eingefärbten Elefanten. Hüber fordert in seinem Beitrag, sich auf eine AfD-Regierungsbeteiligung zu wappnen, etwa wenn die Partei Innenressorts in Bundesländern übernähme. Polizisten erinnert er deshalb an ihren Eid auf das Grundgesetz. „Jede und jeder Einzelne schwört mit ihrer Stimme, die Verfassung zu verteidigen“, schreibt Hüber. Daraus entstehe die Pflicht, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals goutiert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht“, heißt es in dem Beitrag. Anzeige Lesen Sie auch Mit Blick auf die AfD verweist Hüber auf Einstufungen von Gerichten und Verfassungsschutzbehörden. Für die Partei gebe es „nach mehreren Gerichtsentscheidungen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“. Mehr als 20.000 der 50.000 AfD-Mitglieder seien identifizierte Rechtsextremisten, argumentiert Hüber. „Unsere GdP-Mitglieder in den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes haben akribisch lange Beweisketten für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Partei gesammelt.“ Lesen Sie auch Für Hüber heißt es deshalb: „Man kann nicht auf die Verfassung schwören und sich zugleich mit Verfassungsfeinden verbünden!“ Im weiteren Verlauf schreibt Hüber: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“ In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind die Landesverbände der AfD von den Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Im Bund und in anderen Ländern wird die AfD vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachts- oder Beobachtungsfall für rechtsextremistische verfassungsfeindliche Bestrebungen geführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar dagegen festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Mitgelieferte Handreichung zur Befehlsverweigerung In seinem Beitrag verweist Hüber auch auf Artikel 91 des Grundgesetzes. Dieser regelt den „inneren Notstand“, also eine Ausnahmesituation, in der die verfassungsmäßige Ordnung oder die Sicherheit eines Bundeslandes schwer gefährdet ist und der Bund unter bestimmten Voraussetzungen Polizeikräfte einsetzen kann. „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil“, schreibt Hüber. Begleitend zu dem Beitrag veröffentlichte die GdP deshalb eine Handreichung „auf Scheckkartengröße“ zur sogenannten Remonstrationspflicht. Darin werden Beamte aufgefordert, rechtliche Bedenken gegen Dienstanordnungen unverzüglich anzusprechen, schriftliche Bestätigungen einzufordern, gegebenenfalls den nächsthöheren Vorgesetzten einzuschalten und sämtliche Vorgänge zu dokumentieren. Für den Fall einer aus Sicht des Beamten strafbaren Anordnung sollen Beamte diese verweigern – mit der Begründung: „Ich halte diese Anordnung für strafbar, deshalb werde ich sie nicht befolgen.“ Als Formulierungshilfe empfiehlt die Gewerkschaft unter anderem den Satz: „Ich habe rechtliche Bedenken gegen diese Anordnung, weil ...“. Historiker Knabe interpretiert Hübers Ausführungen als Aufruf zum Widerstand gegen eine demokratisch gewählte AfD-Regierung. Hüber stelle bereits die Möglichkeit einer AfD-geführten Landesregierung unter den Verdacht einer Gefährdung der Verfassungsordnung und bereite Polizeibeamte damit auf eine Verweigerung staatlicher Weisungen vor, argumentiert Knabe. „Der Vizevorsitzende der GdP und Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, fordert nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“, schreibt Knabe auf X. Dabei verweist der Historiker auch auf Hübers Vergangenheit. Der heutige stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende war zu DDR-Zeiten Politoffizier bei den Grenztruppen und versah seinen Dienst im Grenzregiment 33 in Berlin. Knabe erinnert unter anderem daran, dass in dessen Zuständigkeitsbereich 1989 der letzte Mauerflüchtling, Chris Gueffroy, erschossen wurde. Nach der Wiedervereinigung wechselte Hüber zum Bundesgrenzschutz, der heutigen Bundespolizei. Juristische Kritik kommt auch vom Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis. Für den Rechtsexperten vermischt Hüber das Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz für Bürger mit den besonderen Pflichten von Beamten. In einem Gespräch mit WELT TV sagte Battis, für Beamte gelte grundsätzlich das Beamtenrecht und nicht das Widerstandsrecht. Wer eine Anordnung für rechtswidrig halte, müsse remonstrieren, also Widerspruch einlegen und die Bedenken auf dem Dienstweg geltend machen. Nur wenn eine Weisung gegen die Menschenwürde verstoße oder den Beamten selbst zur Begehung einer Straftat verpflichten würde, dürfe sie verweigert werden. Für einen weitergehenden Rückgriff auf das Widerstandsrecht sei „überhaupt kein Platz“, sagte Battis. Das Widerstandsrecht sei „für ganz andere Notfälle gedacht“. Vorbereitung auf „Gesinnungspolizei“? Scharfen Widerspruch äußerte auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Bundesvorsitzender Heiko Teggatz hält die von Hüber beschriebenen Szenarien für weitgehend unrealistisch und kritisiert die Rolle der GdP. „Ich sehe das wirklich so, dass das der Versuch ist, einer Polizeigewerkschaft, in dem Fall der Gewerkschaft der Polizei, politischen Einfluss auf ihre Mitglieder zu nehmen“, sagte Teggatz in einem Interview mit WELT TV. Teggatz wirft der konkurrierenden Gewerkschaft vor, Polizisten gegen die AfD aufzuwiegeln und sich „auf eine Art Gesinnungspolizei“ einzustellen. „Da halte ich überhaupt nichts von“, sagte er. Stattdessen verwies der DPolG-Chef auf das politische Neutralitätsgebot für Beamte. „Deshalb ist es wichtig, dass Beamte insgesamt auch neutral nach außen auftreten“, sagte Teggatz. Die Aufgabe einer Polizeigewerkschaft sei aus Teggatz’ Sicht vielmehr, sich um Arbeitsbedingungen, Ausstattung und Bezahlung der Beamten zu kümmern. Die von Hüber aufgeworfenen Überlegungen bezeichnete Teggatz dagegen als „den dritten Schritt vor dem ersten“. Für ihn seien dagegen die Verfassungen von Bund und Ländern ausreichend stabil, sodass es aus seiner Sicht „wahrscheinlich zu einem solchen Szenario nie kommen wird“. kami

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