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Google Maps: Gericht verbietet Luftbilder eines Grundstücks

Technologie

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Ein hoher Zaun schützt den Garten vor neugierigen Blicken. Doch Google Maps und Google Earth zeigen Grundstücke aus der Luft- und Satellitenperspektive. So können Fremde vom Sofa aus Bereiche sehen, die von der Straße aus verborgen bleiben. Dagegen klagte ein Hausbesitzer aus Frankfurt – mit Erfolg: Google darf solche Ansichten seines Grundstücks dort nicht weiter veröffentlichen.

Der Grund: Auch der abgeschirmte Garten gehört nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main zum privaten Rückzugsraum (Az. 2-03 O 388/25). Größe und Gestaltung des Grundstücks können etwas über die Lebensweise der Bewohner verraten.

Zugleich machen die Bilder Zugänge sichtbar, die für Einbrecher interessant sein könnten. Weil Google die von Drittanbietern durchgeführten Überflüge nicht ankündigt, können Hausbesitzer sensible Bereiche vorher nicht abdecken.

Was das für andere Hausbesitzer bedeutet

Das Urteil vom 24. September 2026 gilt nur für das Anwesen des Klägers. Andere Betroffene können sich gegenüber Google darauf berufen und die Entfernung ihrer Luftbilder verlangen. Lehnt der Konzern ab, könnte wie im Frankfurter Fall eine Klage nötig werden. Ob sie damit Erfolg haben, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Dabei sollten Betroffene allerdings beachten: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google hat bereits Berufung angekündigt, wie „ ntv “ berichtet. Ein Sprecher verwies auf den Nutzen der Bilder für Stadtplanung, Umweltforschung und Katastrophenhilfe. Das Material stamme von verschiedenen Anbietern, ähnliche Ansichten seien auch in anderen öffentlichen Angeboten zu finden.

Bei Street View können Sie schon jetzt handeln

Für Straßenbilder bietet Google bereits ein festes Verfahren zur Verpixelung an. Als Eigentümer oder Mieter suchen Sie Ihre Adresse in Google Maps und öffnen die Street-View-Ansicht. Klicken Sie auf „Problem melden“ und füllen Sie das Formular aus. Laden Sie außerdem einen Adressnachweis hoch, etwa einen Mietvertrag.

Schwärzen Sie darauf alle persönlichen Angaben – außer Ihrer Adresse und dem Datum des Dokuments. Bevor Sie den Antrag abschicken, sollten Sie aber bedenken: Einmal verpixelt, bleibt es verpixelt – rückgängig machen lässt sich das nicht.

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