DAX -0,24 % 26.140,13 Pkt 18:00:00 MDAX -0,40 % 32.431,12 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,39 % 6.502,56 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,37 % 53.885,10 Pkt 23:23:20 S&P 500 -0,34 % 7.709,96 Pkt 00:32:46 Nasdaq -0,89 % 26.348,35 Pkt 23:15:59 Nikkei -1,18 % 64.907,51 Pkt 03:55:35 Gold +1,62 % 4.314,40 USD 04:00:29 Silber +0,41 % 62,36 USD 04:00:29 Brent +0,87 % 83,21 USD 03:58:15 WTI +3,76 % 78,05 USD 04:00:39 Bitcoin +0,01 % 64.264,09 USD 04:10:29 EUR/USD -0,28 % 1,15250 USD 04:09:54 EUR/GBP -0,17 % 0,85650 GBP 04:10:39 EUR/CHF +0,42 % 0,93620 CHF 04:10:39 EUR/JPY +0,19 % 182,478 JPY 04:10:39

Google Street View: Verpixelungs-Anträge brauchen genaue Adressen

Technologie

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Schluss mit anonymen Verpixelungs-Anträgen: Wer sein Wohnhaus bei Google Street View unkenntlich machen will, muss nun genauer sagen, um welche Immobilie es geht. Der für Google zuständige Datenschutzbeauftragte von Hamburg hat die Regeln verschärft. Hintergrund: Es soll verhindert werden, dass fremde Häuser oder Wohnungen auf Antrag Dritter verschwinden. Das müssen Antragsteller tun Seit Juli 2026 müssen Betroffene bei einem Verpixelungs-Antrag mindestens die vollständige Adresse der Immobilie angeben. Bei Mehrfamilienhäusern können sogar zusätzliche Angaben nötig sein, etwa das Stockwerk oder eine genauere Beschreibung der betroffenen Wohnung. So soll sichergestellt werden, dass Google exakt die richtige Fassade erkennt. Die neuen Vorgaben sollen außerdem Missbrauch vermeiden und verhindern, dass Unbeteiligte die Häuser anderer Menschen unkenntlich machen lassen. Recht auf Widerspruch bleibt bestehen Für Eigentümer und Mieter ändert sich grundsätzlich nichts. Sie können weiterhin verlangen, dass ihre Hausfront in Google Street View dauerhaft verpixelt wird. Eigentums- oder Mietnachweise fordert Google dafür in der Regel nicht. Der Antrag kann über das Street-View-Formular , per E-Mail oder direkt über die Funktion „Problem melden“ gestellt werden. Wird dem Wunsch zugestimmt, bleibt die Verpixelung dauerhaft bestehen. Die Verschärfung betrifft also nur die Angaben im Antrag, nicht das Recht auf Verpixelung selbst. Nicht alles im Antrag preisgeben Wer für seinen Antrag Unterlagen bei Google einreicht, sollte trotzdem vorsichtig sein. Datenschützer empfehlen, alle nicht benötigten Informationen zu schwärzen. Namen Dritter, Kontoangaben oder Rechnungsdaten haben in den Dokumenten nichts verloren. Vom Hochladen eines Personalausweises rät der Datenschutzbeauftragte ausdrücklich ab. Gesichter von Passanten und Kfz-Kennzeichen werden von Google weiterhin automatisch verpixelt. Auch das Widerspruchsrecht gegen Street-View-Aufnahmen bleibt bestehen. Denn anders als Luftbilder zeigen die Bilder auf Straßenebene deutlich mehr Details über Grundstücke, Gebäude und private Lebensverhältnisse. Deshalb muss Google entsprechende Gebäude auch künftig auf Antrag unkenntlich machen.

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