Grundfreibetrag: Diese Verdiener haben ab 2027 mehr von ihrem Einkommen
Wer in Deutschland Einkommen versteuert, muss sich ab 2027 auf neue Regeln einstellen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat inzwischen einen ersten Entwurf für die geplante Einkommensteuerreform vorgelegt, der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Grundfreibetrag.
Grundfreibetrag steigt 2027: Dieser Betrag bleibt steuerfrei
Nach dem aktuellen Entwurf aus Klingbeils Finanzministerium soll der Grundfreibetrag 2027 von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen. Umgerechnet entspricht das 1.047 Euro pro Monat. Für 2028 sind 12.900 Euro beziehungsweise 1.075 Euro monatlich vorgesehen. Die Reform soll dabei in zwei Stufen greifen: Nach Angaben der Tagesschau sollen die Entlastungsmaßnahmen 2027 zunächst ein Volumen von rund drei Milliarden Euro erreichen; 2028 sollen weitere rund sieben Milliarden Euro hinzukommen. Der Referentenentwurf enthält zugleich Gegenfinanzierungsmaßnahmen, sodass die haushalterische Nettowirkung niedriger ausfällt.
Bereits im Juli hatte das Bundesfinanzministerium angekündigt, dass die Reform ab 2028 ihre volle Wirkung mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt rund zehn Milliarden Euro jährlich entfalten soll.
Die Pläne sollen vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, stoßen aber bereits auf Kritik – auch beim Koalitionspartner Union. Laut der Tagesschau sorgt insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Reform für politischen Streit. Unter anderem wird bemängelt, dass die Entlastung 2027 zunächst deutlich geringer ausfällt als das für 2028 angepeilte Gesamtvolumen von rund zehn Milliarden Euro. Kritik gibt es außerdem an geplanten steuerlichen Verschärfungen für Vereine. Auch Verbände monieren, dass der Entwurf neben Entlastungen zusätzliche Belastungen vorsieht und keine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts bringt.
Auch Familien sollen von der Steuerreform profitieren
Neben dem Grundfreibetrag sollen weitere Teile des Einkommensteuertarifs verändert werden. Geplant ist unter anderem, dass der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab rund 70.601 Euro zu versteuerndem Einkommen greift. Gleichzeitig soll der Steuersatz für besonders hohe Einkommen verschärft werden: Nach den Plänen gelten 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro.
Familien sollen zusätzlich über höhere Kinderfreibeträge und ein steigendes Kindergeld entlastet werden. Das Finanzministerium hatte angekündigt, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und auch den Arbeitnehmerpauschbetrag anzuheben. Nach dem bisherigen Zeitplan beginnt die erste Entlastungsstufe am 1. Januar 2027, während die Reform 2028 vollständig greifen soll.
Für Familien mit zwei Einkommen und zwei Kindern weist das Bundesfinanzministerium je nach Bruttoeinkommen beispielhafte Entlastungen von mehr als 600 Euro jährlich aus. Die genannten Beispielrechnungen sind allerdings ausdrücklich Schätzungen auf Basis der derzeit geltenden Sozialabgaben.
Grundfreibetrag (Vergleichstabelle 2026–2028)
Topaktuell
Warum 2027 trotzdem nicht automatisch mehr Kaufkraft bleibt
Nicht jede Änderung bedeutet automatisch, dass Beschäftigte die Entlastung vollständig im Geldbeutel spüren. Zur Gegenfinanzierung sollen unter anderem der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen und steuerliche Vorteile bei Handwerkerleistungen reduziert werden.
Zudem hängt die tatsächliche persönliche Steuerbelastung weiterhin vom individuellen Einkommen und den möglichen Abzügen ab. Für Millionen Steuerpflichtige dürfte deshalb vor allem entscheidend sein, wie hoch ihr zu versteuerndes Einkommen nach allen Abzügen ausfällt. Eine zentrale Grenze bleibt dabei auch nach der Reform der Grundfreibetrag.
Quellen: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, Bundesfinanzministerium, Tagesschau