Grundsätzlicher Beschluss DFB stellt Vereinen Polizeikosten in Rechnung
Das Präsidium habe einen entsprechenden "Grundsatzbeschluss" getroffen, teilte der Verband am Freitag (11.09.2026) mit. "Sollte der DFB Gebührenbescheide für Polizeikosten erhalten, werden wir die Kosten an die jeweiligen Vereine weiterreichen", wird Präsident Bernd Neuendorf zitiert, nachdem es an anderer Stelle heißt, die Kosten würden "mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein" weitergegeben.
Neuendorf betonte, er halte die Gebührenerhebung für Polizeikosten "nach wie vor für den falschen Ansatz". Das "gemeinsame Ziel von Politik, Polizei, Verbänden und Vereinen muss es sein, die Sicherheitslage vor Ort zu verbessern und Polizeieinsatzstunden anlässlich Fußballspielen zu verringern. Beides wird durch eine Gebührenregelung nicht erreicht. Wir bevorzugen daher weiterhin einen kooperativen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Politik und Polizei."
Hintergrund des Grundsatzbeschlusses ist eine gesetzliche Regelung in Bremen, die Gegenstand eines Rechtsstreits mit der "Bundesliga" (früher DFL) gewesen war. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass eine Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit Hochrisikoveranstaltungen grundsätzlich rechtmäßig sei. Die saarländische Landesregierung plant aktuell eine vergleichbare Regelung.
Leichter Kurswechsel beim DFB
Mit dem Beschluss, gegebenenfalls Geld bei den Klubs einzutreiben, ändert der DFB leicht seinen Kurs. Noch im Mai hatte er auf eine Anfrage der Sportschau mitgeteilt: "Für viele Vereine, gerade in der 3. Liga und den Regionalligen, können solche Gebührenbescheide existenzgefährdend sein und aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen auch massiv in den Wettbewerb eingreifen. Dies muss aus unserer Sicht unbedingt verhindert werden."
Nun baut er vor, bevor andere Länder als Bremen eine Entscheidung getroffen haben. Der DFB begründet die Weitergabe der Kosten auch damit, dass er wegen einer Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet sei.
Im Seniorenbereich werden der DFB-Pokal und die 3. Liga vom DFB organisiert. Die beiden Ligen darüber sind unter dem Dach der "Bundesliga", in den Ligen ab Regionalliga abwärts fallen die Wettbewerbe in die Zuständigkeit von Regional- und Landesverbänden.
Andere Töne aus Rheinland-Pfalz
Da die Gebührenregelung bislang auf Bremen beschränkt ist, war nur Werder betroffen. Der Stadtstaat schrieb eine Rechnung an die damalige DFL als Veranstalter von Bundesligaspielen, der Verband forderte das Geld von Werder zurück.