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Grundsicherung für Haftbefehl

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Grundsicherung für Haftbefehl-Gesuchte: CDU entsetzt über Untätigkeit von Ministerin Bas

Von: Natalie-Margaux Rahimi

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Mehr als 100.000 Menschen werden per Haftbefehl gesucht – und kassieren trotzdem Grundsicherung. Die CDU fordert ein sofortiges Ende. Doch Bas zögert.

Berlin – Stell dir vor, du wirst von der Polizei gesucht – und bekommst trotzdem jeden Monat Geld vom Staat. In Deutschland ist das Realität. Mehr als 100.000 Menschen werden laut Rheinischer Post bundesweit per Haftbefehl gesucht. Viele von ihnen kassieren weiterhin Grundsicherung – zuvor Bürgergeld. Wie viele Personen das sind, ist nicht bekannt. Schuld ist ein Kommunikationsproblem zwischen Behörden.

Das führt zu Empörung nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch bei der CDU. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) macht aus seiner Empörung keinen Hehl. „Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen“, sagte er der Rheinischen Post. Und weiter: „Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln.“

Das Problem mit der Grundsicherung: Jobcenter wissen gar nichts von den Haftbefehlen

Sein Vorwurf richtet sich direkt an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Union und SPD hatten vor zwei Monaten gemeinsam beschlossen, dass Gesuchte keine Staatsleistungen mehr erhalten sollen. Doch der dafür nötige Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch liegt bis heute nicht vor. „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert“, kritisiert Krings.

Der Grund für den Missstand ist ein Behördenproblem: Die Jobcenter, die die Grundsicherung auszahlen, haben keinen Zugriff auf die Fahndungsdaten der Polizei. Sie wissen schlicht nicht, ob ein Antragsteller per Haftbefehl gesucht wird. Die Lösung wäre ein Datenaustausch zwischen den Behörden – doch wie das mit dem Datenschutz vereinbar ist, muss die Bundesregierung erst noch klären.

Grundsicherung für per Haftbefehl Gesuchte: Ministerium verweist auf Ende 2026

Das Bundesarbeitsministerium teilt auf Anfrage der Rheinischen Post mit, man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) an dem Aktionsplan. Einen konkreten Kabinettstermin könne man aber bisher nicht nennen. Dabei ist der politische Wille längst dokumentiert: Im offiziellen Koalitionsausschuss-Beschluss der Bundesregierung vom 2. Juli 2026 steht es schwarz auf weiß – BMAS und BMI sollten „noch im Juli 2026 einen Aktionsplan“ vorlegen. Passiert ist: nichts.

Geplant ist dem Koalitionsbeschluss zufolge ein ausdrücklicher Leistungsausschluss im Sozialgesetzbuch für per Haftbefehl gesuchte Personen – sie sollen künftig weder Grundsicherung noch Sozialhilfe erhalten. Wie viele der über 100.000 Gesuchten aktuell Leistungen beziehen, ist nach wie vor unbekannt. (Quellen: Rheinische Post, eigene Recherche) (nmr)

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